Commons:Problematische Quellen

This page is a translated version of a page Commons:Problematic sources and the translation is 100% complete. Changes to the translation template, respectively the source language can be submitted through Commons:Problematic sources and have to be approved by a translation administrator.

Shortcut: COM:PRS Wikimedia Commons akzeptiert nur Bilder

  • die ausdrücklich unter einer freien Lizenz lizenziert sind, die es ausdrücklich und unwiderruflich jedem erlaubt, das Material für jeden Zweck zu verwenden; einfach zu schreiben, dass „das Material von jedem frei verwendet werden kann“ oder ähnliches ist nicht ausreichend, oder
  • die zumindest in den USA und im Ursprungsland des Werks in der Gemeinfreiheit sind.

Es gibt viele Bilder aus vielen Quellen, die diese Kriterien erfüllen. Einige Quellen, insbesondere Online-Quellen, können jedoch problematisch sein. Sie können Bilder anbieten, die auf den ersten Blick frei oder gemeinfrei zu sein scheinen, in Wirklichkeit aber urheberrechtlich geschützt sind.

Diese Seite listet potentiell problematische Quellen auf - Quellen, die viele freie Inhalte haben, bei denen aber Vorsicht geboten ist.

Bild-Repositorien

Flickr

Siehe auch Commons:Flickr-Dateien und Commons:Flickr files/Guide.

Flickr ist eine großartige Ressource, die viele Bilder enthält, die frei lizenziert sind. Dennoch ist einige Vorsicht geboten, wenn du ein Flickr-Bild nach Commons übertragen möchtest.

  • Die meisten Flickr-Bilderseiten enthalten die Aussage „Dieses Bild ist öffentlich“. Dies ist keine urheberrechtserklärung. Es bedeutet nur, dass das Bild von jedem angesehen werden kann.
  • Die Urheberrechtserklärung bei Flickr besteht aus einer Zeile, in der entweder „© Alle Rechte vorbehalten“ oder „„Einige Rechte vorbehalten““ steht.
    • Steht dort „Alle Rechte vorbehalten“, ist das Bild nicht frei lizenziert und darf nicht an die Allmende übertragen werden.
    • Wenn „Einige Rechte vorbehalten“ steht, klicke auf diesen Text (es ist ein Hyperlink). Dadurch gelangst du zu einer Lizenzseite, auf der die Lizenzbedingungen für dieses Bild erläutert werden. Steht dort etwas von „nicht-kommerziell“ oder „keine Bearbeitung“, handelt es sich nicht um eine freie Lizenz und das Bild darf nicht nach Commons verschoben werden. Steht dort nur etwas von „Namensnennung“ oder „Weitergabe“, dann ist es grundsätzlich in Ordnung. Es sollte einen Stempel „Approved for Free Cultural Works“ tragen.

Flickr Washing: Ist das Werk ein Original des Hochladenden oder eine Urheberrechtsverletzung?

Auch wenn ein Flickr-Bild mit einer freien Lizenz wie {{Cc-by-2.0}} oder {{Cc-by-sa-2.0}} versehen ist, sollte man vorsichtig sein. Jeder kann alles bei Flickr hochladen und jede beliebige Lizenz für seine Uploads angeben. Manche Leute laden urheberrechtlich geschützte Werke hoch und lizenzieren sie „frei“, obwohl sie die Urheberrechte an den Bildern, die sie hochladen, nicht besitzen. Wir nennen das „Flickr-Washing„“, oder ein „flickrvio“. Etwas gesunder Menschenverstand ist gefragt:

  • Ist es plausibel, dass der Flickr-Nutzer das Bild selbst aufgenommen hat?
  • Wurde das Foto kurz vor seinem Erscheinen bei Wikimedia Commons auf Flickr hochgeladen?
  • Wenn es aussieht wie:
    • ein Plakat,
    • ein Werbefoto,
    • Hintergrundbild,
    • Bildschirmschoner,
    • Prominentenfoto,
    • Werbung,
    • oder ähnliches,
    … dann ist es verdächtig.
  • Werfe einen Blick auf andere Dateien desselben Flickr-Nutzers.
    Wenn es in den Dateien des Nutzers weitere derartige Objekte gibt, ist eine besonders sorgfältige Bewertung erforderlich.

Lizenzänderungen

Ein damit zusammenhängendes Problem ist, dass Flickr es den Hochladenden erlaubt, die Lizenzen zu ändern. Ein Bild kann zu einem bestimmten Zeitpunkt frei lizenziert sein, später aber zu einer restriktiveren Lizenz oder zu „alle Rechte vorbehalten“ geändert werden - wobei zu beachten ist, dass die vorherige Lizenz nicht zurückgenommen werden kann.

Flickr-Bilder, die auf die Commons hochgeladen werden, werden daher automatisch von einer Software hier bei den Commons überprüft, die autonom arbeitet. Wenn diese Software feststellt, dass das Bild bei Flickr noch frei lizenziert ist, wird diese Information auf unserer Bildbeschreibungsseite gespeichert. Vertrauenswürdige Benutzer wie Administratoren und von der Gemeinschaft zugelassene Nutzer können Flickr-Lizenzen auch manuell überprüfen.

Wenn sich die Flickr-Lizenz nach einer erfolgreichen Überprüfung ändert, kann das Bild in den Commons verbleiben, da freie Lizenzen nicht zurückgezogen werden können. Die Überprüfung, ob ein Foto zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurde, ist jedoch einfacher geworden, da Flickr den Lizenzverlauf seit dem 25. Oktober 2022 anzeigt.

Wie lädt man richtig lizenzierte Bilder hoch?

Hauptseite: Commons:Flickr-Dateien#Uploading images.

Die folgenden Werkzeuge helfen dabei, ordnungsgemäß lizenzierte Flickr-Bilder auf Commons hochzuladen:

Wenn du Bilder von Flickr hochlädst, lade bitte die größte Version des Bildes hoch und verwende das Flinfo-Werkzeug, um eine bereits ausgefüllte Version von {{Information}} für ein Bild bei Flickr mit seiner ID bereitzustellen.

NASA

Viele Bilder und andere Materialien auf NASA-Websites und in von der NASA verbreiteten Veröffentlichungen und Berichten unterliegen in den USA nicht dem Urheberrecht, da sie von Mitarbeitern der US-Regierung im Rahmen ihrer offiziellen Aufgaben erstellt wurden. Dennoch können NASA-Websites und von der NASA vertriebene Werke Material enthalten, das urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegt.

Zu den Dingen, die mit Vorsicht zu betrachten sind, gehören unter anderem, aber nicht unbedingt beschränkt auf:

Projekt Gutenberg

Zusammenfassung

Projekt Gutenberg unterliegt nur dem US-amerikanischen Urheberrecht, während Commons dem Recht der USA und des Ursprungslandes unterliegt. Daher sind einige Bilder bei PG bei Commons nicht akzeptabel, obwohl sie fast immer in der englischsprachigen Wikipedia akzeptabel sind, die ebenfalls nur nach US-Urheberrecht arbeitet (gemäß Wikipedia:FAQ/Copyright und Wikipedia:Public domain).

Eine Ausnahme bilden Werke, die in den USA urheberrechtlich geschützt sind, für die Projekt Gutenberg jedoch vom Urheberrechtsinhaber die Erlaubnis erhalten hat, sie zu verbreiten. Diese Werke können nicht auf Commons hochgeladen werden, ohne eine Lizenz vom Urheberrechtsinhaber zu erhalten. Nicht alle Werke, die von Projekt Gutenberg verbreitet werden, sind gemeinfrei. Projekt Gutenberg bezeichnet die Werke, die es legal veröffentlichen kann, als „geeignet“ und schreibt:Wir können jedes Material legal veröffentlichen, das in den USA gemeinfrei ist (C.10) oder für das wir die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers haben.“[3] Projekt Gutenberg sagt: „Autoren oder Verlage können Projekt Gutenberg eine unbefristete Lizenz zur Wiederveröffentlichung ihrer Werke erteilen. In diesem Fall behalten die Urheberrechtsinhaber ihre Rechte, erteilen uns aber die Erlaubnis, diese eBooks mit der Welt zu teilen.“[4]

Diese urheberrechtlich geschützten PG-Publikationen können weiterhin kopiert werden, aber die erteilten Genehmigungen sind in den Kopfzeilen angegeben und verbieten in der Regel die kommerzielle Weiterveröffentlichung.

Da Commons-Medien die kommerzielle Veröffentlichung erlauben müssen, können solche Werke nicht auf Commons gehostet werden. Wenn ein Bild in den USA, aber nicht im Herkunftsland gemeinfrei ist, lade es bitte in die englischsprachige Wikipedia hoch und verwende die Vorlage {{PD-US-expired-abroad}}. Wenn es dann im Herkunftsland gemeinfrei wird, kann es nach Commons übertragen werden.

Details

Obwohl es sich nicht in erster Linie um eine Bilddatenbank handelt, enthält das Gutenberg-Projekt auch Bilder, die in den von ihnen gehosteten Büchern veröffentlicht wurden. Das Problem ist, dass das Projekt ausschließlich nach US-amerikanischem Recht arbeitet und alles, was vor mehr als 95 Jahren und vor 1977 veröffentlicht wurde, als gemeinfrei ansieht. Sie behaupten nur, dass ihre Bücher in den USA gemeinfrei sind, oder dass sie eine Lizenz des Autors zur Verbreitung haben, wenn es sich um Werke handelt, die noch unter dem Urheberrecht stehen.[5][6]

Nicht-amerikanische Werke, die bei Projekt Gutenberg gefunden werden und in den USA gemeinfrei sind, können nur dann hier in nach Commons hochgeladen werden, wenn sie auch in ihrem ausländischen Ursprungsland gemeinfrei sind. Dies ist ein subtiler Fallstrick, den selbst erfahrene Mitwirkende nicht immer vermeiden können.

Beachte auch, dass nicht alle Werke bei Projekt Gutenberg gemeinfrei sind - sie können auch unter einer Lizenz verbreitet werden, die nicht auf Commons erlaubt ist.

Beispiele

Die Illustrationen der Bücher von Beatrix Potter beispielsweise waren im Vereinigten Königreich bis 70 Jahre nach dem Tod der Autorin urheberrechtlich geschützt, d. h. bis Ende 2013. (Potter ist auch die Zeichnerin der Illustrationen.) Ein Beispiel: The Tale of Benjamin Bunny wurde 1904 gleichzeitig in den USA und im Vereinigten Königreich veröffentlicht. Bis 2014 war das Werk daher in den USA gemeinfrei, nicht aber im Vereinigten Königreich, wo es als britisches Werk galt. Als britische Werke sind diese Bilder auch im Rest der Europäischen Union urheberrechtlich geschützt. Daher konnten die Illustrationen nicht vor Ende 2013 auf Commons gehostet werden.

Weitere Beispiele sind die Illustrationen von Alice B. Woodward in Adventures in Toyland: Woodward war Britin, starb 1951, und das Buch wurde ursprünglich 1897 in Großbritannien veröffentlicht. Oder Edmund Dulacs (gest. 1953) Illustrationen in Stories from Hans Andersen, Hodder & Stoughton, London 1911. Oder auch die meisten Illustrationen von Arthur Rackham (gest. 1939).

Auch Fotografien aus Gutenberg-E-Books können Probleme bereiten. Ein Beispiel sind britische Fotografien, die in Newcomb, A; Blackford, K.M.H.: Analyzing Character, Blackford, New York, 1922 erschienen sind. Dieses Buch ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei. Aber das Foto von John Masefield (Abb. 33) stammt zum Beispiel von E. O. Hoppe (gest. 1972), einem britischen Fotografen, und das Foto von Henry Hartley Fowler (Abb. 63) wurde von Ernest Herbert Mills (gest. 1942), einem weiteren britischen Fotografen, aufgenommen.

In einigen Fällen können solche Bilder in den englischsprachigen Wikiprojekten gehostet werden. Die englische Wikipedia arbeitet nur nach US-amerikanischem Recht und betrachtet daher jedes Werk, das vor 1929 veröffentlicht wurde, als gemeinfrei. Siehe Image:Henry_Fowler.jpg, Image:John Masefield head.jpg, oder auch en:Category:Edmund Dulac. Die korrekte Lizenzvorlage für solche Bilder in der englischen Wikipedia ist {{PD-US-expired-abroad}}.

Da Potters Werk nun sowohl im Vereinigten Königreich als auch in den USA gemeinfrei ist, sind die Illustrationen von The Tale of Benjamin Bunny nun auf den Commons unter Category:The Tale of Benjamin Bunny verfügbar.

Wann können Werke in Commons aufgenommen werden?

Wann können solche Werke in Commons aufgenommen werden? Das kommt darauf an.

Vor 1929

Wenn die Werke vor 1929 veröffentlicht wurden, sind sie sowohl in den USA als auch in ihrem Herkunftsland gemeinfrei (wie in Commons gefordert), sobald das Urheberrecht im Herkunftsland außerhalb der USA ausläuft. Für die Werke von Potter ist das Ende 2013, für die von Woodward Ende 2021 und für die von Dulac Ende 2023.

1929 bis 1977

Wenn die Erstveröffentlichung in oder nach 1929 erfolgte, hängt es von der Auswirkung des URAA auf die Wiederherstellung des Urheberrechts für ausländische Werke in den USA ab (aber solche Werke werden auch nicht (oder sollten nicht) bei Gutenberg aufgenommen werden, da sie heute auch in den USA urheberrechtlich geschützt sind). Werke, die gleichzeitig (d. h. innerhalb von 30 Tagen) im ausländischen Herkunftsland und in den USA veröffentlicht wurden, werden sowohl als US-amerikanische als auch als ausländische Werke behandelt. Im ausländischen Herkunftsland gelten sie als inländische Werke. In den USA sind sie US-Werke und unterliegen als solche nicht der Wiederherstellung des Urheberrechts nach dem URAA. Wenn das Werk jedoch mehr als 30 Tage nach der ausländischen Veröffentlichung erstmals in den USA veröffentlicht wurde und das Urheberrecht in den USA nicht erneuert wurde oder die US-Veröffentlichung anderweitig nicht den US-Anforderungen für Urheberrechte entsprach, dann unterlag das Werk diesen URAA-Wiedereinsetzungen.

Das URAA stellte die U.S.-Urheberrechte an solchen Werken wieder her, wenn sie zum URAA-Datum, das für die meisten Länder der 1. Januar 1996 ist, in ihrem ausländischen Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt waren (Liste der URAA-Daten). Wenn das U.S.-Urheberrecht an einem ausländischen Werk in den USA wiederhergestellt wurde, wurde es in den full U.S. term wiederhergestellt: 95 Jahre seit der ursprünglichen Veröffentlichung für Werke, publiziert 1929-1977. Solche Werke dürfen nur hochgeladen werden, wenn sowohl die 95-jährige US-Laufzeit als auch die Urheberrechtslaufzeit im Nicht-US-Land (in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Autors) abgelaufen sind.

1978 oder später

Für Werke, die 1978 oder später geschaffen und veröffentlicht wurden, gilt in den USA ebenfalls eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Für Werke, die vor 1978 geschaffen, aber erstmals 1978 bis 2002 veröffentlicht wurden, gilt in den USA eine Sonderregel: Solche Werke sind in den USA bis Ende 2047 oder 70 Jahre nach dem Tod des Autors urheberrechtlich geschützt, je nachdem, was später eintritt.

FBI

Sei vorsichtig beim Hochladen von Bildern des Federal Bureau of Investigation (FBI), da dieses häufig Bilder aus anderen Quellen im Rahmen der Fair Use-Regelung veröffentlicht. Insbesondere Fotos von gesuchten und vermissten Personen werden höchstwahrscheinlich nicht vom FBI aufgenommen, da sich die Personen in der Obhut des FBI befinden müssen, damit die Behörde sie fotografieren kann. Beispiele hierfür finden sich in den Löschdiskussionen (1, 2, 3 und 4). Einige dieser Bilder könnten aus anderen Gründen gemeinfrei sein, aber es ist Sache des Hochladenden, dies zu überprüfen.

Holocaust-Gedenkmuseum der Vereinigten Staaten

Das United States Holocaust Memorial Museum (USHMM) zeigt eine Vielzahl von Bildern aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Quellenangaben sind unzureichend; sehr oft wird nur angegeben, wer das Foto zur Verfügung gestellt hat, nicht aber, woher das Bild ursprünglich stammt und wer der Fotograf war. Auf vielen Bildern steht "© USHMM".

Viele der Bilder sind offensichtlich deutsche Fotos, die von Deutschen während des Zweiten Weltkriegs aufgenommen wurden. Diese Fotos dürfen hier (noch) nicht hochgeladen werden, selbst wenn das USHMM behauptet, die Bilder seien gemeinfrei, da sie in der Regel in ihrem Herkunftsland, Deutschland, bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen urheberrechtlich geschützt sind. (Oder bis 70 Jahre nach der ursprünglichen Veröffentlichung oder der Erstellung, wenn der Urheber des Fotos wirklich unbekannt ist). In den USA (und im Vereinigten Königreich) können solche Fotos aufgrund spezieller Gesetze über beschlagnahmtes feindliches Eigentum tatsächlich gemeinfrei sein, aber das macht die Bilder in Deutschland nicht urheberrechtsfrei. Du kannst solche Bilder jedoch lokal in der englischen Wikipedia hochladen, wo ihre Beschreibung die Vorlage {{Do not move to Commons}} enthalten sollte. Dies gilt für alle Bilder im USHMM, bei denen ein deutscher Ursprung angenommen werden muss (z.B. alle Bilder aus NS-Kalendern). Leider bedeutet dies, dass fast alle Fotos von Naziführern für die Commons tabu sind.

Andere Bilder im USHMM können hier mit der Lizenzvorlage {{PD-USGov}} oder eine der Varianten hochgeladen werden. Insbesondere bei Fahndungsfotos der Angeklagten in den Nürnberg-Prozessen und den Nachfolge-Nürnberg-Prozessen kann davon ausgegangen werden, dass sie von US-Beamten im Rahmen ihrer Aufgaben aufgenommen wurden, ebenso wie bei Bildern aus den Gerichtssälen dieser Prozesse. Einige dieser Bilder wurden auch in den Protokollen dieser Prozesse veröffentlicht, die „blaue“ und „grüne Serie“.

Bilder, an denen das USHMM entweder für sich selbst („© USHMM“) oder für jemand anderen („© any“) Urheberrechte beansprucht, dürfen überhaupt nicht hochgeladen werden. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die USHMM selbst Inhaberin der Urheberrechte an all diesen Bildern ist, muss davon ausgegangen werden, dass „© USHMM“ ein vorsorglicher Urheberrechtshinweis ist, der darauf hinweist, dass noch jemand das Urheberrecht besitzt. Vielleicht das USHMM, vielleicht aber auch jemand anderes. Museen und Archive tun dies häufig, anstatt individuelle Urheberrechtsvermerke anzubringen, die den wahren Inhaber des Urheberrechts angeben.

20minutos.es

Die entsprechende Lizenzierungspolitik ist auf der Website 20minutos.es zu finden.[7] 20minutos.es veröffentlicht Inhalte unter „Alle Rechte vorbehalten“ gemäß ihrer geänderten Politik, mit Ausnahme bestimmter Websites, auf denen 20 minutos eine CC-Lizenz behält. Dies wird mit dem Standard CC-Symbol angezeigt. Um einen Inhalt von dieser Website auf Commons hochzuladen, musst du überprüfen, ob er von einer der Websites fotografiert wurde, auf denen 20 Minutos die Creative-Commons-Lizenz beibehält. Wenn nicht, kann der Inhalt nicht auf Commons veröffentlicht werden.

Hinweis: Du könntest auf ältere Inhalte stoßen, die unter der Lizenz CC-BY 2.1 Spanien stehen, das ist ihre alte Lizenz. Behalten die Vorlage auf der Seite, und füge die neue hinzu (die Datei wird so mehrfach lizenziert CC-BY 2.1 Spanien und CC-BY-SA 3.0 Unported): die vorherigen Lizenzen sind unwiderruflich, aber die neue Lizenz kann hinzugefügt werden. Du kannst die Vorlagen {{20minutos.es}} und {{20minutos.es/en}} verwenden. Im Zweifelsfall bitte auf deiner bevorzugten Commons-Helpdesk-Seite um eine Überprüfung.

Google Books

Werke auf Google Books können von Google nicht mehr urheberrechtlich geschützt“ behandelt werden, wenn sie in den USA nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, aber in ihrem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt sind. Werke, die in den USA nicht urheberrechtlich geschützt sind, aber in ihrem Herkunftsland noch urheberrechtlich geschützt sind, werden auf Commons nicht akzeptiert, können aber in der englischsprachigen Wikipedia akzeptiert werden, wenn sie mit einer Lizenzvorlage wie {{PD-US-1923-abroad}} kombiniert werden. Diese Situation ist vergleichbar mit der von Bildern im Project Gutenberg.

Der Urheberrechtsstatus von Büchern und anderen in Google Bücher enthaltenen Artikeln ist unterschiedlich, selbst bei Artikeln, die vollständig angezeigt werden können und nicht auf die Anzeige von Auszügen beschränkt sind. Die derzeitige Google-Books-Richtlinie für Nutzer in den USA sieht vor, dass nach 1923 veröffentlichte Artikel als urheberrechtlich geschützt gelten, mit Ausnahme bestimmter Artikel wie Werke der US-Regierung. Auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist es möglich, dass ein Werk, das in den USA von Google Books als nicht mehr urheberrechtlich geschützt eingestuft wird, in seinem Herkunftsland immer noch urheberrechtlich geschützt sein kann. Bei der Wiederverwendung von Google-Books-Beiträgen, die gemeinfrei sind, bittet Google darum, dass die Zuordnung zu Google beibehalten wird, und weist darauf hin, dass der Status eines Werks als gemeinfrei von Land zu Land unterschiedlich sein kann (dies ist jedoch nicht erforderlich).

Beim Hochladen eines Bildes aus Google Books kann die Lizenzvorlage {{PD-old}} für unbearbeitete Scans von Bildern ohne Urheberrecht verwendet werden. Für Scans von urheberrechtsfreien Bildern, bei denen der Scan automatisch oder mechanisch auf nicht-kreative Weise verbessert wurde, kann stattdessen die Lizenzvorlage {{PD-scan}} verwendet werden; siehe den Leitfaden When to use the PD-scan tag für weitere Details.

Häufige Fälle

Prominentenfotos

Frei lizenzierte Fotos von Berühmtheiten (Schauspielern, Fußball-, Rugby-, Tennisspielern und anderen Sportlern, Pin-up-Girls, Pornodarstellern usw.) sind schwer zu finden. Die meisten dieser Fotos, auch wenn sie angeblich frei lizenziert sind, sind in Wirklichkeit urheberrechtlich geschützt, und die meisten Kopien solcher Fotos, die du online finden kannst, sind in Wirklichkeit Urheberrechtsverletzungen (oder werden auf diesen Websites unter einer restriktiven Lizenz oder unter dem Anspruch der „fairen Nutzung“ verwendet).

Für Fotos von Prominenten gibt es mehrere Stellen, an denen man überprüfen kann, ob es sich um ein solches urheberrechtlich geschütztes Foto handelt:

Wenn ein Bild auf einer dieser Seiten aufgeführt ist, ist es urheberrechtlich geschützt und nicht frei lizenziert und darf daher nicht auf die Commons hochgeladen werden. Natürlich kann auch die Google Bildersuche helfen.

Extrem negatives Beispiel: Commons:Deletion requests/Image:Keira Knightley.jpg.

Sportbilder

Siehe #Prominentenfotos (oben). Wenn man das Team identifizieren kann, ist die Website des Teams in der Regel eine gute Anlaufstelle. Viele haben Fotogalerien. Für US-amerikanische Sportbilder sind Getty/Zimbio und USA Today Sports die besten Bilddatenbanken.

  • Sportsfile und InPho sind irische Sportbildagenturen.
  • PPA ist eine britische Sportfotoagentur.
  • VI-Images ist eine niederländische Fußball-Fotoagentur.
  • Mexsport ist eine mexikanische Sportbildagentur. Die Suche funktioniert, kann aber nicht nach Datumsbereich eingeschränkt werden, es sei denn, man gibt das Jahr in die Suchbegriffe ein. Javascript-Popups auf den Miniaturbildern geben Informationen zum Autor, können aber nicht direkt verlinkt werden.
  • LAT Images und die Muttergesellschaft Motorsport Images für Bilder aus dem Bereich Motorsport/Autorennen.

Nachrichtenbilder im Allgemeinen

Siehe #Prominentenfotos und #Sportbilder oben. AFP und Reuters haben keine Bilddatenbanken, die von der Öffentlichkeit durchsucht werden könnten. StarNews ist eine große koreanische Nachrichtenagentur.

Fanseiten

Fanseiten verwenden sehr oft Fotos von Prominenten, ohne sich groß um das Urheberrecht zu kümmern. Einige wenige Fanseiten haben sogar ihre eigenen Fotos, aber das ist die Ausnahme von der Norm. Zum Beispiel sind viele Bilder, die man hier findet, eigentlich Urheberrechtsverletzungen, die von FilmMagic stammen. Außerdem sind viele dieser Fanseiten notorisch schlecht darin, Bildnachweise zu führen. So gibt es zum Beispiel für die Bilder auf hier überhaupt keine Angaben zum Fotografen, nicht einmal zum Hochlader. Zumindest einige dieser Bilder stellen Urheberrechtsverletzungen dar. Zum Beispiel ist dieses Bild eindeutig das gleiche wie Bild-ID 2434227, ©RDiamond/WireImage, 23 Mar 2004.

Fotos von Fanseiten sollten daher im Allgemeinen nicht nach Commons hochgeladen werden. Wir benötigen genaue und korrekte Angaben zum Fotografen und zum Standort sowie genaue und korrekte Angaben zur Lizenzierung, und die Lizenz muss eine freie Lizenz sein. Da Fanseiten oft nicht die Urheberrechte an den Bildern besitzen, die sie speichern, ist es zwecklos, die Betreiber von Fanseiten um eine Genehmigung zu bitten.

Beispiel: Commons:Deletion requests/Image:BrendaSong Katrina.jpg

Foren und Blogs

Bilder von Blogs sollten im Allgemeinen nicht in die Commons hochgeladen werden. In fast allen Fällen besitzen die Blog-Autoren nicht die Urheberrechte an den von ihnen gezeigten Bildern. Sehr oft verlinken sie nur auf Bilder, die auf anderen Websites gehostet werden. Ein Bild aus einem Blog ist auf Commons nur dann zulässig, wenn

  • das Bild nicht von einer anderen Seite aus verlinkt ist, und
  • der Blog-Autor in seinem Blog eindeutig erklärt, dass er der rechtmäßige Inhaber des Urheberrechts an dem Bild ist und dass er es unter einer freien Lizenz lizenziert: entweder, dass er das Bild gemeinfrei stellt, oder wenn er eine bestimmte Lizenz ausdrücklich erwähnt (wie {{Cc-by}}, {{Cc-by-sa}} oder {{GFDL}}) und diese Lizenz eine freie Lizenz ist, und
  • wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass die Aussage des Blogautors falsch war. Ein solches Indiz wäre z. B., wenn das Bild auf anderen Websites zu finden ist, deren Inhalte in der Regel nicht frei lizenziert sind (kommerzielle Bilddatenbanken, Zeitungen usw.), oder auch, wenn das Bild anderswo gefunden wird und eine höhere Auflösung hat oder früher auf diese andere Website hochgeladen wurde. Die Wayback Machine des Internet Archive kann dabei helfen, herauszufinden, wann ein Bild erstmals auf einer bestimmten Website erschienen ist.

Wenn du einen Blog-Autor kontaktierst, um eine Erlaubnis zu erhalten, stelle sicher, dass die Erlaubnis auch an Support-Team zur Archivierung geschickt wird, und verwende bitte eine unserer e-mail-Vorlagen.

Werbefotos

Werbefotos oder Fotos von Pressemitteilungen sind urheberrechtlich geschützt. Trotz gängiger und irreführend vager Formulierungen wie „kann frei verwendet werden“ werden Werbefotos in der Regel unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt, dass sie in unveränderter Form zu Informationszwecken in einem Kontext verwendet werden, der mit dem Thema der Fotos zusammenhängt (z. B. ein Artikel über das abgebildete Produkt, Unternehmen oder die abgebildete Person). Die Verwendung solcher Bilder ist somit auf die Berichterstattung über ein bestimmtes Ereignis oder auf die Werbung für ein Produkt oder eine Person beschränkt. Es handelt sich im Wesentlichen um eine eingeschränkte, widerrufliche Lizenz, die nicht bedeutet, dass es jedem freisteht, das Werk für jeden Zweck (kommerziell oder nicht kommerziell) in veränderter oder unveränderter Form zu nutzen. Solche Freigaben sind keine freie Lizenz.

Werbefotos dürfen nur dann nach Commons hochgeladen werden, wenn eine ausdrückliche Freigabe unter einer freien Lizenz vorliegt. Vorzugsweise wird diese Freigabe auch an das Support-Team (VRT) gesendet.

Mynewsdesk.com

Mynewsdesk.com ist eine Seite, die zum Hochladen von Medien zu Zwecken der Vermarktung und für Werbezwecke dienen soll. Die Standard-Lizensierung ist eine Creative Commons Attribution-ShareAlike-Lizenz, jedoch wird dies von vielen Hochladenden nicht richtig verstanden, die häufig Bilder hochladen, für die sie kein Recht zur Veröffentlichung unter einer Creative Commons-Lizens haben. Es besteht Konsens, dass diese Seite vermieden werden sollte.

Bilder von professionellen Fotografen

Fotos von professionellen Fotografen sind nur sehr selten frei lizenziert. Einige Fachleute lizenzieren jedoch einige ihrer Arbeiten kostenlos, und einige tragen sogar selbst in den Commons bei, indem sie ihre eigenen Arbeiten hochladen. Das ist großartig. Aber manchmal laden Dritte professionelle Fotos anderer auf Commons hoch. Um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, können Arbeiten von professionellen Fotografen nur unter folgenden Bedingungen akzeptiert werden, wenn:

  • Quelle, Fotograf, Rechteinhaber und spezifische Lizenz sind deutlich angegeben. Das gilt eigentlich für alle Bild-Uploads in den Commons.
  • Eine ausdrückliche Freigabe, die die Lizenz bestätigt, wurde vom Fotografen (oder Rechteinhaber) gesendet oder von einem Commons-Mitwirkenden an unser VRT-Berechtigungsarchiv weitergeleitet. Die E-Mail-Adresse lautet permissions-commons@wikimedia.org.

Die Übermittlung einer Freigabe an VRT ist zwingend erforderlich, wenn die Bilder bereits an anderer Stelle in einem Buch oder online veröffentlicht wurden. In diesem Fall sollte der Fotograf/Rechteinhaber auch Folgendes noch einmal prüfen: Wenn er jemand anderem eine exklusive Lizenz zur Veröffentlichung des Bildes gewährt hat, kann er das Bild nicht selbst frei erneut lizenzieren und auf die Commons hochladen. Eine ausdrückliche Freigabe an VRT ist auch dann zwingend erforderlich, wenn das Bild nicht vom Fotografen/Rechteinhaber selbst hochgeladen wird. Um eine Genehmigung anzufordern, erwäge bitte die Verwendung einer unserer E-Mail-Vorlagen.

Wenn Du selbst professioneller Fotograf bist und eigene Fotos hochlädst, musst Du auch für bereits an anderer Stelle veröffentlichte Bilder eine ausdrückliche Freigabe senden. Wir empfehlen sogar dringend, eine ausdrückliche Freigabe für Deine noch unveröffentlichte eigene Arbeit von professioneller Qualität an VRT zu senden, da dies dazu beiträgt, zukünftige Verwirrungen zu vermeiden. Eine weitere Möglichkeit, eine permanente Aufzeichnung zu hinterlassen (aber kein Ersatz für eine VRT-Veröffentlichung!), besteht darin, Autoren- und Lizenzinformationen in die EXIF-Daten des Bildes selbst einzufügen.

Möglicherweise trägst Du derzeit aktiv zu den Commons bei. Aber wirst Du das in zehn Jahren noch tun? In zwanzig Jahren? In dieser Zeit ist Dein frei lizenziertes Bild möglicherweise an unzähligen anderen Orten aufgetaucht, und die Herkunft des Bildes sowie die Tatsache, dass es ursprünglich rechtmäßig unter einer kostenlosen Lizenz hierher hochgeladen wurde, sind möglicherweise verloren gegangen. (Das sollte nicht der Fall sein, aber solche Dinge passieren.) Wenn in zehn Jahren Verwirrung darüber aufkommt, ob eines Deiner Bilder fälschlicherweise hochgeladen wurde und tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann eine explizite VRT-Freigabe in unserem Archiv einen großen Beitrag zur schnellen Lösung des Problems leisten.

Ein Beispiel für ein Foto eines professionellen Fotografen, das hier gelöscht worden wäre, wenn es uns nicht gelungen wäre, eine explizite Freigabe zu erhalten, ist File:5705 MNA12064 C Recoura.jpg.

Außerdem hilft das Senden einer eindeutigen Freigabeerklärung von einer überprüfbaren E-Mail-Adresse aus, zu verhindern, dass andere Personen sich für Dich ausgeben. Sieh Dir diesen Vorfall an, bei dem jemand einen Spitznamen (Bpeele) gewählt hat, der suggeriert, dass er ein Profi sein könnte und auf frischer Tat ertappt wurde.

Bilder von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken

Noch offen. Beispiele: Fotos von Gemälden kürzlich verstorbener oder noch lebender Maler. Auch hier benötigen wir eine ausdrückliche Freigabe an VRT, andernfalls ist dies nicht akzeptabel. Beispiel: Commons:Deletion request/Image:Peter-Lalor-by-Peter-Graham.jpg.

Skulpturen usw.: Sofern das Kunstwerk nicht dauerhaft an einem öffentlichen Ort in einem Land aufgestellt ist, in dem "Panoramafreiheit" gilt, benötigen wir erneut eine VRT-Freigabe des Urheberrechtsinhabers des Kunstwerks, das im Bild gezeigt wird. Beispiel: File:Babe Ruth statue.jpg (Der Bildhauer hat der GFDL für das Bild zugestimmt).

Medizinische Bilder

Siehe Commons:Patient images.

Besondere Fälle

Lafayette Studio

Im Allgemeinen unterliegen Bilder, die vom Lafayette Studio erstellt und im V&A Museum archiviert wurden, immer noch dem Urheberrecht, auch wenn es sich um alte Fotos handelt und die Fotografen vor mehr als 70 Jahren gestorben sind. Das Problem bei diesen Bildern besteht darin, dass die meisten von ihnen nie veröffentlicht wurden, während sie ursprünglich dem Urheberrecht unterlagen. Die Negative gingen „verloren“, wurden 1968 wiederentdeckt und gerieten dann wieder bis 1988 in Vergessenheit. Sie wurden vermutlich erstmals 2002 auf der V&A-Website veröffentlicht, damals unter [1] (jetzt inaktiv).

In der EU gibt es ein sogenanntes Veröffentlichungsrecht. Wird ein bisher unveröffentlichtes Werk erstmalig veröffentlicht nachdem das ursprüngliche Urheberrecht des Werkes abgelaufen ist, erhält der Verlag für 25 Jahre ab dem Erscheinungsdatum ein ausschließliches Veröffentlichungsrecht an dem Werk. Dies ist bei vielen Lafayette-Fotos der Fall.

Lafayette Studio-Fotos dürfen nur hochgeladen werden, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass das Bild veröffentlicht wurde, während es ursprünglich urheberrechtlich geschützt war (Einzelheiten zur früheren Veröffentlichung müssen auf der Seite mit der Bildbeschreibung angegeben werden). Ansonsten ist davon auszugehen, dass das V&A Museum tatsächlich ein Veröffentlichungsrecht an diesen Bildern besitzt.

Beispiele:

American Institute in Taiwan

Shortcut

Während das American Institute in Taiwan (AIT) de facto die Botschaft der Vereinigten Staaten in Taiwan ist und seine Mitarbeiter größtenteils von der US-Bundesregierung bestätigt werden, ist es de jure und inter alia, eine von der US-Regierung geförderte gemeinnützige Privatgesellschaft. Daher können AIT-Mitarbeiter im Gegensatz zu Botschaften und Generalkonsulaten der Vereinigten Staaten in anderen Ländern nicht als Bundesangestellte betrachtet werden, und ihr Urheberrecht an Werken ist nicht durch Titel 17, Kapitel 1, Abschnitt 105 des US-amerikanischen Codes ausgenommen.

Im Allgemeinen sollte die Verwendung von {{PD-USGov}} oder seinen Schwester-Tags für Dateien des AIT wenn erforderlich vermieden werden, es sei denn, es gibt Hinweise dafür, dass Dateien ursprünglich von Bundesbehörden auf US-Territorium, wie beispielsweise dem Außenministerium, erstellt wurden.

Anmerkungen

  1. HubbleSite - Copyright Notice. Space Telescope Science Institute (STScI). Retrieved on 2014-08-09.
  2. About APOD. NASA. Retrieved on 2019-04-13.
  3. Copyright FAQ. Project Gutenberg. Retrieved on 2019-04-13.
  4. C.24 I see some Project Gutenberg eBooks that are copyrighted. What's up with that?. Retrieved on 2019-04-13.
  5. The Project Gutenberg License. Project Gutenberg (2014-08-15). Retrieved on 2019-04-12.
  6. Copyright How-To. Project Gutenberg (2019-01-13). Retrieved on 2019-04-12.
  7. AVISO LEGAL Y CONDICIONES DE USO (in Spanish). Retrieved on 2019-04-13.