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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT:


(Verträge verschiedener Art.)
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Engagementsvertrag.

Zwischen dem Geschäftsführer Otto Seidel hier und dem Gastwirt Ferdinand Spohn aus Kreiensen ist heute folgender Vertrag geschlossen, gelesen und unterschrieben worden: § 1. Gastwirt Ferdinand Spohn engagiert den Geschäftsführer Otto Seidel als Leiter seiner Hotelpension und Gastwirtschaft im Ostseebade Misdorg für die Zeit vom 1. Mai 19 . . bis 30. September 19 . . § 2. Otto Seidel erhält monatlich ein Gehalt von 300 Mk. zahlbar postnumerando nach vorheriger Geschäftsabrechnung mit dem Gastwirt Spohn. 8 3. Otto Seidel hat die Wirtschaft selbständig zu leiten, insbesondere dafür zu sorgen, daß die Gäste pünktlich und zuvorkommend bedient und verpflegt werden. Die Führung der Küche geschieht unter Oberleitung des Geschäftsführers durch-den Küchenchef. Letzterer hat die Art der Verpflegung stets am Tage vorher mit dem Geschäftsführer zu vereinbaren. 8 4. Der Geschäftsführer Seidel vermietet die Zimmer, stellt die Rechnungen aus und quittiert im Namen des Besitzers. Allwöchentlich ist ein buchmäßiger Abschluß zu machen und dem Besitzer vorzulegen oder einzusenden. Allmonatlich ist unter Ablieferung des Verdienstes genaue Rechnung schriftlich zu legen. 8 5. Bier ist von der Brauerei . . ., Wein von der Handlung ... zu beziehen. An die beiden Lieferanten zahlt der Geschäftsführer wöchentlich. Die Materialien für die Küche besorgt der Küchenchef in Gemeinschaft mit dem Geschäftsführer. 8 6. Der Geschäftsführer nimmt an und kündigt die Kellner und das Hauspersonal Über die Zahl des Personals ist Vereinbarung mit dem Besitzer erforderlich. 8 7. Der Besitzer Spohn übergibt dem Geschäftsführer Seidel zur ersten Einrichtung des Betriebes 3000 Mark. Die Kasse ist abends im vorhandenen eisernen Geldspind zu verschließen. 8 8. Otto Seidel stellt einen bei der . . . Bank zu hinterlegende Kaution von 4000, Mark. Diese darf erst nach dem 1. Oktober nach Erledigung aller gegenseitigen Verbindlichkeiten von Seidel abgehoben werden. Bis dahin bleibt der Depotschein dem Spohn verpfändet. Von diesem Vertrage sind 2 gleichlautende Exemplare gefertigt und den Konrahenten ausgehändigt worden. V. g. u. , Misdroy, den.... 19 . . . Ferdinand Spohn. Otto Seidel. Schiffbefrachtungs-Vertrag. 8 1. Der Eigentümer des zurzeit im Hafen von Antwerpen vor Anker liegenden Schiffes „Maximilian", Herr H. Eggeling, hat über dasselbe den Schiffssteuermann M. Bartels zum Kapitän gesetzt, „Maximilian" enthält 120 Normallasten. Derselbe rüstet es aus und befrachtet es mit einer Ladung spanischen Weines für eine Reise von Antwerpen nach der Insel Ceylon an die Firma Erkältenicht L Hermuth. 8 2. Für jeden Schaden, den das Schiff erleidet durch Mitnahme von Waren, welche leicht entzündbar sind, haftet der Kapitän. 8 3. Die Verladung beginnt mit dem 10. April 19 . . und muß innerhalb zehn Tagen beendigt sein, damit die Abfahrt des Schiffes bei nächstem günstigen Winde erfolgen kann; die Reise ist ununterbrochen fortzusetzen, und hat die Löschung im Ankunftshafen mindestens in acht Tagen zu geschehen. Einladung und Ausladung des Schiffes trägt der Reeder, die des Wiederbefrachtens desselben aber die Firma, welche die Ladung dem Kapitän zur Befrachtung des Schiffes übergibt. 8 4. An Fracht und Ungeldern werden 2500 Mark und 50 Mark Kaplaken (Primgeld) vereinbart, welche der Empfänger nach Einlieferung der Fracht dem Kapitän zu zahlen hat. 8 5. Sollte das Schiff nicht mit einer vollen Ladung von seiten des Auftraggebers beladen werden, so hat der Kapitän das Recht, fremde Ware an Bord zu nehmen, ohne daß der erste Befrachter (also die Handlung, welche das Schiff zuerst mit Fracht belegt hat) irgendeinen Abzug macht. Die Kontrahenten haben diesen Kontrakt gelesen, genehmigt und in zwei Exemplaren unterschrieben. Emden, den . . Juli 19 . . Hermann Eggeling. Michael Bartels.

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