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Die Fotografie eines Gebäudes oder der Ansicht einer Stadt oder eines Dorfes bildet unweigerlich einige Teile von Architektur oder auch Skulpturen ab. Die Fotografie mag eigene schöpferische Anteile haben oder auch nicht, die es zu einer eigenständigen Arbeit machen, aber der Inhalt dieser Arbeit hängt klar von den Inhalten der Arbeiten ab, die darauf abgebildet sind. Im Fall einer solchen Abhängigkeit wird die Fotografie als abgeleitete Arbeit angesehen. Diese Beschränkung für Gebäudefotografien wird häufig durch den de minimis-Grundsatz abgeschwächt.