File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 433.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT:


(Verträge verschiedener Art.)
----------------------------------------------------------------------
Gesellschaftsvertrag.

Wir Endesunterzeichnete haben die Tuchhandlung des Herrn Hirsch Elster samt Warenlager und Einrichtung für 100000 Mark erstanden und unter heutigem Datum folgenden Kontrakt geschlossen: § 1. Wir verpflichten uns, auf zehn aufeinanderfolgende Jahre als Geschäftsinhaber beisammen zu bleiben, gemeinschaftlich dahin zu arbeiten, zu wirken und zu schaffen, daß die Tuchhandluna nach Möglichkeit einen größeren Aufschwung erlangt. § 2. Sollte einer von uns beiden aus wichtigen Gründen vor Ablauf der zehn Jahre austreten, so soll er sein Vermögen, nämlich die zum Ankäufe der Tuchhandlung eingelegte Summe von 50OM Mark noch ein halbes Jahr vom Austrittstage an in der Handlung lassen. 8 3. Findet der austretende Sozius jemand, der unter den Verbindlichkeiten dieses Kontraktes in seine Stelle als Teilhaber der Firma eintritt, so kann sein Austritt unter Mitnahme seines Vermögens sofort stattfinden, falls der andere Sozius in den Eintritt des Dritten willigt. § 4. Inventur soll alle Ende des Jahres gemacht, Gewinn oder Verlust berechnet und Bilanz gezogen werden. § 5. Aus der Kasse kann jeder Teilhaber 350 Mark pro Monat zu seinem Unterhalte nehmen. Sollte am Ende des Jahres bei Wrechnung ein.Gewinn bleiben, so soll derselbe in zwei gleiche Teile geteilt werden, wovon die eine Hälfte den Gesellschaftern bar ausbezahlt, die andere aber zur Vergrößerung des Geschäftes verwendet werden soll. 8 6. Steuern, Abgaben, Zins, welche für die Handlung zu bezahlen sind, sind aus der Handlungskasse zu entnehmen und zu entrichten. Z 7. Es soll keinem von uns beiden erlaubt sein, während dieser zehn Jahre ohne Wissen und Einwilligung seines Sozius andere Handelsgeschäfte zu betreiben oder sich mit Spekulationen zu befassen, die event. den Ruin des Handelsgeschäftes im Gefolge haben könnten. 8 8. Vorstehende Paragraphen haben wir beide aufgesetzt, und verpflichten uns gegenseitig, dieselben unverbrüchlich zu halten. 8 9. Es sind zwei gleichlautende Exemplare ausgefertigt, von beiden Gesellschaftern genehmigt und eigenhändig unterschrieben. Saarbrückerr, den . . Juni 19 . . Joseph Pater Ignaz Nonnenwerth (in Firma: Pater L Nonnenwerth.) Gutsverwaltungsvertrag. Zwischen dem Rentier Heinrich Erler in Aurich und dem Verwalter Martin Behrend in Bichtingen wird folgender Vertrag geschlossen: 8 1. Der Rentier Heinrich Erler übergibt dem Verwalter Martin Behrend vom 1. Oktober 19 . . ab sein im Kreise C. gelegenes Rittergut D. zur Verwaltung und Bewirtschaftung, welche dieser ordnungsgemäß auszuführen verspricht. 8 2. Der Rentier Heinrich Erler erteilt dem Verwalter Martin Behrend Vollmacht, ihn in allen das Rittergut D. betreffenden Angelegenheiten, soweit sie eine ordnungsmäßige Verwaltung und Bewirtschaftung mit sich bringt, sowohl gerichtlich wie außergerichtlich zu vertreten. 8 3. Die Einstellung der Beamten und des Arbeitspersonals geschieht durch den Verwalter; es ist ihm gestattet, zwei Eleven zu halten, nicht aber Vorsteherinnen für die Milchwirtschaft und die Küche. 8 4. Hinsichtlich der Verfügung über die Erzeugnisse des Gutes und den An- und Verkauf von Inventar entscheidet der Verwalter, doch hat er Veränderungen, soweit tunlich, dem Eigentümer 14 Tage vor ihrem Eintritt anzuzeigen und auf den Einspruch des Eigentümers zu unterlassen. 8 5. Der Verwalter hat Bücher zu führen, welche eine Übersicht über die Erträgnisse und den Bestand ergeben. In die Bücher soll vor allem eingetragen werden: 1. Der Ausgang der Erzeugnisse und die dafür eingegangene Kasse. 2. Der jedesmalige Viehbestand des Gutes. 3. Der Ab- und Zugang des Viehes, sowie die Ausgabe für das gekaufte, die Einnahme für das verkaufte Vieh. Die Buchführung kann eine einfache sein. Dem Eigentümer steht jederzeit das Recht zu, die Bücher einzusehen, Auszüge und Übersichten zu fordern, durch eine von ihm bevollmächtigte Person die Prüfung der Bücher ausführcn zu lassen, sowie die Herausgabe des Kassenbepandes zu fordern:. 38 Der HauSjekretär.

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