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Latest comment: 7 years ago by TUBS in topic Vetorecht der Landesregierung
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(5/2010). "Eildienst 5/2010". Landkreistag NRW.

Vetorecht der Landesregierung edit

Interessant wäre es sicherlich darzustellen, dass die Landesregierung nach Artikel 67 LV ein suspensives Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Landtags hat, wenngleich das innerhalb des parlamentarischen System NRWs sicherlich totes Recht ist. --Excolis (talk) 14:58, 1 July 2016 (UTC)Reply

Das ist in Grunde unwesentlich. Mehr als ein Hinweis dass die sich das nochmal überlegen sollen ist das ja nicht. Vielleicht könnte die Regelung eine gewisse Bedeutung entfallen, wenn die Regierung handwerkliche Fehler im Gesetz entdeckt oder begründete Zweifel äußern kann, dass das Gesetz die Verfassung verletzt. Dann würde der Landtag vielleicht reagieren. Der nur zweiwöchige Aufschub wirkt beinahe drollig. Da kann die Landesregierung ja ein Gesetz fast länger blockieren wenn der MP mit der Unterschrift trödelt oder das Gesetzblatt auf einer anderen Etscheinungsturnus unterstellt wird. Beides wäre rechtlich an Rang der Legalität aber wahrscheinlich noch in Ordnung wenn's im Rahmen bleibt. Kurzum: du hast natürlich recht, aber der der Weg zum Gesetz kann hier ja ohnehin nur stark vereinfacht dargestellt werden. Man sollte die Abbildung nicht überfrachten. Grüße.--TUBS  16:50, 4 July 2016 (UTC)Reply
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