Category:Gerichte von Schönheide Bestätigung von 1792

Deutsch: Die beiden Richter von Schönheide, Christoph Friedrich Oschatz und R. […?] Richter, bestätigen in dieser Urkunde vom 13. Juli 1782 dem Handwerker Ebert, dass sein Lehrmeister, Meister Neubauer, „würklich ein gelernter und zünftiger Blecher [?] und Meister allhier“ (also in Schönheide) sei. Die beiden Richter haben die Urkunde nur unterschrieben. Ausgefertigt, also geschrieben, hat sie Johann Gottlob Klöpfer, der den erläuternden Zusatz anbrachte „Gerichtsschreiber jur. et Not: immatricul [mit unleserlicher Unterschrift]“. Oben links findet sich ein Stempel mit dem sächsischen Wappen und dem Text „EIN GROSCHEN“. Dies ist der Nachweis, dass die Gebühr von einem Groschen bezahlt wurde.
Die Urkunde hat diesen Wortlaut:
Wir die Gerichte allhier zu Schönheyda at / testieren auf geziemendes Ansuchen hiermit / pflichtmäßig, daß / die zünftige vereinigte Hand / werks-Innung, / worunter unter anderen auch das Blecher[?]-Hand / werk mit begriffen, eine von Ihro Chur Fürst / lich Durchl [aucht] zu Sachsen gnädigst privile / girte und dreymahle confirmierte [=bestätigte] In / nung, auch / daß der, in Eberts Lehrbrief angegebene / Lehrmeister, Mstr. [ = Meister] Neubauer würklich ein / gelernter und zünftiger Blecher [?] und Meister allhier. / Zu Urkund dessen ist dieses Attestat, unter gehör / lichen Gerichts Vollziehung u. Verdeuchung [?] des Gerichts-Insiegels ausgestellt worden. So geschehen / Schönheyda, den 13. Juli 1792. / Die Gerichte das [= daselbst] / Christoph Friedrich Oschatz / R. [?] Richter / Johann Gottlob Klöpfer / Gerichtsschr ber [=Gerichtsschreiber] jur. et Not: immatricul [mit unleserlicher Unterschrift].

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