File:Postkarte Stadtverwaltung Wahlamt Düsseldorf - Bundestagswahl 1980 - Textseite.jpg
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DescriptionPostkarte Stadtverwaltung Wahlamt Düsseldorf - Bundestagswahl 1980 - Textseite.jpg |
Deutsch: Postkarte Stadtverwaltung Wahlamt Düsseldorf - Bundestagswahl 1980 - Textseite. Benachrichtung über nicht erfolgte Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Düsseldorf aufgenommen, da nur mit Nebenwohnung gemeldet. |
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Source | Scan by Raimond Spekking |
Author | Wahlamt Stadt Düsseldorf |
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Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberstadtdirektor Wahlamt Bundestagswahl am 5. Oktober 1980 Sehr geehrter Empfänger, zur bevorstehenden Bundestagswahl werden Sie nicht in das Wählerverzeichnis der Stadt Düsseldorf aufgenommen, da Sie hier nur mit Nebenwohnung gemeldet sind. Zuständig für Ihre Eintragung ist die Gemeinde im Bundesgebiet (ohne Berlin-West), in der Sie Ihre Hauptwohnung haben. Falls Sie am 5. Oktober 1980 nicht dort wählen können, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das dortige Wahlamt, damit Ihnen Briefwahlunterlagen zugeschickt werden können. Haben Sie Ihre Hauptwohnung zwischenzeitlich nach Düsseldorf verlegt, wenden Sie sich bitte unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31. August 1980, wegen der Änderung Ihrer Meldeunterlagen an das Amt für Einwohnerwesen, Immermannstraße 40, 4000 Düsseldorf, oder an Ihre Verwaltungsnebenstelle. Bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung ist die Abmeldebestätigung vorzulegen. Liegt Ihre Hauptwohnung im Land Berlin, können Sie an der Bundestagswahl nur teilnehmen, wenn Sie bis zum 14. September 1980 einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Düsseldorf beim Wahlamt, Ehrenhof 4*, unter gleichzeitiger Beifügung eines Nachweises über das Innehaben einer Hauptwohnung in Berlin stellen. Die erforderlichen Vordrucke hierfür sind vom Wahlberechtigten bei dem für seine Hauptwohnung zuständigen Bezirksamt (Bezirkseinwohneramt) im Land Berlin anzufordern. Für das Beibringen dieses Nachweises gilt ebenfalls die Frist bis zum 14. September 1980. Mit freundlichen Grüßen Wahlamt *Telefon-Nr. 8 99 24 04 Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr
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