Commons:Forum/Archiv/2010/May

kann mir jemand sagen wann man das Ding benutzen kann? Werde aus dem Artikel nicht schlau--Sanandros (talk) 22:50, 28 April 2010 (UTC)

So wie es die Vorlage behauptet, darfst du alles, was jemals an Inhalten in Afghanistan produziert wurde, munter hier hochladen, weil das Land kein Urheberrecht hat. Das ist, was die Vorlage sagt, und so wird sie auch verwendet. Allerdings habe ich erhebliche Zweifel, ob das so korrekt ist. Ich würde die Vorlage nicht verwenden. --Slomox (talk) 11:56, 1 May 2010 (UTC)
Obwohl meine Heimat die deutschsprachige Wiki ist, habe ich diese Vorlage zur Löschung vorgeschlagen: ich habe mir den zitierten Gesetzestext engekuckt und empfinde die ganze Angelegenheit sehr dünn und vage besetzt. Vielleich kann der ein oder andere kommentartechnisch an der Diskussion beteiligen. --80.187.106.21 00:02, 2 May 2010 (UTC)

Lizenzfrage

Vor einiger Zeit ist mir aufgefallen, dass user:Beatnik8983 Bilder/Screenshots von Open-Source-Software hochläd. An und für sich halte ich das für in Ordnung, solange er/sie diese selbst erstellt hat. Nun gibt es aber Bilder wie File:Mosc tox v3.gif bei die offenbar einfach von der Website genommen wurden und unter "public domain" in der Commons veröffentlich wurden. Ich halte das für falsch, vor allem weil ich auf der Website nicht erkennen kann, unter welcher Lizenz diese auf der Website veröffentlicht wurden. Nur weil, eine Software Open Source ist, heißt das, doch nicht, dass die Screenshots vogelfrei sind oder? Kann mir hier jemand weiterhelfen? --Cepheiden (talk) 11:11, 1 May 2010 (UTC) P.S. vgl Commons_talk:Licensing/Archive_25#Copyright_on_images_created_using_the_Crystal_Viewer_Tool

Wenn die Software komplett mitsamt allen grafischen und Text-Elementen unter freier Lizenz steht und es sich um eine Standardfunktion des Programms handelt, dann kann man erstellte Bildschirmaufnahmen unter ebenjener freien Lizenz weiterverbreiten, denn dann enthält die Grafik ja keine kreativen Inhalte desjenigen, der die Aufnahme gemacht hat. Handelt es sich um keine Standardfunktion des Programms und die Grafik enthält vom Grafikersteller selbst Gestaltetes, dann sieht es anders aus. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht sagen, ich kenne die Software nicht. --Slomox (talk) 11:40, 1 May 2010 (UTC)
Also es handelt sich zum Teil um animierte GIFs, die auf der Website veröffentlicht wurden (von wem auch immer). Es sind also auch nicht immer nur einfache Bildschirmforots. Des Weiteren handelt es sich nicht bei allen Programmen um Open Source (z.B. MOSCap). --Cepheiden (talk) 11:43, 1 May 2010 (UTC)

Admin-Abwahl

Gibt es auf Commons die Möglichkeit, Admins abzuwählen, so wie sie in der deutschen Wikipedia besteht? --Matthiasb (talk) 16:42, 8 May 2010 (UTC)

Siehe Fall Stahlkocher, einfach Abwahl starten --S[1] 16:56, 8 May 2010 (UTC)
Oder hier. Es gab bislang im Projekt erst drei Abwahlen, erstmals im November 2007, als ich einfach eine gegen Joymaster eingeleitet hatte, während alle noch beraten haben, was man nach seinen Regelverstößen machen sollte. Es gab nämlich nie Regeln für sowas. Mittlerweile kann man es machen, wenngleich es extrem selten bleibt und immer von Personen au der deutschsprachigen WP initiiert wurde. Marcus Cyron (talk) 10:45, 11 May 2010 (UTC)
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Template:De funktioniert nicht

In der Bilddatei File:DB Museum Nürnberg - Gesundheitspolizeiliche Bescheinigung (frei von ansteckender Krankheit und läusefrei) Lodz1916.jpg habe ich die Template:De eingebunden. Der darin enthaltene Text DB Museum Nürnberg - Gesundheitspolizeiliche Bescheinigung vor Reiseantritt mit der Reichsbahn im Namen des Kaiserlich Deutschen Polizei=Präsidiums vom 1. Mai 1916 ("ist frei von ansteckender Krankheit und läusefrei — Der Kaiserliche Deutsche Kreisarzt", Stempel: "Der Kais. Deutsche Polizeipräsident in Lodz) wird jedoch nicht angezeigt (außer "Deutsch:"). Ist er zu lang? --Mattes (talk) 20:07, 8 May 2010 (UTC)

Nein, er enthaelt ein = Zeichen. Damit wird das Argument als named parameter interpretiert. Einfacher fix: {{de|1=....}} und bei ... dein Text. --Dschwen (talk) 20:24, 8 May 2010 (UTC)
Danke für die Hinweise! Jetzt geht's ... --Mattes (talk) 20:30, 8 May 2010 (UTC)
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Text in Templates

Hallo, der deutsche Text in {{Superseded}} und ist inhaltlich anders als auf Englisch. Auf Deutsch heißt es das Bild dürfe nicht gelöscht werden, auf Englisch die Löschung erfordere Übereinstimmung (also in meinem Verständnis eine Lösch-Diskussion). Die Aussage auf Englisch ist also kein "Speedy Delete". Gibt es einen Grund für diesen Unterschied? {{SupersededPNG}} ist noch besser: Bitte bedenke, dass ersetzte Bilder nicht gelöscht werden dürfen. Grund: „A PNG version of this file is now available.“. Erst sagen man dürfe nicht löschen, und dann einen Löschgrund angeben? Sind die Vorlagen veraltet, falsch, oder habe ich etwas falsch verstanden? Mit freundlichen Grüßen --Jahobr (talk) 19:05, 1 May 2010 (UTC)

Die Vorlage wurde am 26. März entsprechend geändert. Die Änderung ist korrekt, also sollte die deutsche Version aktualisiert werden. --Slomox (talk) 10:55, 3 May 2010 (UTC)
Ich hatte die Vorlage geändert, da sich die Ursprungsversion wohl auf die gewünschte überführung von png->svg bezog für die eine Löschung, wenn die png Version nicht qualitativ zu schlecht ist, in vielen Fällen abgelehnt wird. Superseded wird aber auch für schlechte Aufnahmen von z.B. Gemälden verwendet die nicht immer behaltenswert - zumindest aber diskutabel - sind, auch wenn es auf Commons Benutzer gibt die jede noch so schlechte Version gerne behalten würden. DE Vorlage wird aktualisiert. --Martin H. (talk) 13:21, 3 May 2010 (UTC)
Bei mir funktionieren die Templates nicht wie sie sollten (Beispiel). Wenn man die Seite öffnet ist alles in Ordnung, wechselt man aber im Template die Sprache versagen die internen Referenzen und man erhält diesen Text:
[[|100x100px|border|right|new file]] Diese Datei wurde durch [[:{{{1}}}]] ersetzt. Es wird empfohlen, die andere Datei zu verwenden. Bitte beachte, dass das Löschen ersetzter Bilder einer Löschdiskussion bedarf.
Ich habe mit verschiedenen Browsern getested, das Ergebnis bleibt gleich. MFG Jahobr (talk) 19:55, 3 May 2010 (UTC)

Nicht identifizierte Flaggen

Manchmal gucke ich durch Category:Unidentified flags. Bei einigen Abbildungen handelt es sich wirklich um Flaggen, die nur nicht kategorisiert sind. In anderen Fällen habe ich den Verdacht, dass es reine Phantasieflaggen sind, wenn ein Benutzer das Bild auf seiner Seite benutzt, gibt es eine Kategorie zum Aufräumen Category:Special or fictional flags. Doch dann gibt welche, ohne Bildbeschreibung, die seit 2008 oder früher hochgeladen wurden, niemand benutzt sie und der User ist nie wieder gekommen. Bei einem habe ich gesehen, dass er (war es die spanische Wikipedia?) als Vandale gekennzeichnet ist. Da ist das Bild mit der Angabe "it's just an image" File:Flag of Campouver.jpg noch einfach. Spricht etwas dagegen, dass ich in all solchen Fällen Löschanträge stelle? Allerdings nicht mehr heute. Gruss Traumrune (talk) 21:01, 1 May 2010 (UTC)

Wenn die Flagge ganz klar ein Fantasieprodukt ist, das sich niemals in irgendeinem Projekt verwenden lassen wird halte ich es für "out of scope". Und das ist ein klarer Grund zum Löschen. MFG Jahobr (talk) 21:39, 1 May 2010 (UTC)
Kann man prinzipiell machen, sofern die nicht benutzt sind und es keinen klaren Verwendungszweck gibt. Für so ein Beispiel einer Fantasieflagge, die richtig was erreicht hat, siehe Commons:Deletion requests/File:Speculative Flag of herefordshire.PNG. --The Evil IP address (talk) 15:28, 2 May 2010 (UTC)

Haben wir zuwenig Platz oder was soll dieses rumzensieren? "Original Art" ist hier nicht verboten --FrobenChristoph (talk) 15:35, 3 May 2010 (UTC)

Die Commons sind kein allgemeiner Medienspeicher wie flickr. Gesammelt werden "edukative Mediendateien". Wenn Du dich bei den Löschanträgen umschaust wirst Du feststellen das sehr viel "Kunst" gelöscht wird. Wenn eine Datei nicht in einem Projekt oder in einem Artikel Verwendung finden kann wird sie gelöscht. Das hat mit Zensur nichts zu tun. Es wird nur darauf geachtet, das die Commons für das verwendet werden, wofür sie geschaffen wurden. MFG Jahobr (talk) 15:57, 3 May 2010 (UTC)

Das ist klar unzutreffend. Commons ist nicht nur für Artikel oder Wikimedia-Projekte da, lies doch erstmal:

Hab ich gelesen und ich zitiere: "frei lizenzierte edukative Mediendateien"..."für die verschiedenen Projekte der Wikimedia Foundation". Was genau ist in meinem vorherigen Beitrag klar unzutreffend? Ich habe die Sätze praktisch nur umformuliert. Ich lese weiter unten (Abschnitt 3.4.4):
"Beispiele von Dateien, die tatsächlich nicht nützlich für edukative Zwecke sind:

Bitte zitiere vollständig und reiße die Teilsätze nicht aus dem Zusammenhang:
Wikimedia Commons soll eine Sammlung von Mediendateien bereitstellen, welche
* für jedermann gemeinfreie und frei lizenzierte edukative Mediendateien bereitstellt und
* als gemeinsamer Aufbewahrungsort für die verschiedenen Projekte der Wikimedia Foundation dient.
Der Ausdruck „edukativ“ muss im Sinne von „Wissen anweisend oder informierend anbieten“ verstanden werden.
Dateien aus Wikimedia Commons dürfen explizit auch in eigene Wikis und Webseiten, die nicht zur Wikimedia Foundation gehören, eingebunden werden. Es ist also nicht als eine Beschränkung auf Projekte der Wikimedia Foundation zu verstehen. Raymond 08:03, 4 May 2010 (UTC)
Ich wollte nie behaupten das man die Dateien nicht außerhalb verwenden darf (wie wollte man das auch verhindern). Darum geht die Diskussion ja auch gar nicht. Es geht darum ob "Kunst" in diesem Fall Fantasieflaggen edukative Mediendateien sind. Und meiner Meinung sind es (in den meisten Fällen) nicht, weil kein realistischer Anwenungsfall in den Projekten konstuiert werden kann. Ich verstehe nach wie vor nicht welche speziefische Aussage von mir falsch sein soll? Ich verstehe auch nicht inwiefern ich den Sinn der Zitate verändert habe? Ich stimme jedoch zu, dass ein vollstänides Zitat besser gewesen wäre. Ich bitte um Erklärung. Gerne auch auf meiner Dikussionsseite, schießlich hat das mit den Flaggen nicht mehr viel zu tun. MFG Jahobr (talk) 08:45, 4 May 2010 (UTC)
Vielleicht missverstehe ich deine Aussage. Ich interpretiere dich so, dass du sagst, die Dateien sollten innerhalb der Wikimedia Projekte verwendet werden können. Ich hingegen sage, dass sie auch unter dem Gesichtspunkt von Drittverwendung auf Commons gesammelt werden können, sofern sie die Kriterien „frei lizenziert“ sowie „edukativ“ = „Wissen anweisend oder informierend“ erfüllen. Raymond 10:18, 4 May 2010 (UTC)
Fantasie-Produkte sind aber kein Wissen. Von daher muss ich Jahobr recht geben, eine Datei auf Commons sollte für irgend ein Wiki-Projekt brauchbar sein (Brauchbar heisst nicht, dass sie auch verwendet werden muss). Selbst gemachte "Kunst" ist das nicht automatisch brauchbar, sondern in der Regel eben nicht verwendbar weil sie klare Theoriefindung ist, und nicht Theoriedarstellung. --Bobo11 (talk) 10:46, 4 May 2010 (UTC)
Ich stimme beiden Vorrednern zu. Ich glaube wir diskutieren bei eigentlich gleicher Meinung. Die Wikimedia Projekte decken die "edukativen Sektor" ziemlich vollflächig ab (zumindest im Bereich Erwachsenenbildung). Damit kann man die These aufstellen: "edukativ" gleich "in Projekten verwendbar" (und umgekehrt). Die Verwendbarkeit war also Beispiel beziehungsweise Erläuterung für "edukativ" gedacht. MFG Jahobr (talk) 11:49, 4 May 2010 (UTC)

Wieso sollten Phantasieflaggen nicht edukativ sein? --FrobenChristoph (talk) 18:44, 4 May 2010 (UTC)

Fällt Dir ein sinvoller und realistischer Anwendungsfall in irgendeinem Projekt ein, in dem man Bilder von Phantasieflaggen braucht? Mir nicht. Oder anders gefragt, was macht denn den "offensichtlich edukativen Nutzen" einer Phantasieflagge aus? (Sorry, ich zitiere schon wieder nur Brocken aus dem Projektrahmen.) MFG Jahobr (talk) 19:01, 4 May 2010 (UTC)

Freunde alter Druckgrafik

sollten die bei http://archiv.twoday.net/stories/6320290/ genannten Quellen beachten --FrobenChristoph (talk) 15:35, 3 May 2010 (UTC)

Category:Festivals of Uetersen

Der Kategorienbaum (Category:City-Fest 2009 , etc) scheint mehr als chaotisch und unstrukturiert zu sein: alles auf deutsch, vieles an der Grenze des Projektrahmens. Kann jemand den Erschaffer dieser Tat informieren, was er falsch gemacht hat? Vielleicht kann so eine Reperatur dieser Kategoriestruktur erreicht werden. --80.187.107.241 14:30, 4 May 2010 (UTC)

Hi, this title is not correct and should be changed or in some other way explained because a single chord without a function in the 'neighborhood' of other chords is just a 'Des-Dur' chord as here. it can only be called a 'sexta napolitana' if it is embedded in some different functions of 'C- chords' I think. without that it is only a simple major chord.

--Metzner (talk) 20:07, 20 April 2010 (UTC)

Hier kannst du Deutsch schreiben...--Sanandros (talk) 05:35, 23 April 2010 (UTC)
Bitte mittels Template:Rename für die Umbenennung sorgen. --Leyo 08:44, 7 May 2010 (UTC)

Das Bild zeigt Teile der Benutzeroberfläche von Windows 7. Verstößt das nicht gegen irgendwelche Lizenzen? vıכıaяפ 17:14, 29 April 2010 (UTC)

Wie meinst du es? Wie hast du es beim hochladen Lizenziert (meine eigene Arbeit, Bildschirmfoto von freier Software)? Also meiner Meinung nach verstößt es nicht. Denn so ein Foto hat eigentlich ja irgendeine Oberfläche (Aqua, Luna). Schreib aber mal hin welche Lizenzierung du genommen hast. --Serv (talk) 11:39, 30 April 2010 (UTC)
Ich vermute eher, das es um urheberrechtlichen Schutz geht, weniger um die Lizensierung. Nur wo da die Schöpfungshöhe sein soll...--Sarkana frag den ℑ Vampir 13:48, 30 April 2010 (UTC)
Erreicht diese komische Aero-Oberfläche keine Schöpfungshöhe? vıכıaяפ 18:05, 1 May 2010 (UTC)
Soweit ich weiß wird dem Design des Betriebssystems als solchem keine zuerkannt. Ganze Programme, oder der Desktop - das könnte problematisch werden. Ein Open-Source-Programm kann aber abgelichtet werden, auch wenn sofort zu erkennen ist, auf welchem BS es lief.--Sarkana frag den ℑ Vampir 14:18, 8 May 2010 (UTC)
Die Lizenzierung, die der Uploader gewählt hat, befindest sich auf der Bildbeschreibungsseite: {{GPL}}. vıכıaяפ 18:05, 1 May 2010 (UTC)

Kein Upload mehr möglich wegen Software-Änderung

Ich versuche verzweifelt ein Bild hinaufzuladen und bekommen dauernd die Meldung:

Deine Bearbeitung konnte nicht gespeichert werden, da Sitzungsdaten verloren gegangen sind. Bitte versuche es erneut, indem du unter der folgenden Textvorschau nochmals auf „Seite speichern“ klickst. Sollte das Problem bestehen bleiben, melde dich ab und danach wieder an.

Wiederholung hilft auch nichts. Erst bei Neuanmeldung funktionierte der Upload. Ich hab eine Menge Zeit verloren und bin echt wütend, daß man hier einfach ohne Not zum Versuchskaninchen für eine neue Software gemacht wird, die für mich keinen ersichtlichen Mehrwert bringt. Wie heißt's doch so schön: If it ain't broke, don't fix it. --Kassandro (talk) 22:43, 3 May 2010 (UTC)

Falls du den Vektor-Skin ansprichst, es ist niemand gezwungen diesen anzuwenden. Ich arbeite weiterhin mit meinem bisherigen (MonoBook) und lasse gerne andere «leiden», bis das Ganze etwas ausgereift ist. Aber die Situation könnte auch eine vom Skin unabhängige Ursache haben. -- Хрюша ?? 08:05, 4 May 2010 (UTC)
@Kassandro: Ich hatte diese Meldung in den letzten Tagen vereinzelt auch bekommen (und das nicht zum ersten Mal) - und ich arbeite unter der alten Monobook-Einstellung. Vermutlich hatten sich die Hamster verlaufen - ist zwar ärgerlich, aber dank c&p hielt sich bei mir der Aufwand und Zeitverlust in Grenzen. --4028mdk09 (talk) 07:50, 8 May 2010 (UTC)

Pornographie auf Commons

Bei Durchsicht der "Schnelllöschkategorien" musste ich feststellen, dass hier auf commons offensichtlich auch pornographische Bilder ohne jedwede Zugangsbeschränkung zum Aufruf bereit gehalten werden. Mehrere dieser Dateien habe ich bereits gelöscht, nun wurden zwei dieser Dateien von User:TheDJ wiederhergestellt, da ich angeblich einen falschen Grund angegeben hätte (obwohl er ja selber eigentlich auch dagegen sei).

Aktuell geht es um Commons:Deletion requests/Images of Stan Spanker! Gruß axpdeHello! 14:40, 4 May 2010 (UTC)

Mit welcher Begründung hast du die Bilder denn gelöscht? Dass es sich um pornografische Aufnahmen handelt, macht die Bilder nicht per se für Commons ungeeignet. --Sebari (talk) 14:46, 4 May 2010 (UTC)
Siehe Log vom 1. Mai. --Leyo 14:52, 4 May 2010 (UTC)
Unbenutzt ist auch kein Löschgrund und außerhalb des Projektrahmens sind die auch nicht, wie dort ganz gut erklärt wurde. --The Evil IP address (talk) 16:09, 4 May 2010 (UTC)
Fotos von Penissen und Brüsten in schlechter Qualität sind nicht erwünscht (siehe Template:Nobreasts und Template:Nopenis). Dieses Argument gilt jedoch bei den (meisten?) Fotos von „Stan Spanker“ nicht. --Leyo 16:27, 4 May 2010 (UTC)

Commons:Project scope#File not legitimately in use bzw. die deutsche Übersetzung Commons:Projektrahmen#Illegitime Dateien unter Verwendung sagen eigentlich schon ziemlich deutlich, dass diese Bilder keine Daseinsberechtigung haben. Darüber hinaus gibt es noch diverse andere Gründe, sei es Commons:What Commons is not#Commons is not an amateur porn site, Commons:Nudity, oder was auch immer. axpdeHello! 10:50, 5 May 2010 (UTC)

Commons:Project scope#File not legitimately in use trifft nicht zu, da diese Bilder durchaus sinnvoll eingesetzt werden können, zum Beispiel für die Bebilderung von Wikipedia-Artikeln der dargestellten sexuellen Praktiken. Commons:What Commons is not#Commons is not an amateur porn site trifft schon deshalb nicht zu, weil es von "low-quality" spricht. Die Qualität dieser Bilder scheint mir aber für Commons-Standard mindestens durchschnittlich zu sein. Auf Commons:Nudity finde ich nichts, was die Löschung begründen würde. Ich sehe keine grundsätzlichen Löschgründe für diese Bilder, die über moralische Gründe hinausgehen. --Sebari (talk) 13:27, 5 May 2010 (UTC)
Um sexuelle Praktiken zu beschreiben bedarf es keiner Bilder, die in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika nicht öffentlich (d.h. ohne Altersprüfung) gezeigt werden dürfen. Egal welche (fadenscheinigen) Argumente noch angeführt werden, illegal ist illegal und damit für mich EOD. axpdeHello! 07:48, 8 May 2010 (UTC)

Die Bilder sind nach einem Machtwort von Jimbo Wales weg. Damit ist das erledigt. Antonsusi (talk) 11:39, 6 May 2010 (UTC)

Ist Commons denn eine Diktatur?? --Leyo 12:09, 6 May 2010 (UTC)
Nein, aber auch kein Pornoprovider. Antonsusi (talk) 12:39, 6 May 2010 (UTC)

Was heißt hier Machtwort von Jimbo Wales? Kann das jemand genauer erläutern? --Frank C. Müller (talk) 13:51, 6 May 2010 (UTC)

Einer der Gründer von wikimedia hat auf seiner Benutzerdiskussionsseite sich ganz klar auf die Seite der Administratoren gestellt, die die Pornographie von commons löschen wollten, da es weitreichende rechtliche Bedenken dagegen gibt. Siehe User talk:Jimbo Wales. Gruß axpdeHello! 14:14, 6 May 2010 (UTC)
Dank für Spezifikation. --Frank C. Müller (talk) 14:23, 6 May 2010 (UTC)

Unter Commons:Sexual content scheint an neuen Guidelines gearbeitet zu werden. --Leyo 16:36, 6 May 2010 (UTC)

Siehe auch de:WP:RSX#Pornografische Bilder auf Commons. --Leyo 10:15, 7 May 2010 (UTC)

was für Lift is das

 
selbstfahrend

Hat zufällig wer ne Idee wie die Sorte sich in englisch schimpft? en:aerial work platform ist zwar lang, aber nicht unbedingt übermäßig hilfreich - nicht nur an der Stelle.--Sarkana frag den ℑ Vampir 22:06, 7 May 2010 (UTC)

Das ist kein Lift, ein Lift ist ein Elevator. Dies hier ist eine de:Hubarbeitsbühne, auf englisch korrekt en:Aerial work platform. ¿Ich erkläre englische Begriffe? --Ralf Roletschek (talk) 23:48, 7 May 2010 (UTC)
Du missverstehst mich. Ob das Teil nun Steiger, Lift, Hebebühne oder sonst wie genannt wirds ist nicht das Problem. Ist dir glaub nicht aufgefallen, den verlinkten Artikel, hatte ich selbst schon verlinkt. Aber der läßt sich zu allem möglichen ist aus, teils auch noch ohne dabei was zu erklären (was ganz sicher nicht an meinem grauenhaften Englisch liegt) - nur nicht dazu ob ein Begriff für die abgebildete Sorte gibt.--Sarkana frag den ℑ Vampir 01:44, 8 May 2010 (UTC)
Die Aufschrift stammt von einem französischen Baumaschinenverleiher, die Maschinenaufschrift ist die Typen/Modelbezeichnung(?) des Herstellers, konkret handelt es sich um dieses Gerät (Werbeprospekt auf Herstellerwebsite). Dem Hersteller nach: "Self-propelled diesel articulating boom" (selbstfahrender Gelenkarm oder -Kran). --Martin H. (talk) 03:17, 8 May 2010 (UTC)
Mhm. selbtfahrend hätte ich auch gesagt. Aber wenn das als Katname kommt, landen alle LKW-Bühnen da drin. o.O Auch doof das. (BTW: auch der Hersteller ist französisch ^^)--Sarkana frag den ℑ Vampir 14:15, 8 May 2010 (UTC)

Wie die deutsche Anti-StreetView-Kampagne auch Commons bedroht

 

Siehe http://archiv.twoday.net/stories/6324089/ mit Aufruf zu einem Bildwettbewerb. --FrobenChristoph (talk) 20:51, 5 May 2010 (UTC)

Cat Category:Pro-StreetView --FrobenChristoph (talk) 21:55, 5 May 2010 (UTC)

Wobei die Frage noch zu klären wäre, ob die Bedrohung von der AntiStreeView-Kampagne verursacht worden ist oder durch die hirnrissige Googleidee, ohne zu fragen alles en mass und gezoomt abzubilden was man unter das Objektiv bekommt. -jkb- (talk) 22:55, 5 May 2010 (UTC)
Es ist legal von öffentlichen Wegen aus Bilder zu machen und es hat einen massiven Nutzwert. Menschen mit ihren Gesichtern, Autos mit ihren Nummernschildern etc. sind im Grunde nur "Störobjekte", die die Sicht auf das eigentlich Interessante, die Straßenkulisse, behindern. Diese Störobjekte unkenntlich zu machen, liegt also im Interesse des Betreibers. Häuser auszublenden dagegen verringert den Nutzwert des Projekts, ohne auf der Gegenseite große Vorteile zu haben. Die Gegenargumente bestehen hauptsächlich aus Angstszenarien, die rational betrachtet wenig plausibel sind. Der viel genannte Einbrecher, der seinen nächsten Streifzug online plant, scheint erstmal plausibel, wenn man nicht weiter drüber nachdenkt. Aber wenn man mal genauer überlegt, dann stellt man schnell fest, dass die verfügbaren Daten dem Einbrecher so ziemlich null weiterhelfen. --Slomox (talk) 00:19, 6 May 2010 (UTC)
Einen massiven Nutzwert bestreite ich gar nicht. Der ist für Google vorhanden, der mit einer Geschäftsidee seine Stellung auf'm Markt stärken will. Mit Panoramafreiheiten, Bebilderung usw. hat das nur zweitrangig zu tun. Ferner, Google benutzt prinzipiell Hilfsmittel, die mir kaum zur Verfügung stehen. Und ferner ist es bekannt, dass Google und ähnliche Konzerne den Begriff Datenschutz wohl kaum kennen oder diesen nur im Humorarchiv bewundern. Gruß -jkb- (talk) 09:27, 6 May 2010 (UTC)
Die NASA benutzt für ihre PD-Bilder aus dem Weltraum auch Hilfsmittel, die dir nicht zur Verfügung stehen - was ist das für ein Argument? --FrobenChristoph (talk) 18:34, 6 May 2010 (UTC)
Ja klar. Und die US-Behörden wollten sich aller möglichen Daten bedienen, um zu kontrollieren, welche von uns Terroristen da einreisen wollen. Vielleicht solltest du eine Initiative starten, dass sie es dennoch dürfen. Ist doch so eine schöne Sache, wenn sie die Schuhgröße meiner Oma wie auch alle meine Tel-Gespräche erfahren. -jkb- (talk) 18:41, 6 May 2010 (UTC)
Naja, selbst wenn man daran glaubt, dass ein älterer Herr mit langem Bart die Erde im Jahr 4004 v.Chr. und die anderen Gestirne zuvor geschaffen hat, ist dieser, wie wir von Hegel wissen, vor 1802 verstorben. 70pma da braucht es keine Panoramfreiheit mehr für die Abbildung der Planeten, Sterne und der Wunder der Erde. sугсго 18:58, 10 May 2010 (UTC) (So ein Argument wäre selbst Jimbo zu blöd, Herr Graf)
Übrigens, da geht's weiter. -jkb- (talk) 09:38, 6 May 2010 (UTC)
Diese ganze "Anti-Google-Stimmung" basiert m.E. auf der Tatsache, dass eine generalstabsmäßig geplante Ablichtung und Speicherung von Hausansichten eine ganz andere Qualität hat als einzelne und ohne Zusammenhang angefertigte Aufnahmen, die nicht systematisch ausgewertet werden können! axpdeHello! 10:53, 6 May 2010 (UTC)
Eben. -jkb- (talk) 11:13, 6 May 2010 (UTC)
(BK) Es geht hier jedoch weniger um die teilweise hysterische „Anti-Google-Stimmung“ (beispielhaft zu erkennen an dem Aufschrei über die Wlan-Erfassung, die schon seit Jahren üblich ist), sondern um die drohende Gefahr, dass die Panoramafreiheit aufgeweicht wird, um dieser Hysterie nachzugeben. Eine abgeschwächte Panoramafreiheit wäre fatal für zahllose Bilder aus Deutschland, die wir hier auf Commons und de-wp haben. So sehr ich es begrüße, dass Google zum Schutz der Persönlichkeitsrechte gezwungen wird, so sehr halte ich es für falsch, dass einzelne Hausbesitzer ein Vetorecht bezüglich der Abbildung ihres Hauses eingeräumt bekommen. Interessanterweise scheint es in Frankfreich trotz fehlender Panoramafreiheit viel weniger Probleme zu geben. So ist beispielsweise die Pyramide vor dem Louvre in Paris recht gut zu erkennen. --AFBorchert (talk) 11:15, 6 May 2010 (UTC)

Ich hab da mal was gebastelt: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Umfragen/StreetView-Gesetzgebung --Ralf Roletschek (talk) 18:42, 6 May 2010 (UTC)

Ubuntu mit Firefox

Hallo, ich habe ein Bild erstellt wo Ubuntu 10.04 und der Moziella Firefox zu sehen ist. Meine Frage ist: kann ich das hochladen? Also ich meine als "Bildschirmfoto von freier Software".--Serv (talk) 15:43, 8 May 2010 (UTC)

In der Regel ja, vorausgesetzt, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material zu sehen ist. Das Firefox-Logo ist bspw. geschützt, aber solange es nicht prominent im Bild steht, geht es als Beiwerk durch. Grüße, -- ChrisiPK (Talk|Contribs) 13:00, 9 May 2010 (UTC)
Pass aber auf, welche seite zu sehen ist (kein google etc. wg. URV)--DieBuche (talk) 14:09, 9 May 2010 (UTC)

Cherry pickers

Kann mir mal bitte wer die Kat erklären? Ich raffs nicht wirklich und der Artikel auf en überfordert mein Englisch. Ich mein, Versteh ich das richtig? Korb am Telekopende? ich mein irgendwo muß da ein Trick sein. Wo soll der sonst sein? Ja Hab noch keinen Lift gesehen wo der Schwanz mit dem Hund wackelt, weil der auf dem Korb steht (nya, umgekiptpe Lifte mal ausgenommen). ^^--Sarkana frag den ℑ Vampir 09:52, 25 April 2010 (UTC)

ISt eine speziele Bauform einer de:Hubarbeitsbühne. Auf deutsch wird Gelenkarmbühnen die richtige Bezeichnung dafür sein. --Bobo11 (talk) 10:07, 25 April 2010 (UTC)
Also Hubarbeitsbühne ist mir schon klar. Aber in der Kat ist alles mögliche drin, aber nicht eine einzige Gelenkarmbühne. Es seid denn der Korbarm geht als solcher durch, wäre dann aber reibe Ami-Definition von Gelenkarm. Deswegen frage ich ja. Den Artikel verstehe ich nicht mal ansatzweise und das betrachten der Bilder bringt mich auch nicht weiter.--Sarkana frag den ℑ Vampir 00:46, 26 April 2010 (UTC)
Ich schrieb nicht vergeben ;ist eine spezielle Bauform einer Hubarbeitsbühne, weils denn endsprechen Artikel dieser Bauform auf de: gar nicht gibt. Kurz Beschreibung, vom Drehpunkt mit Gelenk geht mit einem der normale Hubarm ausgebildet ist (kein Teleskobarm) nach hintern, zu einem weiteren Gelenk, der zweite Arm kann als Teleskorbarm ausgelegt sein (muss aber nicht). An disen schliets teilweise direkt der beweglich Korb oder ein kurzer Ausgelichsarm mit Korb an. Kurz um der Armaufbau sieht vereinfacht so > aus. Aber soviel kann ich dir schon jetzt sagen, da sind einige Bilder drin, die nicht in diese Kategorie gehören (Nach meinem Verständniss, wenn ich den eglischen Artikel lese, jedenfals). Mein Problem ist eben das ich den genauen Deutsche Begriff dafür eben auch nicht kenn, bzw wann denn eine Gelenkarmbühne eine Gelenkarmbühne ist. Und wie genau da die Definizon für ist. Aber von den deutsche Bezeichnunge ist nun mal die Gelenkarmbühne die Beschreibungsmässig am nächsten kommt. Obwohl mir die Gelenkarmbühne in der Regel schlichtweg ein Gelenk zuviel hat und abgelegt nicht nach hinten ausschwenkt, aber alle andern Arbeitbühnen-Betzeichnung passen noch weniger. -- Bobo11 (talk) 21:04, 1 May 2010 (UTC)
 
zuviel Gelenke?
Deutscher Begriff ist schlicht nicht vorhanden - jedenfalls wenn Gelenkarm oder Knickarm nicht genau paßt. Den scheint es nur bei den Amis zu geben - die Interwikis waren allesamt falsch, weil auf Sprachversionen von aerial work platform zeigend. Soweit ich das überblicke (und ich arbeite täglich mit Hubarbeitsbühnen) wird da überhaupt in Deutschland und wohl auch Resteuropa nicht weiter differenziert. Knickarm/Gelenkarm ist alles was knickt - egal wieviel Teleskope. Europäische Lifte haben eh üblicherweise auch den Unterarm teleskopierbar. Gelenkarmbühen ist also wirklich alles was Ober- und Unterarm hat. Natürlich auch wenns mehrere Unterarme sind wie bei Rothlehner - wobei das anders als bei Multitel, Paus und Wumag tatsächlich nur der Oberarm teleskopiert. Das mit dem Gelenk zuviel raff ich aber gerade nicht.--Sarkana frag den ℑ Vampir 20:06, 2 May 2010 (UTC)
Also wenn ich mir en:Aerial work platform so durchlese, scheint mir aber Cherry pickers und Aerial Device auch wieder das selbe zu sein. Ich gebe zu, ich bin endgültig verwirrt und kategorisiere an der Stelle gar nix mehr.--Sarkana frag den ℑ Vampir 21:59, 7 May 2010 (UTC)
Wie wäre es wenn du mal bei den Englischen Nachbarn vorbei schaust? Die werden dir bestimmt helfen.--Sanandros (talk) 05:53, 8 May 2010 (UTC)
Angesichts des Chaos das die in ihren Artikel angerichtet haben, hab ich da gewisse Zweifel. Außerdem reden die Englisch und bringen mich mit meinem en-1 regelmäßig zu verzweifeln.--Sarkana frag den ℑ Vampir 16:47, 11 May 2010 (UTC)

Lizenzfrage 2

Was unterscheidet eigentlich {{Copyrightet free use}} (kann man im Auswahlfeld wählen) von {{Attribution}}? Mich irritieren etwas die Bemerkungen bei der ersten Lizenz:
Anmerkung:

  • Falls das Bild Attribution verlangt, nutzen Sie stattdessen {{Attribution}}
  • Falls dies Ihr eigenes Werk ist, erwägen Sie bitte die Benutzung von {{PD-self}} stattdessen.

Was nimmt man denn nun wann? Was bedeutet "Attribution"? --Ralf Roletschek (talk) 20:55, 9 May 2010 (UTC)

Template:Attribution verlangt die Namensnennung des Rechteinhabers, Template:Copyrighted free use verlangt dies nicht. Template:Copyrighted free use unterscheidet sich von Template:PD-self dahingehend, dass nur von einem unbeschränktem Nutzungsrecht für jederman gesprochen wird, nicht jedoch von public domain. Da der Name (Copyrighted free use) jedoch irreführend ist und pd-self schon seit langem auf die unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen eingeht, sollte man diesen Baustein aber nicht mehr verwenden. --Isderion (talk) 01:36, 10 May 2010 (UTC)
Also ist Attribution im Grunde CC-BY? --Ralf Roletschek (talk) 09:33, 10 May 2010 (UTC)
Atribution entspricht de:Vorlage:Bild-by und ja, cc-by und attribution haben das selbe Ziel, aber cc-by ist halt weiter ausgearbeietet. --Isderion (talk) 12:41, 10 May 2010 (UTC)
Danke für die Aufklärung. Wäre es nicht angesagt, dann das Hochladeformular mal anzupassen und Copyrightet free use durch Attribution zu ersetzen? --Ralf Roletschek (talk) 18:04, 10 May 2010 (UTC)
k.A. was du meinst. Keine der beiden Lizenzen taucht im Upload-Formular auf... --Isderion (talk) 00:02, 11 May 2010 (UTC)
Copyrightet free use ist die erste gemeinfreie auswählbare Lizenz. --Ralf Roletschek (talk) 09:45, 11 May 2010 (UTC)
Jo, hast Recht. Warum man aber eine zusätzliche Attribution-Lizenz im Hochladeformular haben soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Die ganzen CC-Lizenzen reichen doch. Copyrighted free use ist übrigens dann interessant, wenn der Rechteinhaber in einem Land wohnt, dass die Übergabe eines Werkes in die public domain erlaubt, er dies aber nicht möchte und stattdessen und ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jederman einräumen will. Man könnte also darüber nachdenken/diskutieren "Copyrighted free use" herauszuschmeißen (für mutige Admins: MediaWiki:Licenses/de). --Isderion (talk) 10:37, 11 May 2010 (UTC)
Das meinte ich eigentlich, Ersetzen von Copyrightet free use durch Attribution - wenn in ersterer eh schon drinsteht, man solle zweitere benutzen. --Ralf Roletschek (talk) 10:52, 11 May 2010 (UTC)

User:Interfase und BArch

Dieser Nutzer lädt Bilder als BArch hoch (zB [1]) oder deklariert fremde Uploads als BArch-Bilder (zB [2]). Ich vermute mal - entgegen AGF - dass der kein Bot vom Dusentrieb ist, sondern das willkürlich macht. Also was macht man mit einem solchen Kandidaten? sугсго 11:32, 11 May 2010 (UTC)

Vielen Dank für den Hinweis, Syrcro. Ich habe den Benutzer inzwischen verwarnt und werde das im Auge behalten. Sind da noch weitere solche Fälle gewesen? Ich habe momentan nicht die Zeit, seine Beiträge intensiver anzusehen. --AFBorchert (talk) 12:01, 11 May 2010 (UTC)
Ich habe noch das gefunden: [3]. Er verwendet aber auch recht willkürlich hier (und [4], [5]) ein veraltetes und als solches auch gekennzeichnetes Template:PD-Russia. sугсго 12:13, 11 May 2010 (UTC)

Stimmt diese Lizenzierung?

Ist die Lizenzierung dieser Reihe von PDF-Dokumenten so korrekt? Ist die Bundeswehr Rechtsnachfolger der Luftwaffe? Wäre gut, wenn dem so wäre. -- Хрюша ?? 08:39, 7 May 2010 (UTC)

Egal ob Rechtsnachfolger oder nicht, ich würde es als Amtliche Werke einordnen. --Ralf Roletschek (talk) 23:50, 7 May 2010 (UTC)
Danke, und da nicht alle mit den Lizenzen so bewandert sind wie du, würde ein direkter Hinweis auf die richtige Lizenz herzlich verdankt =0). Und noch gleich die Folgefrage: darf ich den Upload eines anderen umlizenzieren, oder weise ich den Uploader besser darauf hin das zu tun? -- Хрюша ?? 08:49, 8 May 2010 (UTC)
Ich würde damit warten bis Ralf in seinem Schricker nachgelesen hat und dann eine richtige Antwort gibt. :) --Isderion (talk) 10:35, 8 May 2010 (UTC)
Vielleicht ist ja Ralf im Schricker vorwärts gekommen und kann mir auch noch den zweiten Teil der Frage beantworten =0}. -- Хрюша ?? 05:28, 12 May 2010 (UTC)
Mit dem Schricker das muß noch etwas warten, komme frühestens am 24. wieder dran. Treib mich doch jetzt in Holland herum ;) Üblicherweise kann man offensichtlich falsche Lizenzen eines anderen ändern, allerdings auch nur, wenn dies offensichtlich ist. Also nicht GFDL in CC oder umgekehrt, das darf nur die Foundation. --Ralf Roletschek (talk) 07:06, 12 May 2010 (UTC)
Nur keine Hast Ralf: Hat 1. auch bei mir nicht oberste Prio, 2. bin ich ab heute Abend ebenfalls bis Pfingstmontag auf Achse und damit (im Gegensatz zu dir ;0}) ohne Internet und 3. interessiert mich die Antwort eher generell. -- Хрюша ?? 08:02, 12 May 2010 (UTC)
Sorry, ab dem 23. bin ich im Urlaub, deswegen gibt's meine Gedanken schon jetzt. IMHO ist die gewählte Lizenz nicht zutreffend. Es handelt sich ja um ein Gerätehandbuch (ohne einen "regelnden Inhalt"). Zudem war es eine Verschlusssache. Amtliches Werk und Verschlusssache passt nicht zusammen, der § 5 Urhg wird ja damit gerechtfertigt, dass das "öffentliche Interesse die möglichst weite Verbreitung solcher Werke erfordere". Ein Werk unter Verschlussache ist also dem Sinn der Regel diametral entgegengestellt. --> löschen --Isderion (talk) 11:45, 12 May 2010 (UTC)

Warum wird das Bild nicht angezeigt?

Hallo, ich habe dieses Bild hochgeladen, es wird aber nicht als Vorschau angezeigt:   Woran liegt das? Bei der Lizent habe ich mich nach diesem Beispiel orientiert: File:Edna St. Vincent Millay original.jpg Grüße Coni 08:16, 12 May 2010 (UTC)

Weil es eine TIFF-Datei ist. Diese werden noch nicht als Bild angezeigt. Siehe auch bugzilla:23258: die Software dafür gibt es schon, sie müsste nur installiert und eingeschaltet werden. Lupo 09:15, 12 May 2010 (UTC)

SVGs erzeugen

Hallo! Mit welchem einfachen und übersichtlichen Freeware-Prgramm kann ich svg-Dateien erzeugen?

Als freeware würd ich inkscape (win, mac linux) empfehlen--DieBuche (talk) 14:44, 5 May 2010 (UTC)
Ja. Oder nimm doch einfach einen Texteditor, macht auch Spaß. --Kolossos (talk) 21:01, 5 May 2010 (UTC)
Eine Einführung in SVG findet sich unter http://www.selfsvg.info . Bei Inkscape sollte man Dateien als "Normale SVG" speichern, damit sie richtig sind. Antonsusi (talk) 11:33, 6 May 2010 (UTC)

Dafür dass dieses Format als am ehesten (für nicht Fotos) in Commons empfohlen ist, ist dies doch eine sehr denkwürdige Frage (bzw. Antworten). Was ich damit sagen will ist, es fehlt diese Seite in Deutsch (Französisch, Portugiesisch sind uns wieder mal voraus :P) --Perhelion (talk) 11:04, 13 May 2010 (UTC)


Ein weiteres, gutes Tutorial findet man unter http://www.w3.org/2002/Talks/www2002-svgtut-ih/hwtut.pdf Antonsusi (talk) 19:36, 14 May 2010 (UTC)

Duesentrieb gallery - Auflistung unvollständig?

Ich habe am 6.5.2010, 10:00:48 h diese Datei hochgeladen und finde sie nicht im "Gallery tool", obwohl jüngere Bilder zu sehen sind. Liegt da ein Fehler vor? → Liste

Es grüßt --Mattes (talk) 21:36, 10 May 2010 (UTC)

Tja, dann schau doch mal, ob Du Dein Bild nicht in der Liste des Rotatebots findest ... ;-) axpdeHello! 21:53, 10 May 2010 (UTC)
... das ist bloß nicht mein Benutzerkonto ... ---Mattes (talk) 01:51, 11 May 2010 (UTC)

Hatte das Problem auch schon einmal, damals lag das an irgendeinem Datenbankfehler. Du kannst das prüfen, indem Du Dir das Textformat Deiner eigenen Beiträge anschaust, die Liste sollte komplett sein. Wenn Du dann einen Unterschied zur gallery feststellst, poste noch einmal. mfg --Mbdortmund (talk) 04:21, 11 May 2010 (UTC)

Was Axpde andeuten wollte: Das Gallery-Tool listet nur die Bilder auf, von denen man die aktuelle Version hochgeladen hat. Ein seit Jahren bekanntes Phänomen. --32X (talk) 11:20, 11 May 2010 (UTC)

Danke --Mattes (talk) 08:32, 14 May 2010 (UTC)

Wer hat denn gerade Zeit? - User:Zutul

Schaut sich mal wer seine Uploads an? Ich befürchte: (Schnell)Löschung ist angesagt!? --Michael Reschke (talk) 09:03, 16 May 2010 (UTC)

Schon seltsam, er gibt an eine Erlaubnis von dem Künstler erhalten zu haben. Da es aber ein Künstler ist der damit immernoch sein Geld verdient, scheint mir jedoch dass irgendjemand in Unwissenheit gehandelt hat. Der Wikipedia Schaden solls nicht sein. :p --Perhelion (talk) 19:44, 16 May 2010 (UTC)

Rücknahme Löschantrag bzw. Bitte um sysop-Beendigung.

[6] und [Commons:Deletion requests/File:Arnreit Kirche - St.Norbert.jpg] hatte ich im Wahn einen Teil Österreichs Deutschland zugerechnet. Wie nehme ich den Antrag zurück, bzw. kann ein Admin, wenn das nicht geht, die DRs bitte mit Keep schließen? sугсго 07:30, 18 May 2010 (UTC)

  Done Raymond 07:35, 18 May 2010 (UTC)

LA auf deutsche Bahnhoffotos

User:Iotatau hat auf eine ganze Reihe selbst hochgeladener Fotos deutscher Bahnhöfe ein speedy gestellt mit der Präventiv-Begründung "Deutsche Bahn forbids commercial usage of images taken on Deutsche Bahn property. This is not compatible with Wikimedia licensing. To avoid legal difficulties I, as the author, ask for the speedy deletion."

Im Fall von File:Berlin Hauptbahnhof, Ostseite (2009).jpg hatte er selbst bei der Bahn angefragt und war zur Löschung aufgefordert worden. Ganz ungeachtet der Frage, dass wir ihn als User natürlich aus der eventuellen Schußlinie nehmen können, wüsste ich angesichts der erheblichen Konsequenzen doch mal gerne, ob die Löschung eine reale Basis hat. --Túrelio (talk) 21:23, 23 April 2010 (UTC)


(Auszug aus den geschäftlichen Mitteilungen Nr. 3 vom 19. Januar 2001
Foto- und Filmgenehmigung für Hobbyfotografen und -filmer):[7]
Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen "dem allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienenden Anlagen (der allgemeinen öffentlichkeit zugängigen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.
Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.
Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugängig sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlage unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegen stellen. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden.
Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer.
Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt. Die Regelung gilt ab sofort.
Rüdiger Meyer
DB AG Medienbetreuung Film/Fernsehen GKE 1
Telefon (0 69) 265-77 42, Telefax (0 69) 265-77 98
Frankfurt am Main, 22. Dezember2000
lg -- Agruwie (talk) 22:34, 23 April 2010 (UTC)


[Bearbeitungskonflikt] Also so wie ich das als juristische Laie sehe, gibt es zwei Probleme: Fehlende Panoramafreiheit, da u.U. urheberrechtlich geschützte Bauwerke von nicht-öffentlichem Grund gemacht wurde. Inwieweit die Bahn allerdings Rechte an den Bauwerken geltend machen kann, sei mal dahingestellt ... Das zweite Problem ist ein eventueller Verstoß gegen das Hausrecht. Der kann aber für Commons egal sein und ist lediglich eine Angelegenheit zwischen Fotograf und der Bahn. Außerdem stellt sich natürlich die Fragen, ob das Verbot kommerzieller Fotografien hier überhaupt zieht. Denn in der Regel machen Fotografen, die ihre Bilder hier hochladen, diese ja nicht aus kommerziellem Interesse, sie verzichten lediglich auf ihr Recht die Verbreitung zu kontrollieren. Was aber ein Dritter mit den Bildern macht, kann schlecht die Hausordnung regeln. Wie gesagt: IANAL und dies ist lediglich mein laienhaftes Verständnis der Materie. --Sebari (talk) 22:40, 23 April 2010 (UTC)


Zur Meinungsbildung steuere ich die Antwort der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Bahn bei:

"Es gilt für dieses Motiv (Anm.: File:Berlin Hauptbahnhof, Ostseite (2009).jpg) nicht nur die sogenannte Panoramafreiheit nicht, Sie haben sich auch an die Hausordnung zu halten. Die fordert für kommerzielle Foto- bzw. Filmaufnahmen eine (kostenpflichtige) Gestattung. Sie haben unberechtigt diese Aufnahme zur weiteren kommerziellen Nutzung bei Wikipedia eingestellt. Eine nachträgliche Freigabe können wir Ihnen nicht erteilen. Sollte diese Aufnahme in kleiner Auflösung zur Illustration des Beitrages - ohne die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung - vorgesehen werden, geben wir Ihnen gerne die Zustimmung. In der jetzigen Form ist die Aufnahme zeitnah zu löschen."

--Iotatau (talk) 22:44, 23 April 2010 (UTC)

Die Einschränkungen gelten offenbar nur für den kommerziellen Gebrauch, für den nicht kommerziellen gibt es offenbar keine Einschränkungen (siehe mein Posting oben)
Das erklärt auch die tausenden von Fotos, die täglich auf div. Foren hochgeladen werden und keinerlei Reaktion seitens der Bahn bewirken.
vielleicht fußt das Ganze auf ein Mißverständnis: Möglicherweise glaubt die betreffende Mitarbeiterin, die Wikipedia wäre ein kommerzielles Unternehmen ...
lg -- Agruwie (talk) 23:05, 23 April 2010 (UTC)
(BK)Die DB hat kein Recht meine Urheberrechte an meine Fotos zu bescheiden. Wenn sie mir die Aufnahen für private Zwecke gestattet, haben sie eine Argumentationsproblem, selbst mit dem Hinweis auf das Hausrecht. Gerade weil ich ich die Aufnahmen ja persönlich nicht komerziel verwerte. Auch dass die Veröffentlichung in Fachzeitschriften gegen das üblich Honarar gestattet wird, und auch auf meiner eigen Hompage darf ich meien Fotos ohne Einverständiss veröffetlichen. Damit darf ich also Fotografieren, mit was für einer Lizenz ich meine Fotos veröffetliche, dürfen die mir nicht vorschreiben. An den Hochlader; Fals du ein Schreiben der DB erhalten hast, einfach mal höflich zurückschreiben das die Wikipedia auch ein Fachenzyklopädie ist (Und mit Fachzeitschrifetn verglichen werden darf, wo ich ja nach ihren Vorschriften ja veröffetlichen darf), die nun mal unter CC-by-sa veröffentlicht wird. Und das mit den Fotos selber kein Geld verdiene, also ich mit der veröffentlichun kein komerzieles Interesse verfolge (Und ich von der Wikipedia/Commons dafür auch kein Geld krige).
Da versucht sich mal wieder ein Angestellter sich wichtig zumachen, vor Gericht verhält die Argumentation der Bahn nicht. Ich muss einfach aufpassen das ich für die auf Commons veröffetlichte Bilder nie Geld erhalten habe. Die Bahn hat gegen missbräuchliche komerzielle Verwendung von Bahnbildern (z.B in der Werbung) noch einen ander Trumpf in den Figern, den uns auf Commons nicht gefährlich werden kann, und zwar der Markenschutz. Das Probelm können wir auf commons (nicht aber unbeding der Hochlader) aussitzen, das es ein Hausrechtsprobelm ist. Ich seh keine zwingenden Löschgründe, gerade bei Fotos die im/vom Puplikimsbreich aufgenommen wurden. --Bobo11 (talk) 23:13, 23 April 2010 (UTC)

Ganz kühl betrachtet hat Wikimedia selbst kein Problem. Aber ich als Fotograf stehe im Regen, wenn die Deutsche Bahn von mir Schadenersatz fordert. Denn mit Hochladen unter CC-Lizenz erteile ich implizit das Recht der kommerziellen Weiternutzung, das ich laut Hausordnung der Deutschen Bahn nicht erteilen darf. Nach meinem juristischen Laienverständnis blieb mir keine andere Wahl als Schnelllöschanträge für alle meine betroffenen Bilder, da ich nicht mit einer mehrstelligen Euro-Forderung der Deutschen Bahn konfrontiert sein möchte. --Iotatau (talk) 23:27, 23 April 2010 (UTC)

Nein, du must keine Schnelllöschanträge stellen, sonder der DB zurrückschreiben, dass du die Bilder selber nicht komerziel verwendest. Wenn die von dir Schadenersatz fordern, wurde ich an deiner Stelle schnellsten eine Wiederspuch einlegen und zwar mit Hilfe eine Anwaltes. Und auf keine Fall die Bilder löschen lassen, denn das kann als Schuldeingestädnis aufgefasst werden! Wenn du kein Geld damit verdienst hast, und das hast du beim Hochladen auf Commons ja nicht, werden die es verdamt schwer haben vor Gericht da einen Schaden gegen dich gelten zumachen (1€ Streitwert sagt dir doch was, udn was Geriche von solchen Streitweten halten). Wie ich ober schrieb die haben gegen wiederrechliche comerzielle Verwendung noch ein anders Geschütz zur Hand. Desweitern schu mal wer dir geschrieben hat, und ob die Stelle überhaupt in der Rechtsabteilung der Konzerzentrale ist, sprich ob der überhaupt Klageberechtig ist. Wenn nicht versucht sich da nur jemand wichtig zu machen (wäre nicht das erste mal). Nochmal hier noch nichts machen, sondern zuerst zu einem Anwalt deines Vertrauens gehen und zwar schnell. --Bobo11 (talk) 23:58, 23 April 2010 (UTC)

Die Schnelllöschanträge sind für mich kein Schuldeingeständnis. Ich bin ein höflicher Mensch. Wenn die DB mir keine Genehmigung erteilt, dann respektiere ich das. Das Löschen halte ich nicht für übertrieben, weil ich zum Zeitpunkt des Hochladens die DB-Hausordnung nicht kannte. Mir ist sie heute erst bewusst geworden, und ich habe sofort gehandelt. Hätte ich sie zum Zeitpunkt des Hochladens bereits gekannt, hätte ich sie respektiert und vor dem Hochladen angefragt. --Iotatau (talk) 00:59, 24 April 2010 (UTC)

Fazit

Nach all den BKs versuche ich mal eine Zusammenstellung, damit wir hier mal zu einem Ergebnis kommen können:

  1. Bei Aufnahmen von öffentlichen Plätzen aus gilt die de:Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG.
  2. Bei Aufnahmen von Privatgrund ist nach gültiger Rechtsprechung § 59 UrhG nicht anwendbar.
  3. Gemäß obigem Auszug aus den geschäftlichen Bedinungen der Deutschen Bahn AG ist es Hobbyphotographen erlaubt ...
    1. Aufnahmen von öffentlich zugängigen Bereichen zu privaten Zwecken anzufertigen,
    2. diese Aufnahmen nicht kommerziell auf der eigenen homepage zu veröffentlichen,
    3. diese Aufnahmen Zeitschriften (i.e. Printmedien) gegen „übliches Honorar“ zur Veröffentlichung zu überlassen.

zu 3.1.: Die in Frage stehenden Aufnahmen sind gemäß der geschäftlichen Bedinungen erstellt worden.

zu 3.3.: Kernpunkt der Aussage ist m.E. die Überlassung an Printmedien, da hierbei eine Verbreitung erschwert bzw. durch den nötigen Scanvorgang nur unter Qualitätseinbußen möglich ist.

zu 3.2.: Auf privaten homepage wird i.d.R. häufig keine Lizenzen angegeben, wodurch eine nicht kontrollierbare Verbreitung ermöglicht wird. Auch haben die wenigsten einen "dedicated server", meist werden Angebote "freie homepage für alle" genutzt, dabei schalten die provider zur Finanzierung ihrer Offerten Werbung zu, wodurch die Bedingung nicht kommerziell genau genommen nicht mehr erfüllt ist.

Wenn ein Nutzer seine Aufnahmen auf commons hochlädt und diese dann auf seiner privaten Nutzerseite präsentiert, so kommt dies m.E. einer eigenen homepage schon sehr nahe, zudem ist die Veröffentlichung definitiv nicht kommerziell, darüber hinaus wird die Lizenzfrage hier eindeutig geklärt!

Mein Vorschlag:
Wir lassen Aufnahmen wie die in Frage stehenden unter einer speziell angepassten Lizenz zu, hier mein Entwurf:

{{GFDL (DBAG) or cc-by-nc-sa}}

Die kommerzielle „Schnellnutzung“ mittels CC ist damit untersagt, und wer die GFDL nutzen will, muss halt ggfs. mit der Deutschen Bahn AG unter der genannten Adresse Kontakt aufnehmen! Was haltet ihr davon? Gruß axpdeHello! 06:55, 24 April 2010 (UTC)

M.E. nicht machbar, da Bilder auf Commons, per copyright, kommerziell nutzbar sein müssen. Wegen der durchaus dramatischen Auswirkungen einer solchen Entscheidung möchte ich dazu aber mehr input von deutschen Rechtsexperten. Da Bahnhöfe bis zur sog. Privatisierung der deutschen Bundesbahn als öffentlicher Grund wahrgenommen wurden (da Staatseigentum) und es m.E. auch waren, fragt sich, ob die heutige Bahn zu solchen Forderungen überhaupt berechtigt ist. Möglicherweise muss bzgl. der Erlaubtheit zwischen Aufnahme- oder Gebäudeerrichtungs-Zeitpunkt vor/nach Privatisierung unterschieden werden. --Túrelio (talk) 07:36, 24 April 2010 (UTC)
@Axpde, dien Fazit ist völlig Falsch. Denn die DB masst sich da was an, wass sie gar nicht darf. Bzw. macht selber schon soviele ausnahemen dass sie Probleme hat sie duchzusetzen. Wie gesagt, sie mag zwar mit dem Artikel mit dem comerzielen Fotoverbot kommen, weil so schön tönt. Gerade wenn ich private Aufnahmen im Puplikumsbreich zulasse, und sogar deren Veröffentlichung in der Fachpresse zulassen. Wir (die Wikipedia) können und dürfen uns hier auf diese Regel für die Fachpresseausnahme beruffen (Man muss nur den Schneid haben die Begründung zu wagen). Würde z.B. der Eisenbahn Amateur unter einer CC-by-sa Lizenz veröffetlich bliebe es denoch ein Fachblatt. Vor Gericht hast sie bisher aber bei missbräuchlichen Verwendung von Fotos nur wegen dem Markenrecht gewonnen (bzw. Die Urteilsbegründung stellt klar nicht auf demm Standpunkt das es nicht das Foto, sonden dessen Verwendung der Punkt ist, als nicht rechtens ein). Klar komerzielle Filmcrows, wurde ohne bewilligung schon des öffterns vom Gelände verwissen. Selbst ausgewisene Eisenbahn-Jurnalisten wurden schon von übereiffrigen Leuten aus dem Publikumsbreich verwiesen, wo rauf sich die DB genötig sah, klar zustellen das dies nicht ihren Richtlienen entspreche (War ein Journalist der Schweizer Eisenbahn-Revue). Wie ich schon sagte solange man für das Foto kein Geld krigt, werden prizipiel schon ein Klageproblem haben (zulässige Klagesumme zu tief), da ich mich ja nicht entgeldlich betätig habe. --Bobo11 (talk) 08:36, 24 April 2010 (UTC)

In meinem konkreten Fall ist die kommerzielle Weiternutzung bereits erfolgt. Davon habe ich gestern zufällig erfahren, was den Stein überhaupt ins Rollen gebracht hat. Bei einem unerlaubten Abdruck in einem Buch sind schnell vierstellige Schadensersatzforderungen im Spiel. Der Verlag kann sich auf die kommerzielle Zulässigkeit bei der Bild-Lizenz berufen. Wer hat die Lizenz erteilt? Ich. Damit wäre auch ich der primäre Adressat einer solchen Forderung. Deshalb bitte ich in meinem konkreten Fall unverändert um Bewilligung meiner Löschanträge. Grundsätzlich wäre es jedoch wünschenswert, für zukünftige Beiträge Rechtssicherheit zu erzielen. Wenn Wikimedia Ausnahmen bezüglich der kommerziellen Nutzung zulässt, wären damit nicht nur Bahnbilder möglich, sondern auch Fotos aus Museen und von allen anderen Orten, wo eine vorherige Genehmigung für eine kommerzielle Nutzung vorgeschrieben ist. --Iotatau (talk) 08:57, 24 April 2010 (UTC)

Wenn dein Foto eh schon gedruckt worden ist, bringt eine Löschung hier auch nichts mehr, sondern ist ebn kontraproduktiv (Wie wilst du bei eien gelöschten Foto die Verwendung in einer Fachenzyklopädie beweisen?). Wenn es denen Ernst ist, wirst du so oder so verklagt (Nimm dir endlich einen Anwalt, und halt hier die Klappe, denn alles was du hier schreibst kann wenn hart auf hart kommt, gegen dich verwendet werden!). Argumentativ steht nicht nur die Begründung der DB sondern auch die des Verlages auf wackligen Beinen. Ich kann nämlich als Verlag nicht die Verantwortung für eine missbräuchlich Verwendung eines Fotos in meinem Werk, auf den Fotograf abwälzen. Als Puplizist hab ich nämlich auch einige Pflichten und wenn ich die Verletzte, bin ich und nicht der Fotograf haftbar. Desweitern wenn es ein Fachbuch ist hat die DB selber eine Problem, da sie ja Fachpublikatioen ausdrücklich gestattet. Wichtig in dem Fall ist eben, dass du kein Geld für die Veröffentlichung erhalten hast. Klar für Klagen sucht man sich den schwächten Punkt und das ist in der Regel die Privatperson, die sich eben in der Regel nicht wagt zu wehren und die Abmahnung unterschreibt. Denn oft wollen die Klägern gar kein Urteil, sondern um einen Vergleich, dafür reicht es meist mit den Säbeln zu rasseln. Bei einer Klage gegen der Verlag, besteht nämlich die Möglichkeit, dass der es darauf ankommen läst und mit vor Gericht kommt, und schlussendlich auch noch gewinnt.
Betreffend Museen, da wird prizipiel Hochgelden. Denn wenn privates Fotografieren erlaubt ist und keien Urheberrechtliche Bedenken betreffend abgebildeteh Gegenstand gibt, ist ein Hochladen unproblematisch. Denn ein Recht an der eigen Sache gibt es nicht. Gerade wenn ich eine speziel Gruppe mal das Fotografieren erlaubt habe, hab ich damit meinen Haupttrumpf bereits aus der Hand gegeben (denn ich habe beim anfertigen nicht gegen das Hausrecht verstossen, denn fotografieren dar ich ja). Denn ich kann nicht eine einmal vergeben Fotografieerlaubniss zurückzihen, und dem Gericht ist es egal wem ich die gegeben habe. Gibt es schon ein komerzielles Foto (Und das gibt es bei Museen in der Regel, denn die fertigen ja geren Kataloge an die sie verkaufen), ist ein zweites für die WP unproblematisch. Auch hier ist eben wichtig, dass ich als Fotograf eben kein Geld dafür krige. --Bobo11 (talk) 09:24, 24 April 2010 (UTC)
Wenn ich das auf de-WP richtig verstanden habe, dann hat der Verlag bereits eine Lizenzverletzung begangen, da er sich nicht an den Wortlaut der GFDL bzw. CCL gehalten hat. Sollte die Deutsche Bahn AG also jemanden verklagen wollen, wird sie sich sicherlich lieber an den Verlag halten, da dieser den kommerziellen Nutzen hat.
Im übrigen stimme ich Bobo11 zu, dass wir uns hier durchaus als Fachpublikation verstehen können (wenn auch online und kein Printmedium). Des weiteren ist diese Monographie über 175 Jahre Deutsche Eisenbahnen sogar ein Printmedium und eindeutig ein Fachbuch. Wenn der Abdruck in Fachzeitschriften erlaubt ist, warum dann nicht auch in Fachbüchern?? Gruß axpdeHello! 09:34, 24 April 2010 (UTC)
(BK) @Axpde, Genau auf die Begründung würde ich mich vor Gericht verlassen. Denn wieviel Fotos die in Fachzeitschriften erschienen soind werden in Fachbücher recykelt, beim EA-Verlag ganz viele. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht zum Schluss kommt, dass Fachzeitschrift = Fachbuch = Fachenzyklopädie ist, ist sehr hoch (Denn Publikation ist Publikation). Und da die DB ausdrücklich die Veröffentlichung in Fachzeitschriffen ohne ihr Einverständiss gestattet, hat sie da ein Argumentationsproblem. Denn nicht sie bestimmt was eine Fachzeitschrift ist sondern das Gericht. Und da es in etlichen Bereichen schon reine online Fachzeitschriften gibt, wird die DB sich nicht auf gilt nur für gedrucke Fachzeitschriften berufen können. Genau su diesem Grund ist eine voreilige Löschung auf commons kontraproduktiv, da ich die Verwendung in einer Fachpuplikation nicht mehr nachweisen kann (auch der Lizenzverstoss des Verlages ist nicht mehr einfach zu beweisen). Bobo11 (talk) 09:49, 24 April 2010 (UTC)

Wäre es nicht die Aufgabe des Vereins, die hier in Frage stehenden juristischen Probleme von einem Juristen beurteilen zu lassen? Viele der Ausführungen hier klingen fachjuristischer als sie es sind, bei einigen ist der Wunsch der Vater des Gedankens. Wenn ein User nachweislich in rechtliche Probleme zu geraten droht, werde ich als Admin auf seinen Wunsch löschen, wenn nicht Wikimedia das Prozessrisiko abdeckt. Wir dürfen hier niemanden auf der Basis selbstgestrickter juristischer Argumentationsketten in dieser Situstion allein lassen. --Mbdortmund (talk) 09:44, 24 April 2010 (UTC)

Du hälst es also für sinnvoll wegen unberechtigen Vorwürfen Fotos zu löschen, die gar nicht von der Klage betroffen sein können? Denn Beispielsweise das schon gelöschte Foto File:ICE arrives at Zürich main station (2009).jpg fällt garantiert nicht unter deutsche Gerichtsbarkeit. Da das Foto am Aufnahme Standort nach geltenm schweizer Recht gemacht werden durfte, und der Gurndeigentümmer der einzige ist der da klagen könnte (Und das ist nun mal die SBB und nicht die DB). --Bobo11 (talk) 09:49, 24 April 2010 (UTC)
@Bobo11, ich habe File:ICE arrives at Zürich main station (2009).jpg, relativ unabhängig von dieser Diskussion, gelöscht, weil ich als Nicht-Schweizer diese Stellungnahme zunächst einmal ernst nehmen muss und das Bild eh nirgends außer auf Commons benutzt wurde. --Túrelio (talk) 12:39, 24 April 2010 (UTC)
Dass die Vorwürfe unberechtigt sind, scheint mir nicht klar zu sein, hier stehen für mich Wunsch und Schutz des Uploaders im Vordergrund. Mit der Löschung des anderen Bildes habe ich nichts zu tun und kenne weder den Vorgang noch das Schweizer Recht in Bezug auf Bahnanlagen. mfg --Mbdortmund (talk) 10:56, 24 April 2010 (UTC)

Nach einem Schriftwechsel mit dem Uploader per Mail habe ich die Datei vorerst gelöscht. Weitere Informationen finden sich hier --Mbdortmund (talk) 10:59, 24 April 2010 (UTC)

Auch wenn die DB meiner Meinung nach keine rechtliche Handhabe hat die Fotos löschen zu lassen, sollten wir sie dennoch löschen, um Iotatau aus der Schusslinie zu nehmen. Axpdes finde ich unnötig und falsch: Das Hausrecht der Bahn hat für uns hier und eventuelle Drittnutzer keinerlei Relevanz, sondern ausschließlich für den Fotografen. Und selbst da könnte die Bahn wohl maximal aufgrund der Hausordnung Hausverbot erteilen, was natürlich schlimm genug wäre. Trotzdem stimme ich Bobo11 keineswegs zu. Iotatau scheint keine Lust darauf zu haben, das rechtlich durchzufechten. (Hätte ich auch nicht.) Wir können und sollten ihn nicht dazu zwingen. Mit anderen Worten: Löschen, auch wenn es dafür wohl bei den meisten Bildern eigentlich keinen Grund gibt. --Sebari (talk) 12:24, 24 April 2010 (UTC)

Zum Schutz des Users halte ich eine Löschung in diesem Fall für richtig. Darüber hinaus denke ich aber, dass wir solche Dateien völlig problemlos behalten könnten. Die Veröffentlichung in Wikimedia-Projekten dient keinem kommerziellen Zweck; der Urheber hat hier also nichts zu befürchten. Darüber hinaus räumt er mit der Freien Lizenz lediglich die Nutzungsrechte an dem FOTO ein. Rechte Dritter bleiben davon gänzlich unberührt (vgl. CC 3.0, Abschnitt "5. Gewährleistung"). Das ist wie bei Personenfotos, bei denen eine kommerzielle Nachnutzung die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person verletzen und somit per se unzulässig sein kann (z.B. auf Werbeplakaten, für die ihr die Modelvergütung vorenthalten wurde). Für die Einschätzung, ob die weitere Verwendung erlaubt ist oder nicht, ist der jeweilige Nachnutzer verantwortlich. Als Service an Nachnutzer wäre ein entsprechender Hinweis-Baustein (ähnlich wie beim template "personality rights", hier aber "Hausrecht") hilfreich. --Martina Nolte (talk) 13:59, 24 April 2010 (UTC)

Die Sachlage ist eigentlich auf der Wikipedia-Seite Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum hinreichend durchgekaut, und ich rechne nicht damit, dass der BGH das Potsdamer Schlösserurteil des OLG kippt. Vertragliche Beziehungen ziwschen Fotografen und Eigentümern haben uns nicht zu interessieren, Fürsorge hin oder her. Eine wirksame Einbeziehung der Geschäftsbedingungen liegt nicht vor, siehe dazu auch die Ausführungen des OLG. AGB müssen aber gültig sein, was sie nicht sind, wenn die Formvorschriften für die Einbeziehung verletzt werden. Es ist daher schon am Vorliegen eines Vertrags zu zweifeln. Wer auf einem nicht-kommerziellen Portal ein Bild einstellt, nutzt es nicht kommerziell. Die Löschung ist daher unrichtig --FrobenChristoph (talk) 23:40, 24 April 2010 (UTC)

Das Potsdamer Schlösserurteil hilft nur bedingt. Denn bei den Schlössern ist zweierlei klar. Die Schlösser & Parks sind Eigentum des Staates, somit sind alle Wege öffentlich und es gilt somit Panoramafreiheit. Zudem sind sie Schlösser als solche nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Es lohnt durchaus mal die Urteilsbegründung zu studieren. Deutsche Bahnhöfe sind aber dummerweise Privateigentum der DB AG. Das diese wiederum ein 100% Staatsunternehmen ist, ist dabei nebensächlich. Insofern ist die DB wohl rechtlich auf der sicheren Seite. Vor Gericht könnte ihnen die Fachzeitschriftenregel auf die Füße fallen. Aber Da möchte ich wenigstens einen Volljuristen mal zu gehört haben, Fachbuch scheint mir eine sehr freie Auslegung zu sein, die ich persönlich nicht teilen würde. Interessant wäre das ganze bei alten Bahnhöfen, wo kein Urheberrecht mehr greift und natürlich da wo Schöpfungshöhe verneint werden muß (08/15 Vorortbahnhof von der DB-Stange). Inwieweit da wirklich Hausrecht greifen kann, wäre ganz interessant. Und das 'wird nicht selber kommerziell genutzt' - nya, sehr freie Interpretation. Der Fotograph hast ja zur kommerziellen Nutzung freigegeben. Inwieweit man sich vor Gericht mit 'ich verwende es gar nicht' rausreden kann - nya. Wahrscheinlich würde DB sich eher an Nachnutzer halten, weils da mehr zu holen gibt. Sicher ist das nicht.--Sarkana frag den ℑ Vampir 09:39, 25 April 2010 (UTC)

Da geht schon wieder alles mögliche durcheinander:

Urheberrechtlich geschützte Werke zu sehen?

  • Ist etwas urheberrechtlich Geschütztes zu sehen?
  • Verfügt die DB über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Geschützten?

Keine urheberrechtlich geschützten Werke zu sehen?

  • Kommt ein wirksamer Vertrag mit dem Fotografen zustande?
  • Ist die Einstellung unter freier Lizenz, die kommerzielle Nachnutzung zulässt, ein Vertragsverstoß?

Ein Volljurist könnte nur bestätigen, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt. Das hat das OLG Potsdam nochmals herausgestellt, also haftet ein Dritter bei nicht-geschützten Objekten keinesfalls --92.72.193.182 15:53, 25 April 2010 (UTC)

Die Annahme, dass das Problem mit dem DB-Hausrecht auf Basis "Bilder fremden Eigentums" hier abschließend geklärt worden sei, halte ich für Wunschdenken bis Selbstbetrug. Solange immer nur nach Argumentationswegen gesucht wird, sich da irgendwie trotz des offensichtlichen Widerspruchs zwischen dem Ausschluss kommerzieller Nutzung durch die DB und den hier zur Verfügung stehenden Lizenzen durchzuwurschteln, wird sich das auch nicht ändern. Meine unmaßgebliche Empfehlung für die Zukunft ist, dem Problem durch Verzicht auf derartige Bilder aus dem Weg zu gehen. Man kann die Wikipedia auch mit Fotos bebildern, die von Standorten jenseits des DB-Hausrechts gemacht wurden. Notfalls kann man eine kommerzielle Nutzung durch begrenzte Auflösung erschweren. Für die Wikipedia ist 600 x 400 Pixel völlig ausreichend, für den Druck und andere kommerzielle Nutzungen oftmals nicht. MBxd1 (talk) 19:49, 26 April 2010 (UTC)

Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage könnte mir die Deutsche Bahn das Verwenden von Fotos vebieten, die von anderen Personen auf ihrem Gelände gemacht wurden? (Davon ausgehend, dass ein solches Bild keine anderen Rechte wie beispielsweise das Urheberrecht an Gebäuden oder die Persönlichkeitsrechte von DB-Mitarbeitern verletzt?) --Sebari (talk) 19:56, 26 April 2010 (UTC)
@MBxd1, das wäre natürlich ein mögliche (Not-) Lösung. Aber dann stellt sich gleich die Frage für welche Aufnahmen das gilt. Die DB AG, die diesen Anspruch erhebt, existiert ja erst seit 1994. Die oben einkopierte DB-Erklärung, die diese Einschränkungen bahnseitig postuliert, stammt von Dezember 2000. Rückwirkend dürfte das kaum gültig sein. Falls die DB-Forderung aber überhaupt ohne Rechtsgrundlage sein sollte (was noch zu beweisen wäre), wäre eine solche Selbsteinschränkung unsererseits recht ärgerlich. --Túrelio (talk) 20:08, 26 April 2010 (UTC)
Mit dem Abschieben der Verantwortung auf den Hochladenden könnte man in gleicher Weise auch die Nutzung von unberechtigt unter einer freien Lizenz gestellten Bildern rechtfertigen. Wer einfach fremde Bilder nimmt und unter einer der zur Wahl stehenden Lizenzen hochlädt (kommt hier ja oft genug vor), trägt eigentlich allein die volle Haftungspflicht für diesen Urheberrechtsverstoß gegenüber dem Urheber, das gilt aufgrund der Lizenzierung eigentlich auch für die Zukunft (und die Löschung eines Bilds ist kein Widerruf der Lizenz). Da könnte man sich auch auf den Standpunkt stellen "Was juckt uns das, wenn es erst mal unter einer freien Lizenz steht?". Zum Glück wird das hier anders gehandhabt. Wieso aber wird geduldet, wenn jemand Bilder hochlädt, bei denen die durch das Hausrecht bedingten Voraussetzungen und die Lizenz in klarem Widerspruch zueinander stehen? Gilt da jetzt plötzlich das Prinzip "Ist uns doch egal, wo das Bild herkommt?". Auf Basis von Vertragsbrüchen kann man doch aber keine freien Inhalte aufbauen, oder?
Ich habe bisher keinen Hinweis darauf gefunden, dass die DB diese Regelung rückwirkend anwenden will. Das wäre wohl auch unwirksam. Ab wann derartige Formulierungen gelten, weiß ich nicht; dass die derzeitige Fassung von 2000 stammt, sagt für sich genommen noch nichts. Die Vorgängergesellschaften DB und DR hatten meines Wissens noch keine derartige Regelung, ansonsten gälte die heutige DB als Rechtsnachfolger. MBxd1 (talk) 13:12, 27 April 2010 (UTC)
Mir gings nur darum, daß DB-Bahnhöfe und Potsdamer Schlösser nicht direkt vergleichbar sind. Das die Hausordnung nachdem Urteil in Teilen nichtig ist, ist sicher so. Volljurist hielt ich wegen er Sache mit den Fachzeitschriften und er sehr freien Auslegung eins Buches als Zeitschrift für sinnvoll - ohne gehe ich davon aus, daß Zeitschrift & Buch nichts miteinander zu tun haben. Aber ja, es sind urheberrechtlich geschützte Werke zu sehen. Architektur wurde bislang immer so gesehen (Schöpfungshöhe erreichen einige Bahnhöfe sicher nicht), Loks sind es sicher. Wenn sowas zus ehen ist, kanns also nur mit Panoramafreiheit gehen. Daß ein DB-Bahnhof unter öffentlicher Weg, Straße oder Platz fällt, erscheint mir zweifelhaft. Aber das ist wohl für einen Volljuristen einfach zu beurteilen, vielleicht gibt es dazu auch Urteile. Das zulassen von kommerzieller Nachnutzung wirds vor Gericht sicher als kommerzielle Nutzung angesehen werden - deutsche Gerichte sehen kommerzielle Nutzung sehr schnell als gegeben. Deshalb glaube ich, daß die DB das tatsächlich darf - jedenfalls da wo Panoramafreiheit nicht greift.--Sarkana frag den ℑ Vampir 20:04, 27 April 2010 (UTC)
@Sarkana, wenn ich etwas kaufe (hier Bahnhöfe, Lokomotiven), ist das nicht gleichbedeudet damit das ich auch das Urheberecht an den abgebildeten Gegenstände erwerbe. Desweitern bezweifle ich das Lokomotiuvheh NICHT unter Gebrauchskunst fallen, und bei Gebrauchskunst liegt die Schwelle für Schöpungshöhe viel hoher. Mit andern Worten, für Urheberrechtsklagen, ist die DB sicher nicht die Partei die Klagen darf. Und weil sie eben die nachfragefrei, komerzielle Verwendung für Fachzeitschriften in ihrem Hausrecht zulassen, werden sie Mühe haben, bei vergleichbaren Publikationen Recht zubekommen, dass diese nicht gestattet seien. Ich schreibs schon oben, die Argumente der DB stehen auf rechtwackeligen Beinen. Und die ganze Frage ist keine des Urheberechts, sonder des Hausrechtes, und da kann ich zwar vieles verbieten, aber ob ich bei der Durchsetzung vor Gericht auch recht bekomm ist durchaus fraglich. Denn die Frage ob die Hausordung überhaupt rechtes ist und auch so publiziert ist, dass daraus ein rechtsgültiger Vertrag wird, ist duch aus eine intresante Frage, die in anderen Fällen (nicht die Bahn betrefend) schon verneint wurde. --Bobo11 (talk) 20:38, 27 April 2010 (UTC)
Ansprüche der DB in Bezug auf Fahrzeuge sind mir eigentlich nur für den ICE bekannt, und da soll wohl so was wie Markenschutz dahinterstehen (ohne dass ich die tatsächliche rechtliche Bedeutung beurteilen möchte). Eine Schöpfungshöhe wird dem Design von Industriegütern in aller Regel abgesprochen. Dann hätten wir auch mit Fotos von Bildern auf freier Strecke ein Problem, da Fahrzeuge sich ja nun mal nicht dauerhaft an einem Ort befinden und somit die Panoramafreiheit nicht greifen würde. Das ist an sich natürlich keine tragfähige Begründung (es wäre nur eine Ausflucht nach der Art, die ich kritisiere); dann würde das Problem aber ebenso Kameras, Autos und Nähmaschinen treffen, von denen dann auch keine Bilder unter eine freie Lizenz gestellt würden. Da dieses Problem aber praktisch unbekannt ist, kann man es wohl auch bei Lokomotiven als bedeutungslos ansehen. Innenansichten von Bahnhöfen können sehr wohl außerdem ein Panoramafreiheitsproblem mit sich bringen, allerdings wäre die Deutsche Bahn als Eigentümer (aber eben nicht Urheber) wohl nicht befugt, daraus Rechte abzuleiten. Das wäre also eine andere Baustelle als die hier offene. Hier geht es wirklich nur um ein Hausrechtsproblem. Bemerkenswert finde ich allerdings, dass die DB überhaupt gegen Bilder in Büchern vorgeht. Die Veröffentlichung von Bildern von hausrechtsrelevanten Standorten (und Aufnahmezeitpunkten) in Büchern ist aber eigentlich kein ganz neuer Fall, ich habe aber noch nie was bemerkt, dass die DB dagegen vorgegangen wäre. Möglicherweise stehen da noch Interessen konkurrierender Verlage dahinter, da es ja mehrere Bücher zum aktuellen Anlass zu geben scheint. MBxd1 (talk) 19:03, 28 April 2010 (UTC)
Nya, zum einen hat die Bahn da nix gekauft im eigentlichen Sinne, sondern für sich erbauen lasse - oder von DR & DB (Sondervermögen - des Bundes) geerbt. Aber das sind juristische Spitzfindigkeiten. Niemand außer der Bahn selbst weiß, ob das Urheberrecht beim Architekten oder dem Eigentümer liegt. Scheint mir auch unerheblich. Die Bahn meint sie hat es und gibt das schriftlich. Also kann man getrost von ausgehen, da´ß dem so ist - und kann sich sicher sein, vor Gericht mit der Position zu gewinnen. Für den Fall der Bilder ist da doch aber völlig unerheblich. Da es kein Recht an der eigenen Sache gibt, ist die einzig entscheidende Frage, ob Bahnhöfe ein öffentlicher Platz im Sinne der Panoramafreiheit sind. Meiner Meinung nach sind sie es nicht und wenns Privatgrundstück ist, stehe es der Bahn tatsächlich frei zu entscheiden wen sie unter welchen Bedingungen was fotografieren läßt. Aber genau an d er stelle hab ich mehr fach gesagt, mich würde ein Volljurist an der Stelle interessieren. Ich trau mir jedenfalls nicht zu schlussendlich darüber zu entscheiden, ob so ein Bahnhof ein öffentlicher Platz ist. Ob Züge nun Schöpfungshöhe haben, ist erstmal egal. Kann auch nicht irgendwo die offne Tür zu einem Privatgarten nehmen reinhuschen und alles ohne Schöpfungshöhe fotografieren. Da ist es IMHO auch völlig egal obs auf commons oder de.WP liegt. Wenn Bahnhöfe Privatgelände der des Bahn sind, dann sind ungenehmigte Fotos auch auf de.WP illegal.--Sarkana frag den ℑ Vampir 14:02, 30 April 2010 (UTC)
Diese Frage wird dann auch spannend für den Umgang mit Fotos aus Zoos, die nur nc-Verwendungen erlauben. Nur ein Beispiel: Category:Hannover Zoo (Zoo-Ordnung, kommerzielle Nutzung nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung). Nochmal: die hiesige Nutzung ist nicht-kommerziell und somit m.E. zulässig, Nachnutzer sollten mit einem "Hausrecht"-Bapperl gewarnt werden. --Martina Nolte (talk) 19:22, 30 April 2010 (UTC)
Ich fürchte das verstösst gegen unsere policy wonach alle Medien auf Commons kommerziell einsetzbar sein müssen. Stell dir nur mal vor, es käme mal wieder jemand auf die Idee, von :de eine Printversion zu vertreiben. Wenn für all diese in :de eingebundenen Bilder eine Genehmigung eingeholt werden müsste, hätten wir unser Projektziel irgendwie verfehlt :-(. --Túrelio (talk) 20:47, 30 April 2010 (UTC)
Dann gilt mein Beileid den abarbeitenden Admins und allen Nachnutzern, denen die Bildquelle entzogen wird.
Neben Hannover geht's dann um richtig viele Zoos wie z.B. Category:Tierpark_Hagenbeck (Jegliche Verwertung für gewerbliche, kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke – auch auf privaten Homepages – bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung) oder Category:Tiergarten Nürnberg (untersagt: ... das Filmen und Fotografieren zu gewerblichen Zwecken (ausgenommen ... aus dem privaten Lebensbereich wie Hochzeiten usw.)) und zig weitere alleine in Deutschland: Category:Zoos_in_Germany.
Eine Schnellübersicht zur Fotofrage samt Links zu den Homepages deutscher Zoos für die Suche nach ihrer Hausordnung findet sich auf http://www.zooliste.de. --Martina Nolte (talk) 23:19, 30 April 2010 (UTC)

Wie weiter

Das potentielle Ausmaß dieses Problems, allein schon in Bezug auf die Bahnhoffotos aus Deutschland (und ggf. der Schweiz, wo es ähnlich aussieht), macht eine professionelle juristische Prüfung m.E. notwendig, wie es ja auch schon andere verlangt haben. Allerdings habe ich keine Ahnung, wo man eine solche "beantragen" bzw. in die Wege leiten könnte, und wer ggf. die Kosten, sofern solceh anfallen, übernimmt, WMF oder Wikimedia Deutschland. --Túrelio (talk) 07:43, 1 May 2010 (UTC)
Mike Godwin ist Jurist der WMF. Weiß nicht, wie viel der mit deutschen Hausrecht am Hut hat oder haben will, aber den kannst du einfach per Mail fragen. Kostet nix. Über den dt. Verein an ein bezahltes Rechtsgutachten zu kommen stell ich's mir schwieriger vor, eben weil das Massenlöschungen nach sich ziehen könnte. Ich bin dort aber eh am Ball bezgl. Klärung umstrittener Rechtsfragen und frage nach (sind grad alle von der Vorbereitung der Jahreshauptversammlung in einer Woche absorbiert, kein guter Zeitpunkt für ein neues großes Thema). Für den WMD wäre es aber hilfreich, wenn ich etwas konkretere Angaben machen könnte: wie viel Bilder sind betroffen, wo genau (Links) wurde eine Prüfung schon gefordert. --Martina Nolte (talk) 18:06, 1 May 2010 (UTC)
Anlaß dieses thread waren die 6 ganz oben angeführten Bilder von User:Iotatau, die - zu meiner Überraschung - inzwischen sämtlich gelöscht wurden, obwohl er m.W. nur für eines davon eine Löschaufforderung der DB AG erhalten hatte. Da :de-User bekanntermaßen gerne Bahnhöfe fotographieren, dürfen hunderte, wenn nicht tausende Fotos "betroffen" sein, also aus Sicht der DB AG nicht erlaubt sein. Von hier Category:Train stations in Germany zweigen weitere volle subcats ab. --Túrelio (talk) 18:22, 1 May 2010 (UTC)
<-------- Danke. Gibt's ein Tool, mit dem man die genaue Bildanzahl aus den beiden Beispiel-Kategorien Category:Train stations in Germany und Category:Zoos_in_Germany ziehen kann? --Martina Nolte (talk) 18:35, 1 May 2010 (UTC)
Sorry, keine Ahnung; vielleicht kann man dieses CatScan (Reiter ganz rechts) dafür gebrauchen. Allein in der 1. subcat Category:Train station interiors in Germany wären vermutlich n-1 (also 9) Bilder betroffen. --Túrelio (talk) 18:40, 1 May 2010 (UTC)
CatScan (Reiter ganz rechts) hab ich nicht. --Martina Nolte (talk) 19:00, 1 May 2010 (UTC)
Ah, CatScan auf dem Toolserver. Es gibt die Bilder aus, keine Zahl. Außerdem: "Search aborted after 1000 entries!" --Martina Nolte (talk) 19:11, 1 May 2010 (UTC)
Ich habe mal CatScan2 angeworfen und komme da für die Kategorien "Bahnhöfe in Deutschland" auf ca. 12.000. Jetzt müßte man abschätzen wieviele Bilder davon kritische Innenaufnahmen sind, mit 10-20% kommt man da aber schnell auf über 1.000.
Neben einem Rechtgutachten könnte auch der Verein nochmal offiziell nachfragen, ob es im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit der Bahn ist, wenn wir die Aufnahmen der Bahnhöfe löschen. Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen. Es ist aber halt auch die Frage wer wen fragt. --Kolossos (talk) 19:31, 2 May 2010 (UTC)

Anlaß dieses thread waren die 6 ganz oben angeführten Bilder von User:Iotatau, die - zu meiner Überraschung - inzwischen sämtlich gelöscht wurden, obwohl er m.W. nur für eines davon eine Löschaufforderung der DB AG erhalten hatte. - m.W. wurden die Bilder aus dem Grund gelöscht, weil User:Iotatau einen entsprechenden SLA gestellt hat. Ebenso in der Folge die Bilder (mindestens) eines weiteren Nutzers. So wie ich das sehe, hat es keine explizite Löschaufforderung durch die DB AG für irgendein Bild gegeben (geschweige denn weitergehende Forderungen), nur eine ablehnende Reaktion auf eine konkrete Anfrage von Iotatau bezüglich eines bestimmten Bildes (Innenansicht Berlin Hbf.). Die Löschungen geschahen nur als Vorsichtsmaßnahme durch die jeweiligen Nutzer. --Global Fish (talk) 07:57, 3 May 2010 (UTC)

"In der jetzigen Form ist die Aufnahme zeitnah zu löschen." O-Ton DB AG, ist doch eine ziemlich klare Löschaufforderung, oder? Die bezog sich auf das 6. Bild der ganz obigen Liste. --Túrelio (talk) 08:02, 3 May 2010 (UTC)
Natürlich kann man diesen Satz als Löschaufforderung auf dieses Bild werten, ja, nicht dass wir aneinander vorbeireden.
Aber nochmal der Unterscheid ist: in dieser Form ist es zunächst die Antwort auf eine Anfrage des Users. Da wird ein Mitarbeiter, der sich kompetent fühlte, diese Frage zu beantworten, seinen Kenntnisstand wiedergegeben haben.
Aber im engeren Sinne ist eine Löschaufforderung etwas anders: das wäre, wenn die DB AG von sich aus (und dann sicherlich auch unter Hinzuziehung ihrer Rechtsabteilung) explizit die Löschung gefordert hätte. Und das hat die DB AG m.W. weder bisher hier getan, noch gegenüber Verlagen etc. bei wirklich kommerziellen Produkten. --Global Fish (talk) 09:14, 3 May 2010 (UTC)

Hausrecht ist kein urheberrechtliches Problem

Hier geht vieles durcheinander: Fragen des Hausrechtes sind Vertragsrecht und gelten nur zwischen dem Inhaber des Hausrechts und dem Fotografen. Sie schlagen (nach bisher herrschender Auffassung) nicht auf das Bild und dessen spätere Verwendung durch. Wikipedia und unsere Lizenzen decken nur Urheberrecht ab, andere Bestimmungen interessieren uns nicht. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, Bilder unter einem Account hochzuladen, der nicht identifiziert werden kann. Dann können Dritte (auch Wikipedia-Autoren sind Dritte) das Bild entsprechend der Lizenz nutzen. Urheberrecht ist bei den meisten hier erhobenen Bedenken nicht betroffen: Bilder aus Zoos zeigen in aller Regel nichts, was dem Urheberrecht unterliegen würde. Aufnahmen von Zoo-Architektur können hier unter Umständen eine Ausnahme sein. Bei Bahnhöfen könnten nur Bilder problematisch sein, die das Urheberrecht des Architekten verletzen. Das muss im Einzelfall betrachtet werden, weder können wir generell alles zulassen noch müssen wir annehmen, dass alles pauschal zu löschen sei. Grüße --h-stt !? 09:01, 2 May 2010 (UTC)

Genau. Das Problem mit dem Hausrecht ist außerdem schon lange bekannt von Museen, die oft Fotografie nur für nichtkommerzielle Zwecke erlauben. Das tut der freien Verwendbarkeit des Bildes aber keinen Abbruch. Grüße, -- ChrisiPK (Talk|Contribs) 12:43, 2 May 2010 (UTC)
Fragwürdig wird die Veröffentlichung hier bei uns erst, wenn z.B. (private) Zoos wie Hagenbeck gar keine Veröffentlichung erlauben. Sofern nicht nur das Fotografieren für private Zwecke (Familienalbum), sondern die nicht-kommerzielle Veröffentlichung erlaubt ist, halte auch ich Upload und Einbindung in Wikimedia-Projekte für völlig okay. Das Risiko trägt hier vor allem der kommerzielle Nachnutzer. Ich verstehe nicht, worin (vom Aufwand abgesehen) das Problem liegen soll, einen Hausrechtshinweis anzubringen? Absolut vergleichbar mit dem RaeB-Hinweis, der - wie schon gesagt - ebenso wenig mit Urheber- und Lizenzrecht recht zu tun hat. --Martina Nolte (talk) 13:12, 2 May 2010 (UTC)
Nein, du hast das falsch verstanden. Ein Nachnutzer hat überhaupt keine Verbindung zu dem Hausherrn, gegen dessen Hausrecht verstoßen wurde. Der einzige, der hier zu belangen ist, ist der Fotograf, weil er sich nicht an die Bedingungen gehalten hat, die der Hausherr gestellt hat. Die dadurch entstandenen Fotos sind aber trotzdem frei verwendbar und unterliegen nur dem Urheberrecht des Fotografen (und ggf. dem Urheberrecht von Urhebern abgebildeter Werke), hängen aber nicht an dem Hausrecht des Hausherrn. Grüße, -- ChrisiPK (Talk|Contribs) 14:18, 2 May 2010 (UTC)
Wollt Ihr wirklich freie Inhalte auf permanenten Vertragsbrüchen aufbauen? Das ist letztlich nichts anderes, als wenn man unberechtigt unter eine freie Lizenz hochgeladene Bilder dulden würde. Der Hochladende übernimmt ja die volle Verantwortung für den Rechtsbruch. Vergleichbar wären auch z. B. Bilder, die unter Hausfriedenbruch zustandegekommen wären.
Im übrigen wäre es durchaus zweckmäßig, diese Sichtweise auch mal von einem urheberrechtlich spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Mit der immer mal wieder auftauchenen Raubritterposition kommt man nicht wirklich weiter, schon gar nicht, wenn sie nie rechtlich untermauert wird. Mal ganz abgesehen davon, dass man Hausrechtsinhaber auf diese Weise provoziert, das Fotografieren weiter zu erschweren und Fotografierverbote rigoros durchzusetzen. Dann gibts derartige Bilder irgendwann gar nicht. Manchem hier scheint das völlig egal zu sein. MBxd1 (talk) 18:09, 2 May 2010 (UTC)
Nya, im Grunde ist das ja ne Form von Hausfriedensbruch. Ist ja interessant zu wissen, daß ich irgendwo übern Zaun steigen kann und alles wild fotografieren kann, ohne daß Nachnutzer das weiter scheren muß (und ich nur wenn ich mich erwischen lasse). Nett ist das nicht und zum guten Ruf oder lockerer Handhabung trägt es sicher auch nicht bei. Aber das eigentlich Problem löst es auch gar nicht. Welcher Bahnhof ist denn jetzt gemeinfrei? Alte Bahnhöfe wohl. Wie alt die Sein müssen weiß aber auch keiner - oder zumindest nicht oft. Da ist wohl 150-200 Jahre nötig um sich halbwegs sicher sein zu könne, daß das nix mehr ist. Meine Position, daß Bahngelände nicht öffentlich ist im Sinne des Gesetzes ist und Panoramafreiheit nicht greift ist immer noch unwiderlegt. Bei Zoos dürfte das ähnlich sien. Hilft also auch nicht weiter.--Sarkana frag den ℑ Vampir 19:30, 2 May 2010 (UTC)
Ist ja interessant zu wissen, daß ich irgendwo übern Zaun steigen kann und alles wild fotografieren kann, ohne daß Nachnutzer das weiter scheren muß Jein. Wenn durch die Veröffentlichung der Bilder die Privatsphäre von Personen verletzt wird, kannst du da wohl auch als Nachnutzer belangt werden. Bei Bahnhöfen und vergleichbaren Anlagen ist das aber nicht wirklich der Fall. Siehe dazu de:Recht am Bild der eigenen Sache. Grüße, -- ChrisiPK (Talk|Contribs) 21:15, 2 May 2010 (UTC)

H-stt hat eigentlich alles Nötige gesagt. Es gibt keinerlei Handlungsbedarf, da die Fragen auf Commons schon geklärt sind. Auf Commons interessiert nur das Urheberrecht und da braucht es keine Warnbapperl für Nachnutzer, da gewerbliche Nachnutzer bei Marken und Geschmacksmusterrechten (ich empfehle die ausführliche bildrechtliche Analyse im Wikipedia-Artikel Geschmacksmuster) eigentlich wissen sollten, was sie tun und bei hausrecht Dritte nicht betroffen sind (sondern allenfalls der Hochlader). Es ist zwar einzelnen Hochladern gelungen, durch Druck auf die Tränendrüse (und mittels inkompetenter Commons-Admins) ihre Medien entfernen zu lassen, aber Copyfraud-Institutionen haben hier - soweit bekannt - niemals einen Fuß in die "Recht am Bild der eigenen Sache"-Tür bekommen. Wer ein Privatzoo-Bild nachnutzt, hat nichts zu befürchten, basta und EOD --FrobenChristoph (talk) 15:42, 3 May 2010 (UTC)

Mit dem Recht am Bild der der eigenen Sache hat das nichts zu tun, ebensowenig mit der Panoramafreiheit. Ich habe hier jedenfalls noch keine schlüssige Begründung gefunden, warum die Missachtung vertraglicher Regelungen zur Nachnutzung irrelevant sein sollte. Aber was soll man auch erwarten, wenn basta und EOD die Argumente ersetzen sollen? MBxd1 (talk) 16:54, 3 May 2010 (UTC)
Die Wikimedia sitzt weit weg in den USA, wir hier tragen eh keinerlei Verantwortung, Uploadern empfehlen wir Sockenpuppen, Nachnutzer sollen im Streitfall einfach tapfer bleiben. Alles easy also. Wie immer. --Martina Nolte (talk) 17:15, 3 May 2010 (UTC)
Ich stelle fest: FrobenChristoph hat bisher genau 0 Bilder in eigenem Namen unter Bruch des DB-Hausrechts hochgeladen. Um so größer dafür der Mut, meine Löschanträge "tränendrüsig" zu nennen. Wem darf ich die Anwaltskostenrechnung zur Erstattung weiterreichen? --Iotatau (talk) 17:11, 3 May 2010 (UTC)

Wenn du so blöd bist, einen Anwalt zu nehmen, solltest du den schön selbst zahlen. Seit Jahren steht auf der Wikipedia-Seite Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum die Empfehlung, im Zweifel Sockenpuppen zu nutzen. Ich habe nichts zurückzunehmen: Vertragsverhältnisse binden nur den Vertragspartner, also können Nachnutzer auch keine Probleme bekommen. Wer etwas anderes behauptet, hat das zu belegen, weil die Beweislast bei denen liegt, die solchen Schwachsinn behaupten. --FrobenChristoph (talk) 20:39, 3 May 2010 (UTC)

Abgesehen davon, dass ich es immer noch für äußerst fraglich halte, freie Inhalt auf gezielten Vertragsbrüchen aufbauen zu wollen (scheint manche hier überhaupt nicht zu stören), halte ich auch die Behauptung der völlig fehlenden Auswirkung auf die Nachnutzung für nicht belegt. Damit wären alle Bilder, die irgendwann mal unter irgendwelchen legalen oder illegalen Umständen unter eine der passenden Lizenzen gestellt worden sind, ungeachtet der Umstände verwendbar. Ich könnte also auch eines der vielen Bilder in der englischen oder russischen Wikipedia, die ohne Erlaubnis des Urhebers unter eine der Commons-kompatiblen Lizenzen gestellt wurden, hier hochladen. Sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Urheber hat ja der Ersthochladende. Wer behauptet, dass die Nutzung von Bildern, die gemäß Hausrecht nie unter eine Lizenz mit kommerzieller Nutzung hätten gestellt werden dürfen, was völlig anderes wäre, sollte dafür mal bitte einen Beleg bringen. Urteile wird es dazu nicht geben, aber eine nachvollziehbare Erklärung eines Juristen, der nicht der hier immer wieder anzutreffenden Raubrittermentalität folgt, wäre mal ganz hilfreich. Ganz im Gegensatz zu "basta", "EOD" und "Schwachsinn". MBxd1 (talk) 15:06, 4 May 2010 (UTC)
Dein Beispiel ist natürlich murks..Ansonsten: Juristen oder auch sonstig juristische Bewanderte haben irgendwann keine Lust mehr einfache Sachverhalte in X Varianten aufzuschreiben bis du deine nichtjuristisch fundierte Meinung aufgibst..--D.W. (talk) 15:26, 4 May 2010 (UTC)
Wenn Du nicht mal begründen kannst, wieso das Murks ist, warten wir wohl besser auf juristischen Sachverstand in Form eines Urteils. Bis dahin leben wir dann wohl weiter mit den kalkulierten Vertragsbrüchen und Leuten, die ihre begrenzte Ahnung hinter abfälligen Bemerkungen verstecken, weil sie Probleme nicht wahrhaben wollen. MBxd1 (talk) 18:47, 4 May 2010 (UTC)
Wenn du nicht zwischen Urheberrechtsverletzungen und Vertragsverletzungen unterscheiden kannst, solltest du dich bei juristischen Fragen zurückhalten. Oder einfach freundlich nachfragen was du nicht verstanden hast, anstatt lautstark Behauptungen aufzustellen. Grüße --h-stt !? 19:33, 4 May 2010 (UTC)
Wenn die Argumente ausgehen, wird die Person abgekanzelt. Bravo. Nochmal: Urheberrechtliche Fragen stellen sich hier niemandem. MBxd1 schrieb ganz korrekt von Vertragsbrüchen, die auf dieser Verbreitungsplattform regelhaft geduldet werden. --Martina Nolte (talk) 20:05, 5 May 2010 (UTC)
Das ist korrekt, aber Vertragsbrüche in dem hier genannten Fall betreffen weder uns als Projekt noch die Nachnutzer. Insofern ist es IMHO schlicht und einfach Sache der Benutzer, ob sie sich angreifbar machen wollen. Wir fragen doch auch nicht bei jedem Foto aus öffentlichen Verkehrsmitteln nach, ob der Fotograf denn einen Fahrschein hatte. Grüße, -- ChrisiPK (Talk|Contribs) 20:32, 5 May 2010 (UTC)
Der Vegleich hinkt gewaltig. Bei besagten Fotos wissen wir, dass die Hausrechtsinhaber keine Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken genehmigen oder ihren Besuchern sogar jegliche Veröffentlichung untersagen. Aus mir unerklärlichen und nach wie vor unerklärten Gründen wird hier ständig mit verschiedenen Maßstäben gemessen. Urheberrechtsverletzungen dulden wir nicht, wir warnen Nachnutzer mit Hinweisbausteinen vor Verletzungen des Persönlichkeits- oder des Markenrechts, bei Hausrechtsverletzungen sollen wir gelassen mit den Schultern zucken. Ihr könnt euch das spitzfindig zurechtbiegen wie ihr wollt, im Ergebnis bleibt's unsauber. --Martina Nolte (talk) 18:32, 6 May 2010 (UTC)
Der Hauptunterschied dürfte sein, wen der Ärger treffen könnte, im einen Falle den User, der unter Druck gerät, im anderen Fall das Projekt. Vor allem, wenn ich davon ausgehen muss, dass der Uploader in gutem Glauben gehandelt hat, wie es hier der Fall war, dürfte das Schutzinteresse unserer Uploader groß genug sein, einzelne Bilder zu löschen und ihn so aus der Schusslinie zu nehmen. Anders wäre der Fall, wenn foundation oder Verein sich im Einvernehmen mit dem Nutzer dazu entschließen würde, einen Fall beispielhaft durchzufechten. --Mbdortmund (talk) 19:09, 6 May 2010 (UTC)

Nach dieser Meinung sind die Lizenzen alle ungültig. Ist ein anderer Ansatz. Danach hebelt Haurecht Panoramafreiheit aus. Sowas entspricht nicht der gelebten Wikipedia-Praxis. Trotzdem wollte ich darauf hinweisen. Wichtig ist, das die Wikipedia keinen Schaden nimmt. Die Fotografen können uns reichlich egal sein, nachdem sie ihre Bilder gespendet haben.

Nein, das sagt die Meinung so nicht. kann sie auch gar nicht. Da es kein Recht an der eigenen Sache gibt (gegen das Urteil sind zwar Rechtsmittel möglich, aber bisher haben jegliche Kommentaren die Aussicht auf ein anderes Urteil beim BGH als praktisch nicht vorhanden eingeschätzt), kann die DB die Panoramafreiheit nicht einschränken. Meine Rechtsauffassung, daß ein Bahnhof eben nicht (zumindest nicht zwangsläufig) öffentliches Geländer im Sinne der Panoramafreiheit, ist - die ist nach wie vor nicht widerlegt. Dem wollte bislang noch nicht mal wer ernsthaft widersprechen. Und dann gilt schlicht keine Panoramafreiheit. Das sehe ich als das eigentliche Problem. Das der Bruch des Hausrechts schlecht für den Fotografen ist, wenn man ihn erwischt - das ist doch eh längst unstrittig. Die Auffassung, daß Nachnutzer davon nicht betroffen sind herrscht hier vor. Ob dem wirklich so ist, oder von Nachnutzern nicht doch eine gewisse Sorgfalt verlangt werden kann - da hab ich Zweifel Und was ich ganz erheblich bezweifle, ist noch was. Nämlich das der Nachnutzer, der wissentlich unter Bruch des Hausrechts zustande gekommene Bilder nutzt, kein Problem hat. Das bezweifle ich nicht nur, das würde ich als bewusste Mithilfe beim Rechtsbruch sehen. Aber da mag mich irgendwer der Volljurist ist eines besseren belehren. Das es eigentlich ein Unding ist, wenn wir en Bruch des Hausrechts dulden und einen Bestand freier Bilder auf die Art aufbauen, das ist meine ganz persönliche Meinung, rechtlich ist die natürlich unerheblich.
Aber eben das ahuptproblemist IMO immer noch völlig ungeklärt. Greift die Panoramafreiheit überhaupt? Und wenn nicht, wieviel Bilder werden wohl urheberrechtlich geschütztes abbilden?--Sarkana frag den ℑ Vampir 15:38, 10 May 2010 (UTC)
Die Panoramafreiheit gilt nur für urheberrechtlich geschützte Werke, die von öffentlichem Grund aus fotografiert werden. Für das diskutierte Problem ist die Panoramafreiheit irrelevant.

Die Auffassung der Deutschen Bahn AG wird gestützt durch das BGH-Urteil "Schloß Tegel", ich zitiere: Wird aber eine Fotografiererlaubnis in Fällen der vorliegenden Art ohne ausdrückliche Einschränkung auf Aufnahmen für private Zwecke erteilt, ergibt sich eine solche Einschränkung in der Regel stillschweigend daraus, daß es das natürliche Vorrecht des Eigentümers ist, den gewerblichen Nutzen, der aus seinem nur gegen seine Erlaubnis zugänglichen Eigentum gezogen werden kann, für sich zu beanspruchen. Wer Ansichtskarten eines im Privateigentum stehenden Gebäudes, das nicht frei zugänglich ist, gewerblich herstellt und verwertet, macht sich dabei nach natürlicher Betrachtung einen fremden Vermögenswert nutzbar. Er darf — auch ohne ausdrückliches Verbot — nicht damit rechnen, daß der Eigentümer gewillt sei, jedermann eine solche Auswertung ohne Entgelt zu gestatten. Wer also Bedenken hat bezüglich seiner hochgeladenen Fotos sollte die schnellstens löschen lassen. Die falsche Lizenzsierung bezüglich einer gewerblichen Nutzung wirkt sich auch auf die Nachnutzer aus, gegen die Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz geltend gemacht werden können. Auch gegen die Foundation kann die Deutsche Bahn entsprechende Ansprüche durchsetzen.


Ich habe bislang nur Urteile und Meinungen von Juristen gefunden, die die Position der DB stärken. Nur in der Wikipedia hält sich einen gegenteilige Auffassung. Kann noch jemand etwas zur Sache beitragen, das nicht seine eigene Meinung oder etwas ähnliches darstellt? -- Torsten Bätge 08:32, 17 May 2010 (UTC)

Wer hat eigentlich den Blödsinn erfunden, Panoramafreiheit in Deutschland würde sich nach dem Eigentümer des Grundes richten, von dem fotografiert wird? In der oben stehenden Diskussion kommt das etwa 10 mal. Es kommt nicht auf den Eigentümer an - auch der Innenraum des Reichstages unterliegt nicht der Panoramafreiheit, siehe Der-Bevölkerung-Abzocke, sondern auf die Eigenschaft des Ortes der Aufnahme als öffentlicher Verkehrsraum. Bahnhofsvorplätze, Parkplätze und Taxi- bzw. Busvorfahrten sind das immer, egal, was die Herren von Copyparanoiadeparment der Bahn sagen. bzgl. der Innenräume der Bahnhöfe gibt es aber einige Probleme, die dienen dem öffentlichen Verkehr - was sonst sind Bahnhöfe, sind jedoch Innenräume. sугсго 08:41, 17 May 2010 (UTC)

Ich lese das hier leider etwas spaet, und habe nun schon dutzende Bilder von Torsten Bätge geloescht. Der Diskussionsstil einiger Beteiligter kotzt mich nebenbei gesagt ganz schoen an. Leider werden einige Dinge hier vermischt. Fuer die Nachnutzung duerfte die Frage des Hausrechts egal sein, solange es nix mehr als einen voellig haltlosen Anspruch am "Bild der eigenen Sache" gibt. Wie gesagt, aus Hausrecht folgt kein Urheberrecht. Fuer die meisten Bilder koennte man sicher analog zu Museums-Copyfraud einfach eine freie Lizenz unter das Bild setzen, und die Diskussion waere beendet. Ich wuerde also jetzt nicht Panik schiebe, dass tausende von Bahnhofsbildern hier einfach geloescht werden. Zumal, wie Syrco schreibt, Vorplaetze und Zufahrten hoechstwahrscheinlich öffentlicher Verkehrsraum sind. Hier geht es aber um etwas ganz anderes. Und zwar bitten uns User ihre Uploads zu loeschen, weil sie sich in der Schusslinie der Bahn sehen. Die Position von DB ist spaetestens nach der mail an Iotau klar: Upload auf Wikipedia Projekte wird als Verletzung des Hausrechts (da nicht akzeptable Nutzung der Bilder) angesehen. Ich will hier nicht einmal versuchen zu beurteilen, wie legitim diese Position ist. Insbesondere sollte es jedem Nutzer selbst ueberlassen bleiben, ob er diese Position anfechten moechte, und sich ggf. auf einen Rechtsstreit einlassen moechte, und zwar ganz unabhaengig davon wie irgendwelche online Hobbyjuristen die Erfolgsaussichten beurteilen. Mbdortmund hat es oben schon gesagt, die Schutzinteressen unserer User sollten eigentlich vor Prinzipienreiterei gehen. Wir sollten unsere Nutzer mit einmal hochgeladenen Bildern nicht in Geiselhaft nehmen um von der Bahn eine Aenderung ihres Hausrechts zu erzwingen. Dieses Projekt lebt von freiwilligen Arbeits- und Bilderspenden. Warum sollen wir unseren Mitarbeitern hier das leben unnoetig schwer machen? --Dschwen (talk) 21:38, 18 May 2010 (UTC)

Völlig d'accord. Dennoch meine ich dass aufgrund des Ausmaßes des Problems die grundsätzliche Rechtsverbindlichkeit des von der DB AG postulierten Rechtsanspruchs und ggf. dessen Gültigkeitsumfang juristisch geklärt werden sollten, sofern das per Gutachten machbar ist. (Auch die Diskussion auf de:Portal Diskussion:Bahn hat anscheinend kaum Klärung gebracht.) Wer wäre dafür "zuständig", d.h. würde das finanzieren, WMF oder Wikimedia Deutschland e.V.? --Túrelio (talk) 06:39, 19 May 2010 (UTC)
Tja, hier erhalten jetzt einige Fotografen durch die Löschung ihrer Bilder die Möglichkeit zurück, die Nutzungsrechte der Bilder gegen Geld an andere zu verkaufen. War ja bisher nicht möglich, da die Nachnutzer die Bilder ja kostenlos nutzen konnte. Liesel (talk) 15:14, 19 May 2010 (UTC)
@Liesel, das ist eine ziemliche bad-faith-Unterstellung, ganz in einer Linie mit deinen bad-faith-Attacken gegen Dschwen auf :de. Einige Uploader sind durch das statement der DB AG verständlicherweise verunsichert, weshalb die Situation von jurist. Experten offiziell geklärt werden wollte, als definitive Wikimedia-Position. Davon abgesehen sind admin-gelöschte Bilder nicht wirklich gelöscht und können, um eine frühere Lizenz nachzuweisen, problemlos wieder hergestellt werden. --Túrelio (talk) 15:28, 19 May 2010 (UTC)
Wer erst schießt und dann diskutiert, darf kein good faith erwarten! Was wäre denn, wenn die Löschungen alle falsch waren? Wer hat einen Überblick welche Bilder alle gelöscht wurden? Wer setzt die wieder in die Artikel ein, aus denen sie verbannt wurden. Aber es ist ja einfacher erst mal Tatsachen zu schaffen und den Rest der Diskussion zu ignorieren.
Ich überlege jedenfalls ernsthaft, ob ich weiterhin meine Bilder auf Commons hochlade, wo unkontrolliert gelöscht wird. Liesel (talk) 16:09, 19 May 2010 (UTC)
Überleg das ruhig, statt weitere falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Die Dateien, die Anlass zu diesem thread waren, sind auf ausdrücklichen Wunsch des Uploaders und von 5 davon erst nach 5 Tagen Diskussion gelöscht worden. --Túrelio (talk) 06:36, 20 May 2010 (UTC)
In der Zwischenzeit wurden aber nicht nur die 5 oben angeführten Bilder, sondern wesentlich mehr von mindestens drei weiteren Fotografen gelöscht. Außerdem habe ich keine falschen Tatsachenbehauptungen verbreitet, sondern Möglichkeiten aufgezeigt. Wie realistisch diese sind, ist eine ganz andere Sache. Das es zu meinen Fragen keine Antworten gab, war zu erwarten. Liesel (talk) 14:45, 20 May 2010 (UTC)
Wer welche Bilder konkret?--D.W. (talk) 16:55, 20 May 2010 (UTC)
Bisher wurden Bildern von Iotatau, Torsten Bätge, Rauenstein, Hiker59 durch die Admins Leit, Dschwen, Zirland der Allgemeinheit wieder entzogen. Ich habe ja leider keine komplette Übersicht, da die verantwortlichen Admins, darüber keinen Nachweis führen. Somit gehen eventuell viele freie Bilder für Wikimedia Commons für immer verloren. Tja, sind halt keine Pornobildchen. Liesel (talk) 17:05, 20 May 2010 (UTC)
Als wenn diese Diskussion Rechtssicherheit vermitteln würde. Ein unsachlicher Ton erweckt auch nicht unbedingt Vertrauen in das juristische Wissen des sich Äußernden. -- 188.193.52.101 17:53, 19 May 2010 (UTC)

Schöpfungshöhe für Noten

Kann man ein eingescanntes Notenblatt eigentlich unter {{PD-ineligible}} bei Commons hochladen? Auch wenn die Musik geschützt ist, muss es das Notenblatt ja nicht unbedingt sein. Das Werk ist übrigens ein neues und der der Autor lebt noch (es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass er einer freien Lizenz zustimmen wird). Im Moment hat die Seite auf der das Bild der Noten zu sehen sind ein Problem und kann nicht geladen werden. Wenn sie wieder on ist werde ich auch einen Link reinstellen. Es sind Noten zum Soundtrack von de:Command & Conquer 4: Tiberian Twilight die sich im Abschnitt "Soundtrack" denke ich ganz gut machen würden. PD ja/nein? warum? --D-Kuru (talk) 10:34, 13 May 2010 (UTC)

Es kommen auf Commons nur Noten gemeinfrreier Werke in Betracht --FrobenChristoph (talk) 14:14, 13 May 2010 (UTC)

Ich denk ein Takt, maximal zwei, gehen noch als ineligible durch. Bei allem mehr greift definitiv die Schöpfungshöhe.--DieBuche (talk) 17:07, 13 May 2010 (UTC)
Konkret dachte ich an diese Noten. Unten das Logo würde dann eben weggeschnitten werden. --D-Kuru (talk) 06:55, 14 May 2010 (UTC)
Wenn der Werkteil geschützt ist, sind auch sämtliche Vervielfältigungsstücke und Umsetzungen von diesem Schutz umfasst. Das ist zu viel und zu lang, bei Musik ist quasi alles geschützt, was genug Wiedererkennungswert für eine edukative Nutzung hat; das hier auf jeden Fall. sугсго 07:08, 14 May 2010 (UTC)
Nur der Vollständigkeit halber: neben der Musik und dem Text ist in der Regel auch der Notensatz geschützt. Deshalb darf man auch aktuelle Ausgaben von Bach und Beethoven nicht einfach hier einstellen, obwohl die Musik selbst längst gemeinfrei ist. --rimshottalk 09:42, 14 May 2010 (UTC)
... es sei denn, man erstellt selbst einen Notensatz aus einem, z.B. online zugänglichen, Manuskript eines seit mehr als 70 Jahren verstorbenen Komponisten. Dann besitzt man selbst die Rechte. Antonsusi (talk) 15:18, 20 May 2010 (UTC)

Uhrzeitproblem (systemseitig)

Mir ist aufgefallen, dass die Uhrzeiten der Signatur und des "Logbuches" (oder wie man es nennt) um zwei Stunden abweichen. Beispiele

Signatur: --Mattes (talk) 17:57, 16 May 2010 (UTC)
"Logbuch": Current revision as of 2010-05-16T19:57:34
Signatur: --Mattes (talk) 14:25, 18 May 2010 (UTC)
"Logbuch": 2010-05-18T16:25:48

Die Systemuhrzeit (PC- und Profileinstellungen) habe ich in der Zeit nicht verändert. Was tun? --Mattes (talk) 20:43, 18 May 2010 (UTC)

Bei mir weichen sie nicht ab. Auf der Seite in deiner Signatur geschrieben/fixiert ist die UTC Zeit. Wenn für deine Anzeige die Versionsgeschichte 2 Stunden draufschlägt, dann hast du wahrscheinlich in Special:Preferences unter 'Date and time/Datum und Uhrzeit' nicht 'Use server default/Standardzeit des Servers' angewählt sondern eine Zeitzone mit MESZ die +2:00h gegenüber UTC draufrechnet. --Martin H. (talk) 21:13, 18 May 2010 (UTC)
OK, danke! --Mattes (talk) 21:17, 18 May 2010 (UTC)
  Resolved

Museumsgegenstände

Wie werden eigentlich Museumsgegenstände kategoriseiert, damit die dem Museum zugeordent werden können? Es geht unteranderem um die beiden Dateien File:Hochaltar-1519-St-Wolfgang.JPG und File:Heiligengrabtruhe-Baar.JPG die sich ja im gleichem Museum befinden. Bisher aber nur in ihrere jeweiligen Ursprungs-Standortgemeinde eingeordnet sind. --Bobo11 (talk) 20:00, 19 May 2010 (UTC)

Passt diese Category: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Burg_Zug? --Mbdortmund (talk) 21:00, 19 May 2010 (UTC)
Mit dem Gedanken hab ich auch schon gespielt. Das aber ist Gebäude-Kategorie keine Museumskategorie (Jedenfals bis jetzt). Und es löst eigentlich meine Grundfrage nicht. Denn ich hab da duchaus noch Bilder (z.T. noch nicht Hochgeladen) die anderen Museen zuzuorden sind. Aber eben ich hab bis jetz noch keine Museum-Kategorie-Baum gefunden (Gut tief gewühlt hab ich nicht). --Bobo11 (talk) 21:13, 19 May 2010 (UTC)
z.B.Category:Burg Zug (Museum), Category:Kulturhistorisches Museum des Kantons Zug o.ä. mit Category:museum interiors und Category:Burg_Zug als Oberkatergorien. Grüße, --Mattes (talk) 22:04, 19 May 2010 (UTC)
Category:museum interiors seems to show aspects of architecture, better start the new category in Category:Museums in Switzerland by city imo. --Mbdortmund (talk) 04:14, 20 May 2010 (UTC)

Brücke - bridge

Müsste diese Kategorie [8] nicht in englischer Sprache sein?

  Done --Sebari (talk) 14:42, 29 May 2010 (UTC)

This section was archived on a request by: Leyo 17:50, 31 May 2010 (UTC)

Bundesarchivbilder illegal

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32641/1.html --FrobenChristoph (talk) 18:27, 18 May 2010 (UTC)

Ich glaube nicht, dass Rechte an Bildern behaupt werden welche das BArch möglicherweise nicht hat, auch guten Willen annehmend klingt das sehr absichtlich. Vielmehr erscheint es, also ob große Bestände (von Agenturen) übernommen wurden und darauf basierend Rechte vermutet werden, die das BArch nicht hat. Das im Artikel festgestellte Problem ist nur eine Verlagerung des nachfolgend festgestellten Agentur-Problems um 60-100 Jahre. Vielleicht ist es vermessen das zu sagen, es wurde mir auch schon vorgeworfen, dass es vermessen sei, aber ich bin der Überzeugung, dass das BARch eine unzureichende Recherche betreibt um Urheber zu identifizieren. --Martin H. (talk) 18:58, 18 May 2010 (UTC)

Siehe auch die Löschdiskussion:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:Bundesarchiv_Bild_146-2005-0119,_Kurt_Weill.jpg --FrobenChristoph (talk) 00:42, 21 May 2010 (UTC)

Ich weiß es definitiv, daß das BA Rechte an Bildern beansprucht, die es nicht hat. Aber gegen BA-Bilder vorgehen ist ja böse. --Ralf Roletschek (talk) 08:36, 21 May 2010 (UTC)

Dateiverschiebungen nun auch durch „Normalos“ möglich

Nach Diskussion im Village pump ist es Nicht-Administratoren nun möglich, über das „filemover“-Benutzerrecht (wieder, der ein oder andere erinnert sich vielleicht noch an den MediaMoveBot) möglich, Dateien umzubenennen. Heute ist es jedoch so, dass dies kein Bot mehr erledigt, sondern man es selbst tut. Wenn ihr Interesse an dem Benutzerrecht habt, könnt ihr euch an einen Admin eures Vertrauens wenden, hier im Forum anfragen oder auf Commons:Requests for rights (englisch) eine Anfrage stellen. --The Evil IP address (talk) 19:20, 20 May 2010 (UTC)

Der commons delinker soll im übrigen so eingerichtet werden, dass er Verschiebungen automatisch erkennt und dann selbständig weltweit alle Ersetzungen vornimmt, sofern diese nicht in irgendwelchen Vorlagen verschachtelt sind. axpdeHello! 19:57, 20 May 2010 (UTC)
Ist eigentlich irgendwo niedergeschrieben, dass Weiterleitungen erwünscht sind und auch nicht gelöscht werden sollten, insbesondere bei schon länger vorhandenen Bildern? Commons:Dateien verschieben schweigt sich darüber aus. Hintergrund ist die Nutzung von Commons-Medien durch Dritt-Wikis (InstantCommons) und externe Verlinkungen. Diese kann ein Bot schließlich nicht umbiegen. Raymond 20:54, 20 May 2010 (UTC)
Steht glaub ich nirgendwo drin, allerdings wurde das mal auf dem Village pump mal diskutiert, wo dann Brion Vibber eine klare Aussage dazu gemacht hat, es steht in MediaWiki:Movepagetext wenn man eine Datei verschiebt und ein paar Diskussionen auf dem Administrators' noticeboard gab es auch dazu, aber so wirklich angekommen scheint es nicht bei jedem zu sein. Ist ein bisschen vergleichbar mit dem häufigen Löschargument „unbenutzt“, was allein kein Löschgrund ist. In vielen Fällen mag das Löschen einer unbenutzten Weiterleitung zwar keinen großen Schaden anrichten, aber man weiß nie, da es ja keine Linkliste dazu gibt. --The Evil IP address (talk) 21:42, 20 May 2010 (UTC)
--Leyo 00:09, 21 May 2010 (UTC)

Gibt es ein Copyright für amtliche Genehmigungszeichen

Ich würde gern das Bild eines alten (aber noch gültigen) amtlichen Genehmigungszeiches einstellen, welches zu einigen Artikeln passt, u. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Soffittenlampe. Leider habe ich keine Ahnung, ob ich damit ggf. gegen irgendein Urheberrecht verstoße, was ich natürlich vermeiden will.

Das Genehmigungezeichen besteht aus einer Sinus-Welle "~" in Kombination mit dem Buchstaben "K", nicht sehr kreativ, dafür aber amtlich ;-).

Kann mir irgendjemand helfen?

Mleimann (talk) 08:08, 21 May 2010 (UTC)

Ein Copyright besteht ganz sicher nicht, ein Urheberrechtsschutz ist sehr unwahrscheinlich. Hier kommt entweder amtliches Werk oder mangelnde Schöpfungshöhe in Frage. Lade es hoch und wir sehen weiter. Falls es Probleme bereitet kann es ja gelöscht werden. --Ralf Roletschek (talk) 08:34, 21 May 2010 (UTC)

Dateiverschiebung

Hallo,

ich habe gerade meine erste Datei verschoben und möchte anfragen, ob das so korrekt war: File:2009.09.23 038b.jpgFile:Peter Stehlik 2009.09.23 038b.jpg (move loghist). Muß ich nun die Dateinamen in den eingebundenen Seiten (Wikimedia) ändern oder wird File:2009.09.23 038b.jpg über die Weiterleitung eingebunden? Danke, --Mattes (talk) 13:31, 21 May 2010 (UTC)

Das funktioniert über die Weiterleitung. Du solltest aber trotzem {{Universal replace}} auf die CommonsDelinker seite packen--DieBuche (talk) 14:06, 21 May 2010 (UTC)
(nach BK) Hallo Mattes, ja, über die Weiterleitung wird nun der neue Name eingebunden, augenscheinlich in den Wiki-Projekten also kein Unterschied. - Aber, so soll es nicht sein. Du hast nun 2 Möglichkeiten, entweder du gehst über Usage / Nutzung auf alle Verwendungen in den Wikis um mit dem neuen Dateinamen zu ersetzen (bei 1 oder 2 ist das noch machbar) oder alternativ auf der Talk_Page des Commons Delinker deinen Wunsch zur automatischen Ersetzung eintragen - wir filemover haben leider derzeit nicht die Rechte den CD direkt zu triggern bzw. dort einzutragen, das muss dann ein admin mit den Daten der talk page nachholen. Wenn du manuell umstellst oder die Datei gar nicht benutzt wird, kannst du abschließend den redirekt zum Löschen eintragen. Grüßle NobbiP 14:07, 21 May 2010 (UTC)
(nach BK) Tja, das ist der Nachteil der neuen Verschiebemöglichkeit: wenn man, wie bisher üblich, ein {{Rename}} setzt, wird automatisch ein Fenster mit Link zum Common-Delinker angezeigt, womit man einfach den Befehl zum "Um-Linken" geben kann. Da dein Bild nur auf 2 Seiten genutzt wird, könntest du das auch manuell machen, also auf diesen Seiten direkt ändern. Als letztes Gemecker: der neue Dateiname ist aus Commons-Sicht auch nicht viel besser, weil er nicht deskriptiv ist; er gibt keinerlei Information über den Inhalt, denn es wird ja nicht Peter Stehlik gezeigt. Nächstes Mal besser Feuerwehrauto (oder engl. Begriff)-usw.-blabla_0815 und von mir aus auch dein Name. --Túrelio (talk) 14:10, 21 May 2010 (UTC)
Danke Euch! Mit dem Dateinamen habe ich schon meinen Mißmut in der Zusammenfassung ausgedrückt. Ich werde den Benutzer einfach mal darauf ansprechen, weil es bei ihm Methode ist. Die Bezeichnung war keinesfalls meine Idee ... Mit der Umbennung in den WMF-Seiten sollte man sich evtl. mal eine Automatisierung ausdenken, das ist ja wirklich viel Handarbeit und bindet somit Arbeitszeit und -kraft. --Mattes (talk) 14:20, 21 May 2010 (UTC)
Du hast ja die Freiheit, dem Vorschlag nicht buchstaben genau zu folgen. {{Rename}} sagt ja auch "or another more suitable name". zur automatisierung: Wie gesagt, dass ist der User:CommonsDelinker--DieBuche (talk) 14:54, 21 May 2010 (UTC)
EINSPRUCH! zu NobbiPs Ratschlag Wenn du manuell umstellst oder die Datei gar nicht benutzt wird, kannst du abschließend den redirekt zum Löschen eintragen Weiterleitungen sollen nicht gelöscht werden, wenn die verschobenen Dateien schon älter sind. Externe Verlinkungen auf die Bilder gehen kaputt und externe MediaWiki-Installationen, die die Bilder direkt von Wikimedia Commons (InstantCommons genannt) einbinden, sehen die Bilder auch nicht mehr. Raymond 14:43, 21 May 2010 (UTC)
  SupportZur zeit geht aber InstantCommons auch mit Weiterleitung nicht. Dies könnte man aber ändern--DieBuche (talk) 14:50, 21 May 2010 (UTC)
Arrgs, hast Recht: Bug 22541: Support redirects in ForeignApiRepo. Gibt aber schon einen Patch, den ich soeben nochmal angestoßen habe. Dass die Weiterleitung noch nicht funktioniert, ist trotzdem kein Grund für die Löschung von Weiterleitungen. Raymond 15:07, 21 May 2010 (UTC)
Soeben wurde der Patch mit rev:66724 eingespielt. Ich hoffe, dass er bald live gehen kann. Raymond 16:53, 21 May 2010 (UTC)
Hier ein user template für filemovers: {{User filemover}}--DieBuche (talk) 21:47, 21 May 2010 (UTC)

Upload-Formular

Kann man bitte das Upload-Formular so abändern, daß bei einem versehentlichen Klick auf einen der verschiedenen Links darin sich dieser Link in einem neuen Tab öffent, sodaß nicht alles Weg ist, einschließlich mühsam übersetzter und erstellter Bildbeschreibungen? Nach einem Zurück im Browser (FF, neueste Version) hat man nämlich ein schön leeres Formuiar, in dem, außer dem Quelldateinamen und der Zieldatei nichts mehr enthalten ist. Auf deutsch ist das Sch... --Matthiasb (talk) 15:02, 21 May 2010 (UTC)

PS: Warum kann ich nicht mehr auswählen, daß das Bild von der NASA kommt, sondern muß nach dem Lizenztag suchen? --Matthiasb (talk) 15:06, 21 May 2010 (UTC)
Ich empfehle prinzipiellen Upload per Commonist, der wird immer besser und komfortabler. --Ralf Roletschek (talk) 00:51, 23 May 2010 (UTC)

Kann sich mal jemand die Userpage, seine Disk und seine Löschungen anschauen? Da scheint ein Admin nicht genau zu wissen, was er macht.

Ich habe wegen eines gelöschten Files angefragt, das von mir aus aber auch gelöscht bleiben kann.

Ich habe den Verdacht, dass die Löschungen nicht ganz plausibel sind. Antworten auf Anfragen auf seiner Disk scheint er auch nicht ernst zu nehmen. Siehe Anfragen anderer Benutzer. --Michael Reschke (talk) 10:59, 23 May 2010 (UTC)

Ich seh kein Problem, er ist doch da--Sanandros (talk) 12:42, 23 May 2010 (UTC)

Um welche Dateien geht es genau? --High Contrast (talk) 13:03, 23 May 2010 (UTC)

@Michael Reschke, geht es um dieses Bild File:Kirchhoff, Hans Georg - Vortrag am 2006-03-09-1.jpg? Auf deine diesbzgl. Frage hat Zirland doch nach 4 Stunden geantwortet, am Pfingstsonntag! --Túrelio (talk) 15:19, 23 May 2010 (UTC)

Schau mal auf seine Disk: Zig Abschnitte mit Anfragen ohne Antwort. Ich wüßte nicht, dass es eine Info gab, dass das Bild zur Löschung steht. Kann jemand mal schauen, wer als Rechteinhaber angegeben ist??? Danke!
Das Bild kann gelöscht bleiben. Momentan ist meine Diskussionsfreude bei +/- 0. --Michael Reschke (talk) 16:31, 23 May 2010 (UTC)
Dass du nicht benachrichtigt worden bist, ist tatsächlich eine Nachlässigkeit, die nicht passieren sollte. Es mag daran gelegen haben, dass ein admin den negativ ausgangenen Picasa-Review dokumentiert hat und ein anderer die daraus resultierende Löschung vorgenommen hat. Dennoch hätte eine Benachrichtigung des Uploaders erfolgen müssen. Als Autor waren User:Geschichtsverein Grevenbroich und User:Michael Reschke eingetragen, was etwas verwirrend wirkt. Aber auch ersterer hat keine Nachricht erhalten. Ich kann das Bild gerne entlöschen, aber das scheinst du momentan ja nicht zu wollen; geht aber auch später, die Bytes verschimmeln nicht. --Túrelio (talk) 18:13, 23 May 2010 (UTC)
Picasa-Review: Ich weiß nicht, ob du das unter den Commons-Admins kommunizieren möchtest - Picasa hat bis vor einigen Jahren (?) keine freien Lizenzen unterstützt. Entsprechend wurden dort Bilder ohne "freie Lizenz"-Hinweis hochgeladen. Als Picasa dann freie Lizenzen unterstützte, dürften etliche Benutzer dort zuerst eingestellte Bilder nicht nachträglich lizenziert haben (Picasa sah ursprünglich gar keine Lizenz vor). Mit eurer Picasa-Review solltet ihr also "vorsichtig" sein.
Rechteinhaber wäre dort der Geschichtsverein Grevenbroich, nicht ich. Das wäre demzufolge dann tatsächlich mal zu korrigieren gewesen. Ach ja, bevor ich jetzt infinit gesperrt werde: Schau dort mal ins Impressum.
Momentan möchte ich tatsächlich keine Entlöschung. Danke aber fürs Angebot. Ich mache einen Tag ein neues - besseres - Foto. --Michael Reschke (talk) 18:55, 23 May 2010 (UTC)

JPGs und DNGs mittels EXIF-Datum/Uhrzeit umbenennen?

Hallo, eine Softwarefrage von mir an die Fotografen: Kann mir jemand eine Software nennen, die JPG- sowie die zugehörigen DNG-Files, die meine Kamera produziert, automatisch umbenennt und für die Benennung EXIF-Datum/Uhrzeit verwenden kann? Die Software sollte nach Möglichkeit nicht Unsummen kosten -- LightRoom möchte ich mir erst einmal nicht anschaffen, wenn es eine andere Lösung gibt. Die Freeware "Exif Date Changer" kann das Ganze prima mit JPG-Files, DNGs ignoriert sie aber leider. Grüße, Suklaa Talvella (talk) 20:19, 23 May 2010 (UTC)

Ich habe mittlerweile ein Tool gefunden, dass genau das mach, was ich suche: ExifTool - ein Befehl auf der Kommandozeile und alle Files im angegebenen Ordner, egal ob JPG oder DNG, werden gemäß EXIF-Datum/Uhrzeit umbenannt. Grüße, Suklaa Talvella (talk) 01:27, 24 May 2010 (UTC)

Shortcut ändern

In der neuen Vector-Oberfläche gibt's oben rechts so nen Tab für Analphabeten, der ein bisschen aussieht wie der Sowjet-Stern in blau, der die aktuelle Seite entweder von der Watchlist entfernt oder sie drauftut. Dieser Knopf verändert je nach Seite seine horizontale Position; ich weiß auch nicht, wovon das abhängt, vielleicht von der Länge des Seitentitels; das stört mich bei manchen Arbeiten, wenn ich ihn mit der Maus treffen will. Jedenfalls kann man anstatt des Knopfes auch die Tastenkombination Shift+Alt+w drücken.

Gibt's ne Möglichkeit, diese Funktion auch auf eine andere Taste(nkombination) zu legen?

--Frank C. Müller (talk) 14:48, 25 May 2010 (UTC)

Ja, aber, nein. Alles klar? Also: Die Tastenkombination Shift+Alt wird von deinem Browser vorgegeben. Evtl. lässt sich das also lokal für deinen Browser ändern. Habe ich noch nie versucht/nach gesucht. Die Taste w ließe sich zwar ändern, dann aber für alle Commons-Benutzer gleichzeitig. Zudem würde die Konsistenz über alle Projekte hinweg verloren gehen. Denn w steht in MediaWiki für watch/unwatch, unabhängig von der Sprache/vom Projekt. Raymond 16:04, 25 May 2010 (UTC)
Dank für die Antwort. --Frank C. Müller (talk) 07:46, 26 May 2010 (UTC)

Eben hatte ich was in dieser Kat zu tun und war voller Entsetzen. Ein Chaos, das wirklich mal eine ordnende Hand bräuchte. Ich komme derzeit leider wegen anderer laufender Projekte einfach nicht dazu. Aber vielleicht findet sich ja Jemand, der dieses Chaos beseitigen könnte. Wäre eine wirklich noble Tat. Marcus Cyron (talk) 23:01, 25 May 2010 (UTC)

Neues HotCat

Das HotCat-Gadget wurde erneuert. Die neue Version ist eine Neuentwicklung von Grund auf und wurde in den vergangenen Wochen von einigen Personen getestet. Die auffälligste Änderung ist die Möglichkeit, mehrere Kategorien zu ändern.

Frühere Hinweise auf dieses neue HotCat finden sich (in Englisch) unter MediaWiki talk:Gadget-HotCat.js#HotCat on steroids und auf User talk:Lupo/c.js.

Unter Umständen müsst ihr den Cache eures Browsers neu laden bevor ihr die Änderungen seht.

Fehlermeldungen oder Verbesserungsvorschläge bitte auf MediaWiki talk:Gadget-HotCat.js, gerne auch in deutsch.

Lupo 08:16, 26 May 2010 (UTC)

Eine wahrhaft sinnvolle Neuerung! --High Contrast (talk) 08:40, 26 May 2010 (UTC)

Wie kann man im eigenen Wiki die Commons-Bilder mit eigenen Kategorien versehen?

Ich habe ein eigenes Wiki aufgebaut, bei dem auch Wikimedia-Commons-Bilder eingebunden sind. Kann man diese Bilder im eigenen Wiki mit eigenen Kategorien versehen (unabhängig von den Wikimedia-Commons-Kategorien)? Wenn man ein Wikimedia-Commons-Bild im eigenen Wiki bearbeiten will, landet man ja immer bei Wikimedia-Commons. Dort will ich aber die Kategorisierung gar nicht ändern, sondern nur in bestimmten Fällen eine kleine lokale Bild-Kategorisierung im eigenen Wiki für diverse Wikimeda-Commons-Bilder aufbauen.

Weiß jemand, ob so was geht? --Arthur Diebold (talk) 11:50, 21 May 2010 (UTC)

Du kannst doch für Commons Bilder lokale Seiten anlegen. Wird zB bei Qualitätsbildern etc. genutzt--DieBuche (talk) 14:07, 21 May 2010 (UTC)
Upps, auf die Idee bin ich gar nicht gekommen. Ist zwar ein Schritt mehr, aber das probiere ich mal aus. Kennst Du ein Beispiel (Qualitätsbilder), wo man das begutachten kann? -- So oder so: Tausend Dank für die Idee. --Arthur Diebold (talk) 14:17, 21 May 2010 (UTC)
de:Datei:Apocalyptica1.jpg, de:Datei:Attack on carrier USS Franklin 19 March 1945.jpg, de:Datei:Arc Triomphe-1.jpg etc. --DieBuche (talk) 14:24, 21 May 2010 (UTC)
Ich checke es nicht. Angenommen ich habe ein ganz normales "Wikimedia Commons" Bild wie "File:Manfred Mustermann BC50.png". Wenn ich in der Wikipedia oder in meinem Wiki "Datei:Manfred Mustermann BC50.png" eingebe, erscheint die Datei. Wenn ich dort nun den Button "Erstellen" anklicke, werde ich wieder zu Wikimedia Commons geleitet -- ich komme gar nicht in das Editfeld von WP (oder meinem Wiki) und kann nicht {{Exzellentes Bild}} eingeben. Bei Deinen Beispielen dagegen existiert eine lokale WP-Seite (z. B. "Datei:Apocalyptica1.jpg") UND eine Wikimedia-Commons-Seite ("File:Apocalyptica1.jpg"). Wenn man bei den Beispielen in Wikimedia z. B. bei de:Datei:Apocalyptica1.jpg den Button "Bearbeiten" nun anklickt, landet man auch im Wikimedia-Editfeld, wo {{Exzellentes Bild}} steht -- so würde ich das auch gerne haben, aber bei meinen Versuchen werde ich immer weitergeleitet auf Wikimedia Commons. Ich muß daher noch mal fragen: Wie kann ich für eine vorhandene Wikimedia-Commons-Datei einen lokalen Artikel gleichen Namens in meinem Wiki (oder in der WP) anlegen, ohne daß ich sofort auf Wikimedia Commons weitergeleitet werde? --Arthur Diebold (talk) 08:36, 26 May 2010 (UTC)

Keine Antwort. Daher formuliere ich die Frage noch mal anders: Wie kann man in die lokale Bildbeschreibung (z. B. in der WP oder in einem eigenen Wiki) zu einem Wikimedia Commons Bild etwas eintragen (also nicht in den eingebundene Wikimedia-Commons-Bildbeschreibung)? In der WP steht, daß man das eigentlich nicht soll, aber {{Exzellentes Bild}} und andere Vorlagen werden in der WP genau dort eingetragen -- was ich aber irgendwie nicht hinkriege, weil ich sofort immer weitergeleitet werde. Das muß doch irgendwas ganz Simples sein, was ich einfach übersehe, oder? --Arthur Diebold (talk) 10:17, 27 May 2010 (UTC)

Du musst dir den Link selber bauen um der Weiterleitung zu entgehen:http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Name_des_Bildes&action=edit . Aber geh sicher dass das auf der de.wiki okay/gewünscht ist--DieBuche (talk) 10:28, 27 May 2010 (UTC)
Er meint ja ein eigenes Wiki auserhalb des Wikimedia-Universums. Es besteht offensichtliche irgendwo in der Software der deutschen Wikipedia Installation, und auch deines MediaWikis, eine permanente Weiterleitung auf commons.wikimedia.org für Bildbeschreibungsseiten die auf Commons existieren. In der englischen Wikipedia besteht diese Weiterleitung z.B. nicht, vgl. de:Datei:Flower.jpg und en:File:Flower.jpg. Ich kenne mich mit MediaWiki-Software nicht aus, eine schnelle Google Suche hat mich zu mw:Manual:$wgForeignFileRepos gebracht, vielleicht hilft das weiter. --Martin H. (talk) 11:02, 27 May 2010 (UTC)
1001 mal Danke!! Wenn man den Tipp von DieBuche befolgt, funktioniert es! Mir ein Rätsel, warum man mit einer Link-Zeile im Browser, die die oben genannte Syntax besitzt (http://Name_des_Wikis/index.php?title=Datei:Name_des_Bildes&action=edit), in das lokale Edit-Feld eines Wikis zu einem Wikimedia-Commons-Bild gelangt, innerhalb des gleichen Wikis aber die Reiter/Buttons "Bearbeiten" bzw. "Erstellen" in der Default-Einstellung direkt zu Wikimedia Commons weiterleiten -- und kein Zugriff auf die lokale Beschreibungsseite erlauben (Hinweis: Sobald man eine lokale Bildbeschreibung via Link-Zeile angelegt hat, führt der Reiter/Button "Bearbeiten" dann auch im Wiki immer gezielt zur lokalen Beschreibungsseite). Wahrscheinlich existiert irgendwo ein "Schalter", wo man das Default-Verhalten ändern kann, aber den suche ich jetzt nicht mehr, denn es funzt ja auch mit der Link-Zeile im Browser. Noch mal Danke und 1001 Grüße --Arthur Diebold (talk) 13:37, 27 May 2010 (UTC)
  Resolved

Freedom of Panorama

Could a German speaker please look at the German copyright law and clarify this sentence from {{FoP-Germany}}:

"It shall be permissible to reproduce, by painting, drawing, photography or cinematography, works which are permanently located on public ways, streets or places."

Does "places" include inside museums, or is it only outdoors? Can we read "permanently" to include works permanently owned by a museum that may not be hung on public display all the time? Thanks,       Jim . . . . Jameslwoodward (talk to me) 13:29, 26 May 2010 (UTC)

"Plätze" would be better translated as "squares" in this context. It does not include museums. Not even railway platforms. /Pieter Kuiper (talk) 13:32, 26 May 2010 (UTC)
Good, thank you. Perhaps you could mark up both {{FoP-Germany}} and Freedom of panorama#Germany to clarify that? I'd be happy to do it, but you're the German speaker.       Jim . . . . Jameslwoodward (talk to me) 14:09, 26 May 2010 (UTC)
I added to COM:FOP#Germany that "places" is to be understood as squares. The templates cites the WIPO translation, and I do not want to change that. The template has a link to the FOP page anyway. But someone should make a German version of {{FoP-Germany}} - if no native speaker does that, I can have a try. /Pieter Kuiper (talk) 14:18, 26 May 2010 (UTC)
Done. Someone should change the template to {{Autotranslate}} though --DieBuche (talk) 15:43, 26 May 2010 (UTC)

I understand your desire to stick with the WIPO translation, but would you both be comfortable with adding a sentence to {{FoP-Germany}} along the lines of:

'Places' (German:"Plätze") here should be understood to mean "squares" or "plazas" and not in a more general sense.

Maybe I'm just being sensitive to the number of FOP discussions we have, but I'd like to make all our tools as clear as possible so we don't have to explain things more than absolutely necessary.       Jim . . . . Jameslwoodward (talk to me) 21:59, 26 May 2010 (UTC)

Rote Kategorien finden

Wir haben bei der US Navy diverse Fotos per Bot hochgeladen, nur gibt es da ein paar Fotos die als einzige Kategorie eine nicht existeneze Kategorie die mit Category:Images from US Navy, location *** beginnen. Gibt es eine Möglichkeite die Redcats zu finden?--Sanandros (talk) 19:20, 26 May 2010 (UTC)

Frag 'mal User:Dschwen, der sollte das mit einer Datenbank-Abfrage auf dem Toolserver hinkriegen können (suche nach allen Kategorien, die etwas beinhalten, aber keine Seite haben). Lupo 19:25, 26 May 2010 (UTC)
Es gibt auch noch Special:WantedCategories (Benutzte, aber nicht angelegte Kategorien). --GeorgHHtalk   19:59, 26 May 2010 (UTC)

Vielen Dank--Sanandros (talk) 07:01, 27 May 2010 (UTC)

Übersetzung drübergucken

Ich glaube Commons:Picture of the Year/2009/Translations/de hat's nötig. --The Evil IP address (talk) 17:27, 13 May 2010 (UTC)

done (x) --Mbdortmund (talk) 19:51, 27 May 2010 (UTC)

Scan Bieretikett

Hi all, ich habe mir Etiketten eines alten DDR Bieres scannen lassen --> AUBI. Der Einscanner ist eine Privatperson und überlasst uns die Bilder/Scans für den Artikel unter der Vorraussetzung, dass sein Name und seine Homepage zum Thema Bier genannt wird. Was ist hierfür die richtige Lizenz? attribution? thx und vg --172.0.0.1 (talk) 20:57, 26 May 2010 (UTC)

Der scanner erwirbt keinerlei Rechte am Bild, und da der Urheber des Etikett kaum 70 tot ist, wäre es sowieso eine URV.--DieBuche (talk) 23:12, 26 May 2010 (UTC)
Auf .de kannst du es hochladen, da das Etikett keine Schöpfungshöhe aufweist, es ist nicht schutzfähig. Auf Commons wird das anders gesehen. --Ralf Roletschek (talk) 07:46, 27 May 2010 (UTC)
ja das waren meine gedanken, dass der scanner ja eigentlich nicht der urheber ist. @ralf wenn ich das auf .de hochlade: gibt es eine lizenz wo der "scanner" genannt werden kann bzw. welche nutze ich da am besten? vg --172.0.0.1 (talk) 08:40, 27 May 2010 (UTC)
kommt ja eigentlich nur die hier oder die hier infrage. wobei ich zur vorlage logo tendiere. den namen des scanners kann man ja auf der seite als "quelle" angeben. --172.0.0.1 (talk) 08:57, 27 May 2010 (UTC)
Da das Etikett, wie bereits gesagt, mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei ist und auch durch das Scannen keine urheberrechtlich relevante Schöpfung vollbracht wurde, hat der Scanner keinerlei Rechte an dem Etikett und kann somit auch keine Lizenz erteilen. Daher ist es auch nicht möglich, die Verwendung nur auf den Artikel einzuschränken. Es ist somit also nicht möglich, die Namensnennung des Scanners zu erzwingen. Wenn du das Bild hochlädst, kannst du den Namen auf der Bildbeschreibungsseite vermerken; Weiternutzer müssen diesen allerdings nicht übernehmen. Grüße, -- ChrisiPK (Talk|Contribs) 09:22, 27 May 2010 (UTC)
@chris: ist klar, darum gehts auch garnicht mehr. hab ich ja oben schon geschrieben. die frage fuer mich ist bloss noch, welche lizenzierung ich am besten nehme. logo oder schoepfungshoehe? vg --172.0.0.1 (talk) 11:53, 27 May 2010 (UTC)
Der Logo-Baustein beinhaltet ja SH, ist also vorzuziehen. --Ralf Roletschek (talk) 10:13, 28 May 2010 (UTC)

ok so will ich tun ;) thx @all --172.0.0.1 (talk) 13:31, 28 May 2010 (UTC)

  Resolved

move

Wo ist der move Button hingekommen?--Sanandros (talk) 12:50, 28 May 2010 (UTC)

Rechts neben dem Sternchen im Seitenmenü ist ein kleiner Pfeil, der ein Dropdownmenü offnet. Da sind Delete und Move. --rimshottalk 06:17, 31 May 2010 (UTC)
ah thx--Sanandros (talk) 20:30, 31 May 2010 (UTC)
  Resolved

CommonsHelper2 Version "Pre-Beta"

Hi,

heute habe ich die "Pre-Beta"-Version des CommonsHelper2 veröffentlicht. Mehr Informationen: https://jira.toolserver.org/browse/CHTWO-23

Diese Version ist momentan erreichbar unter http://toolserver.org/~commonshelper2/dev/index.php. Falls keine größeren Probleme auftreten, aktualisiere ich auch bald die Hauptseite.

Viele Grüße --Jan Luca (talk) 15:49, 28 May 2010 (UTC)

Hi,

Die Version wurde nun auf die Hauptseite kopiert. Ab sofort nutzt bitte http://toolserver.org/~commonshelper2/index.php.

Viele Grüße, --Jan Luca (talk) 09:48, 31 May 2010 (UTC)

Die deutsche Übersetzung ist noch unvollständig. Wird da Hilfe benötigt? --Leyo 10:12, 31 May 2010 (UTC)