Denmark

Artikel 24 des dänischen Urheberrechtsgesetz erlaubt die Panoramafreiheit für architektonische Werke. Dies gilt jedoch nicht für Kunstwerke, welche in der Öffentlichkeit platziert sind. Diese dürfen nicht kommerziell publiziert werden, wenn sie ein zentrales Bildelement darstellen. Siehe Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Dänemark#Panoramafreiheit für weitere Informationen.

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