Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Republik Artsakh
Die Republik Artsakh oder Berg-Karabach war ein de facto unabhängiges Land im Südkaukasus, das international als Teil von Aserbaidschan betrachtet wurde. Es ist inzwischen in Aserbaidschan eingegliedert worden.
Die Region, die heute Aserbaidschan ist, wurde im 19. Jahrhundert vom Iran an Russland abgetreten, 1918 zur Demokratischen Republik Aserbaidschan und 1920 zur Aserbaidschanischen SSR, einem Teil der Sowjetunion. Nagorno-Karabakh, ein Oblast der Aserbaidschanischen SSR mit einer armenischen Bevölkerungsmehrheit, ist seit 1988 selbstverwaltet. Nach der Auflösung der Sowjetunion wurde Aserbaidschan am 18. Oktober 1991 unabhängig. Berg-Karabach beanspruchte seine Unabhängigkeit, die von Armenien unterstützt wird, aber international nicht anerkannt wurde. Nach einer Militäroffensive Aserbaidschans unterzeichnete der Präsident von Artsakh im September ein Dekret, das die Auflösung aller Institutionen der Republik bis zum 1. Januar 2024 vorsieht und damit deren Existenz beendet.
Urheberrechtsbestimmungen
Da Aserbaidschan die De-facto-Republik Artsakh nie anerkannt hat und Aserbaidschan nun die zuständige Behörde ist, gelten die Gesetze Aserbaidschans für Werke, die in Berg-Karabach oder der Republik Artsakh geschaffen oder veröffentlicht werden.
Siehe auch