File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 419.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT:


(Verträge verschiedener Art.)
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Kaufvertrag vou Früchten auf dem Halme.

8 1. Am heutigen Tage verkauft der Ackermann Chr. Rößing Ln Rautheim an den Halbspänner Fritz Grote ebendaselbst den auf seinem 4 Hektar großen Acker an der Wiesener Feldmark stehenden Weizen auf dem Halme in Pausch und Bogen. ß 2. Der Kaufpreis ist auf 1650 Mark festgesetzt; es sind darauf von dem Käufer bereits 650 Mark angezahlt, worüber Verkäufer hiermit quittiert; die Zahlung der Restsumme von 1000 Mark soll nach der Ernte, spätestens bis 15. August d. I. geschehen. 8 3. Das Stroh muß der Käufer aus dem Felde zurücklassen, da dasselbe nicht mit verkauft ist. 8 4. Die erforderlichen Arbeitskräfte zum Einfahren und zur Gewinnung des Kornes muß der Käufer selbst stellen; der Verkäufer muß jedoch gestatten, daß Käufer eine Dreschmaschine auf dem Felde aufstellt. 8 5. Von dem heutigen Tage an gehen sämtliche Gefahren auf den Käufer über. 8 6. Das verkaufte Getreide ist gegen Hagelschäden versichert, und es überträgt der Verkäufer seine Rechte aus dem Versicherungsverträge an den Käufer, ohne Vergütung zu beanspruchen. 8 7. Beide Kontrahenten erhalten ein Exemplar des Kontraktes, und es sind beide Exemplare unterschrieben worden. Rauthein, den . . Juni 19 . . Christian Rößing. Fritz Grote. Mietsvertrag. Zwischen dem Glasermeister Windolff als Vermieter einerseits, und dem Malermeister Preuße als Mieter andererseits, wurde unterm heutigen Datum nachstehender Mietsvertrag verabredet und geschlossen: 8 1. Es mietet der Malermeister Preuße im Hause Wallstraße 77 — als Geschäftslokal zum Betriebe von — als Privatwohnung ohne Geschäftsbetrieb — folgende Räume im augenblicklichen Zustande: 3 Zimmer, 1 Mche, 1 Kammer, 1 Remise, 1 Stall, 1 Keller, 2 Bodenkammern. 8 2. Die Mietzeit währt vom . . Oktober 19.. bis ultimo September 19.., also fünf Jahre, sechs Die Mndigung muß Monate vor Ablauf der MietzeiL erfolgen, andernfalls gilt der Vertrag stillschweigend als auf sechs Monate verlängert. Die Kündigung kann beiderseits nur zum 31. März resp. 30. September stattfinden. Nach erfolgter Mndigung ist Mieter verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten bis zur Wiedervermietung etwaigen Reflektanten täglich und zwar in der Zeit von . . Uhr vormittags bis . . Uhr nachmittags zur Besichtigung zu zeigen. Außerdem hat Vermieter das Recht, die vermieteten Räume zu einer anderen passenden Zeit zu besichtigen. 8 3. Dafür wird ein jährlicher Mietpreis von 1000 Mark, geschrieben eintausend Mark, entrichtet, welcher in vierteljährlichen Raten von 250 Mark am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober pünktlich bezahlt werden muß. Außerdem hat Mieter die Kosten für das von ihm verbrauchte Wasserquantum, sowie an Grundsteuer-Beitrag pro Quartal 4 Mark bei den fälligen Mietraten an den Vermieter zu zahlen. Die Einquartierung in Friedenszeiten übernimmt Vermieter, in Kriegszeiten aber hat Mieter dieselbe xro rata des auf die gemieteten Räume entfallenden Anteils zu übernehmen. Kompensation irgendwelcher Art gegen die in vorstehendem Paragraphen ausgeführten Mietansprüche usw. sind unzulässig. 8 4. Bleibt der Mieter mit Zahlung der Miete drei Tage nach dem Fälligkeitstermine im Rückstände, so verliert der Mieter alle Rechtsansprüche aus diesem Vertrage und hat die gemieteten Räume auf Verlangen des Vermieters ohne vorauszugehende Mndigung, bei Vermeidung der Klage sofort zu räumen, ist aber in diesem Falle verpflichtet, die Miete für die volle Mietzeit zu bezahlen. Im Falle die gemieteten Räume während dieser Zeit seitens des Vermieters wieder vermietet werden, — wogegen der Mieter Einspruch zu erheben nicht berechtigt ist, — erhält Mieter den durch die Wiedervermietung erzielten Betrag bis zur Höhe von 150 Mark zurückvergütet.

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