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Deutsch: Buch: Geschichte der Philosophie im Umriß. Ein Leitfaden zur Übersicht. Neue Ausgabe, durchgesehen und ergänzt von Jakob Stern (Reclams Universal-Bibliothek. Band 2541/2545), Leipzig: Reclam, o. J. [1889].
Date
Source Geschichte der Philosophie im Umriß
Author Albert Schwegler (1819 - 1857)


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TEXT


(Geschichte der Philosophie)
(Plato)
122
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OWNwart; es ist das in die Idee erhobene griechische Staatsleben, was den wahrhaften Inhalt der platonischen Republik ausmacht. Plato hat in ihr die griechische Sittlichkeit in ihrer substanziellen Weife dargestellt. Wenn die platonische Republik vorzugsweise als ein mit der empirischen Wirklichkeit Mdemnöai'es Ideal erschien, so hat sie dies, statt ihrer Idealität, vielmehr einem Mangel des antiken Staatslebens zu danken. Die Gebundenheit der persönlichen subjektiven Freiheit ist es, was das Charakteristische des hellenischen Staats- Legrifis ansmachte, ehe die griechischen Staaten sich in Zügellosigkeit aufzulösen begannen. So hat auch bei Plato das Sittliche die Grundbestimmung des Substanziellen. Die Institutionen feines Staats, so viel Spott und Tadel sie schon im Altertum hsrvorgerusen habm, sind nur Folgerungen, die, mit unerbittlicher Strenge gezogen, aus der Idee des griechischen Staats sich ergeben, insofem derselbe, in seinem Unterschiede von dm Staaten neuerer Zeit, keine von ihm unabhängige gesetzliche Wirkungssphäre weder dem einzelnen Bürger noch einer Korporation zugestand. Das Prinzip der subjektiven Freiheit fehlte, mW eben dies war es, was Plato den auflösenden Zeit- tendenzm gegenüber in streng begrifflicher Weise durchführte. Der Zweck des Staats ist nach Plato nicht bloß die Vereinigung der Individuen zu einem gemeinschaftlichen Leben und zur Erreichung der äußern Vorteile, welche ein solches Er die Bedürftnffe des Verkehrs und der Sicherheit darbietet; die höhere Aufgabe des Staats ist vielmehr die Realisierung der Idee des Guten, die allgemeine und bleibende Verwirklichung des sittlichen Prinzips in der Menschheit, die EtWerung des Individuums und der Gesellschaft. Der Staat ist teils dazu da, seine Bürger zu guten Menschen zu machen, teils dazu, daß mittelst seiner die Tugend herrsche; er soll dm Einzelnen zu tugendhafter Gesinnung und Tätigkeit erheben, er soll aber ebenso sich selbst hergebm, (durch die Macht gemeinsamer Institutionen,) daß durch ihn die Tugend allgemeine und bleibende Macht werde. — Demgemäß

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