File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 050.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT


(Vom Inhalt der schriftlichen Mitteilung.)
50
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stellen und ihn zu veranlassen, zu widerrufen oder doch sich zu entschuldigen. Sei es nun aber ein Erinnerungs-, Mahn- oder Aufforderungsschreiben irgend welcher Art, so ist dasselbe immer eine unangenehme Sache. Noch mehr natürlich ist dies der Fall, wenn uns selbst ein Vorwurf gemacht wird, den wir mit Protest zurückweisen müssen, oder der mehr oder weniger zufrieden, so daß wir uns zu entschuldigen genötigt sind. In allen solchen Fällen mache man sich zur Regel, derartige Briefe nie in der ersten Aufregung zu schreiben, sondern diese sich erst legen zu lassen. Ruhig, sachlich, vor allen Dingen höflich sei der Ton, damit kommt man weiter, als mit Grobheiten oder Drohungen. Es ist wohl nicht überflüssig, zu bemerken, daß Schreiben unangenehmen Inhalts nur in verschlossenem Kuvert verschickt werden dürfen, nie auf offener Postkarte, was unter Umständen sogar als Beleidigung angesehen und strafrechtlich verfolgt werden kann.
Der kleine schriftliche Verkehr, das Billett, sieht, wie wir schon kennen lernten, von der feststehenden Form des Briefes mehr oder weniger ab. Vor der Einführung der Briefumschläge war auch für das Billett eine eigene Form des Zusammenlegens gebräuchlich. Das ist gänzlich geschwunden, heutzutage wird auch die kleinste, formloseste Mitteilung einfach in ein Kuvert geschoben und wie ein Brief befördert. Häufig sind viele der vorstehend genannten Briefkarten nichts anderes als Billette, die in Bekanntenkreisen, nach Verhältnis auch fremden Leuten gegenüber, der feststehenden Briefform entbehren können. Nur hat man in Bezug auf die Haltung derselben, auch hinsichtlich des dafür verwendeten Materials die gebotenen Rücksichten gegen den Empfänger zu nehmen, denn es ist gegenüber der Person, für welche eine kurze Mitteilung, eine schriftliche Notiz bestimmt ist, nicht gleichgültig, ob dieselbe auf einem Briefbogen, einer Briefkarte oder gar nur auf einer Visitenkarte geschrieben ist. Was dem Freunde gegenüber schließlich erlaubt ist, kann dem Fremden als ungehörig erscheinen.
Mit der Einführung der Postkarte ist die Form der kurzen Mitteilung noch wesentlich erleichtert worden. Briefbogen, Kuvert, Tinte und Feder und was sonst zur Korrespondenz gehört, hat man häufig, z. B. auf der Reise, nicht immer zur Hand. Da führt man eben Postkarten, gleich mit eingedruckten Wertzeichen, in der Tasche mit sich, und die Post befördert jede Bleistiftnotiz, sofern nur die Adresse deutlich und richtig angegeben ist.


Postkarte
An
Herrn Dr. jur. Franckh
Berlin W. 10
Bendlerstraße 20


Daß man auf einer Postkarte, sie mag illustriert sein oder nicht, nur Dinge schreiben darf, die jedermann lesen kann, möge niemand außer acht lassen. Ebenso soll schließlich nicht unerwähnt bleiben, daß man sich höher gestellten Personen gegenüber niemals einer Postkarte bedienen darf.

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