Category:National wertvolles Kulturgut

Deutsch: Jedes Bundesland in Deutschland führt ein Verzeichnis national wertvollen Kulturguts, in das Kulturgüter nach einem entsprechendem Votum eines Sachverständigenausschusses eingetragen werden, wenn die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Kul­tur­gut­schutz­ge­setz (KGSG) hat der Gesetzgeber feste gesetzliche Merkmale bestimmt, die bei der Einstufung eines Kulturgutes als „national wertvoll“ entscheidend sind: Nach § 7 Abs. 1 KGSG ist Kulturgut von der obersten Landesbehörde in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes einzutragen, wenn es „besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist und seine Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde und deshalb sein Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen öffentlichen Interesse liegt.“
Weitere Informationen und Verzeichnis auf http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/

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