File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 431.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT:


(Verträge verschiedener Art.)
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8 5. Die Probezeit wird <mf 6 Wochen festgesetzt; sollte dann der Knabe nicht Lust und Gefallen an dem Handwerk finden, so zahlt der Lehrmeister die angezahlte Lehrsumme nach Abzug der Kosten für Logis und Beköstigung dem Schuhmachermeister A. zurück.

§ 6. Wird der Lehrling aber vom Lehrherrn entlassen aus Gründen, welche zu einer Entlassung stichhaltig sind, z. B. Diebstahl usw., so hat der Schuhmachermeister A. auf Zurückgabe des bereits bezahlten Lehrgeldes kein Anrecht. 8 7. Dieser Vertrag ist in zwei gleichlautenden Exemplaren niedergeschrieben und zum Zeichen des Einverständnisses von beiden Kontrahenten genehmigt und unterschrieben worden. Potsdam, Essen, den . . April 19 . . Eduard Alster Adolf Dorsch Schuhmachermeister. Schlossermeister. Bauvertrag. Zwischen dem Rentier Hermann Ende und dem Baumeister Max Bier ist folgender Bauvertrag geschlossen worden: 8 1. Herr M. Bier übernimmt den Bau eines Seitenflügels in dem Hause des Rentier H. Ende und verpflichtet sich, denselben nach beigefügtem Anschläge und Risse, für die von dem Rentier H. Ende dafür ausgesetzte Summe zu übernehmen und in 6 Monaten fertig herzustellen. 8 2. Herr Baumeister M. Bier verbindet sich, sämtliche zu diesem Baue zu brauchenden Materialien, als Holz, Steine und Kalk, nur neu und gut zu benutzen und zu bearbeiten, keinem anderen den Bau zu übertragen, sondern denselben unter seiner persönlichen Leitung und Aufsicht entstehen zu lassen. 8 3. Es verpflichtet sich dagegen der Rentier H. Ende, seinen Verbindlichkeiten dem Baumeister gegenüber genau nachzukommen, ihm die ausgesetzte Summe in zwei Terminen zu zahlen und zwar den ersten am Tage der Unterschrift des Vertrages mit der Hälfte der ausgesetzten Summe, den Rest nach Vollendung des Baues, sobald derselbe von einem königlichen Baumeister geprüft und als gut befunden worden ist. 8 4. Wenn der Bau in der oben bestimmten Zeit nicht fertig werden sollte, so muß Herr M. Bier dem Rentier H. Ende den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Dieser Vertrag ist in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgestellt, von beiden Kontrahenten genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden. Schneidemühl, den. . Oktober 19 . . Hermann Ende. Max Bier. Generalvollmacht. Ich bevollmächtige hierdurch mit der Befugnis, einen Unterbevollmächtigten zu bestellen, den Rentier Norbert Erkner von hier, in allen meinen mich und mein Vermögen betreffenden Angelegenheiten vor Behörden und Privatpersonen zu vertreten, namentlich: 1. Verträge jeder Art, als Kauf-, Lieferungs-, Tausch-, Mets-, Pacht-, Dienst- und Werkverträge für mich zu schließen, ganz oder teilweise aufzuheben, zu erfüllen, sich erfüllen zu lassen und über oie Erfüllungen rechtsgültig zu quittieren. 2. Kredit zu gewähren und in Anspruch zu nehmen, namentlich Darlehne aufzunehmen und Wechselverbindlichkeiten einzugehen, Zins Verabredungen zu treffen, Ermäßigung vereinbarter Zinsen, auch Zins von Zins zu bewilligen. 3. Konventionalstrafen für mich zu vereinbaren und einzuräumen. 4. Forderungen jeder Art für mrch zu erwerben, zu kündigen, einzuziehen und abzutreten. 5. Fremde Schuldverbindlichkeiten für mich als Bürge und auch qls Selbstschuldner zu übernehmen. 6. Grundstücke und andere unbewegliche Sachen, insbesondere auch Bergwerkseigentum zu erwerben, zu veräußern und zu verpfänden, sowie alle hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzuneymen, namentlich auch Auflassungserklärungen. Die Eintragung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Lasten zu bewilligen, Grundgerechtigkeiten einzuräumen, dingliche Sicherheit für Forderungen ganz oder teilweise aufzugeben und Löschungen aller Art im Grundbuche zu beantragen.

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