File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 432.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT:


(Verträge verschiedener Art.)
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7. Gelder, Kostbarkeiten und andere Wertgegenstände auch aus öffentlichen Kassen Ln Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren.

8. Freigebige Verfügungen, Vergleiche, namentlich Schenkungen vorzunehmen, auf Rechte zu verzichten, Vergleiche zu schließen, auch die Entscheidung eines Rechtsstreites einem schiedsrichterlichen Ausspruche zu unterwerfen. 9. Mich auch Ln Rechtsstreitigkeiten jeder Art und jeder Parteirolle nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu vertreten, in Strafsachen auch Urteile für mich sich zustellen zu lassen. 10. Eide zu erlassen und für geschworen anzunehmen. 11. Namentlich meine Person in Erbschafts- und Nachlaßangelegenheiten zu vertreten, Testamente und Jnventarien anzuerkennen, der Erbschaft zu entsagen, sie mit oder ohne die Rechtswohltat des Inventars anzutreten, den Erbauseinandersetzungsvertrag abzuschließen und das Erbteil in Empfang zu nehmen. Alles, was mein Bevollmächtigter und dessen Unterbevollmächtigter auf Grund dieser Vollmacht tun und erklären wird, erkenne ich als mich verbindend an und verspreche hiermit, sie wegen aller Aufwendungen schadlos zu halten und von den kür mich eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien. Koschmin, den. . März 19 . . Valentin Zschocke. Robert Erkner. Gesellschaftsvertrag. Zwischen uns, 1. dem Kaufmann Arthur Engelbert in Nerzberg, 2. dem Bankier Friedrich Gebhardt in Kruschwitz, 3. dem Kaufmann Georg Becker in Koblenz, wird der folgende Gesellschaftsvertrag geschlossen. §1. Unter der Firma „Friedrich Gebhardt L Co." errichten wir eine offene Handelsgesellschaft zum Zweck des Betriebes eines Bankgeschäftes. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Koblenz. Sie ist auf zehn Jahre unkündbar; nach oiesem Zeitraum ist jeder Gesellschafter zur Kündigung der Gesellschaft für den Schluß des Geschäftsjahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten befugt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit vom 15. März bis 31. Dezember 19 . . § 2. Jeder der Gesellschafter hat eine Einlage von 100000 Mark in die Gesellschaft einzubringen. Die Gesellschafter Arthur Engelbert und Georg Becker leisten von dieser Einlage am heutigen Tage je 50000 Mark, den Rest von je weiteren 50000 Mark je nach Bedarf zu gleichen Teilen in bar. Der Gesellschafter Friedrich Gebhardt bringt auf seine Einlage das von ihm bisher unter der Firma Frredrich Gebhardt in K. betriebene Bankgeschäft mit sämtlichen Aktiven und Passiven, sowie mit dem Geschäftsinventar ein. Der Wert dieses Eingebrachten wird auf 50000 Mark berechnet; den Restbetrag von 50000 Mark leistet Herr Gebhardt je nach Bedarf zu gleichen Teilen mit den Herren Lehmann und Becker in bar. 8 3. Zur Geschäftsführung ist jeder der. Gesellschafter einzeln berechtigt und verpflichtet, in gleicher Weise zur Vertretung der Gesellschaft. Bei Abschließung von Geschäften über Werte von mehr als 10000 Mark soll jedoch der abschließende Gesellschafter erst die Einwilligung der beiden anderen Gesellschafter einholen, es sei denn Gefahr im Verzüge. Ist ein Gesellschafter an der Erteilung der Einwilligung verhindert, so entscheiden die beiden anderen Gesellschafter. § 4. Für die Verteilung von Gewinn und Verlust, sowie für die Entnahme von Geld für Rechnung eines Gesellschafters aus der Gesellschaftskasse kommen die gesetzlichen Bestimmungen mit der Einschränkung zur Anwendung, oaß in den ersten fünf Geschäftsjahren die Entnahme des einzelnen Gesellschafters sechstausend Mark nicht übersteigen darf. Koblenz, den. . März 19 . . Arthur Engelbert. Friedrich Gebhardt. Geora Becker.

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