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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT:


(Verträge verschiedener Art.)
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nommen und erhält ein jährliches Gehalt von zweitausend Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten von fünfhundert Mark postnumerando.

Wenn Herr Fritz Bode nicht auf Reifen ist, so hat derselbe im Kontor der Firma zu arbeiten und feine ihm übertragener: Arbeiten gewissenhaft und pünktlich auszuführen. § 2. Herr Fritz Bode erhält die von ihm auf Reisen im Interesse des Geschäftes gemachten Aufwendungen ersetzt. Hur Bestreitung dieser Kosten erhält derselbe bei Antritt der Reise dreihundert Mark Vorschuß, ein Mehrbedarf ist einzufordern. § 3. Die Kündigung ist eine vierteljährliche und hat zu einem BierteliahrSersten zu geschehen. § 4 Für den Fall, daß Herr Fritz Bode seine Stelle bei der Firma Albert Rose ausgibt, einerlei, ob er oder der Inhaber der Firma kündigt, verpflichtet sich Herr Fritz Bode, innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach dem Verlassen des Geschäftes Ln keinem Konkurrenz-Geschäfte am hiesigen Platze — Provinz — . . . oder im Umkreise von zehn Meilen als Reisender einzutreten, noch etwa als selbständiger Konkurrent in dieser Stadt oder auswärts die Kunden der Firma Albert Rose zu besuchen, noch dieser die Kunden abspenstig zu machen. Sollte Herr Fritz Bode diesen Verpflichtungen zuwiderhandeln, so zahlt derselbe eine Vertragsstrafe von eintausend Mark an Herrn Albert Rose für jeden Fall. § 5. Herr Fritz Bode darf auf der Reise nur die Interessen der Firma Albert Rose wahrnehmen und keinerlei Nebengeschäste betreiben. Dieser Vertrag ist in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt und von beiden Kontrahenten in allen seinen Teilen anerkannt, genehmigt und unterschrieben. Pritzwalk, den . . . Oktober 19 . . . Fritz Bode. Albert Rose. Dienst- und Berpflichtungsvertrag. Zwischen dem Kaufmann und Zigarren fabrikanten Otto Tabak und dem Geschäftsführer Reinhold Kumkel ist folgender Dienst- und Berpflichtungsvertrag verabredet und geschlossen worden. § 1. Herr Kumkel wird vom Kaufmann Tabak von März als Geschäftsführer angenommen und erhält ein jährliches — monatliches — wöchentliches Gehalt von Mark. . ., zahlbar jeden Monatsersten und freie Station im Hause des Geschäftes. § 3. Die Kündigung ist eine einwöchentliche — dreimonatliche — und hat an einem Monatsersten zu geschehen. Z 3. Herr Kumkel verpflichtet sich dem Herrn Tabak gegenüber: 1. die ihm bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse des Fabrikationsgeschäftes sowohl tvährend der Dauer seines Verhältnisses, als nach Beendigung desselben strengstens geheim zu halten und niemandem mitzuteilen, 2. innerhalb der nächsten drei Jahre nach Beendigung des Verhältnisses am hiesigen Orte in kein ganz oder teilweise dieselben Artikel führendes Geschäft, also Konkurrenz-Geschäft, als Handlungsgehilfe oder Handlungsbevollmächtigter, Prokurist ooer Reisender oder Geschäftsführer oder in irgendeiner sonstigen Weise in Dienst zu treten, 3. innerhalb der nächsten drei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses am hiesigen Platze oder Umgebung resp. 10 Kilometer im Umkreise kein Konkurrenz-Geschäft zu erwerben oder zu gründen, oder einem bestehenden Konkurrenz-Geschäfte als Teilhaber oder sonst irgendwie einzutreten, noch auch zu dulden, daß etwa durch seine Ehefrau — künftige Ehefrau — ein Konkurrenz-Geschäft gegründet oder erworben wird; ebenfalls für andere Firmen Konkurrenz-Artrkel, lvelche der Kaufmann Tabak führt, im Kreise Teltow und Stadt Steglitz während der vorhin festgesetzten Zeit nicht zu verkaufen. Sollte Herr Kumkel fernen Verpflichtungen zuwiderhanoeln, so verpflichtet sich Herr Kumkel ohne jede weitere Einrede für jede Zuwiderhandlung eine Konventionalstrafe von 1000 Mk. unweigerlich zu zahlen. Folgen event. noch weitere besondere Bestimmungen. Neinhold Kumkel Otto Tabak. Berlin, den . . . Januar 19 .

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